Das Bad und sep. WC sind nur halb gefliest.. Ich als neuer Mieter verlange eine Sanierung

Hallo ihr Lieben, bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Haben eine Wohnung gefunden, die wir gerne auch beziehen würden, gäbs da nicht ein Paar Problemchen…

Das Bad und sep. WC sind nur halb gefliest-dies führte dazu, dass das Duschwasser an den Putz bzw. Tapeten spritzte und diese dadurch gelblich wurde…  Dazu sind die Fliesen  in schlechter Qualität gelegt (als hätte es ein Anfänger gemacht) und in einer schrecklicher rotzgrüner Farbe :frowning:

Als ich die Vermieterin auf die Deckenhohe „Befliesung“ ansprach,  hatte sie nichts dagegen.  Ich  fragte sie gleich, ob es möglich wäre das Bad und WC neu, weiß (so ganz normal)  fliesen zu lassen, meinte sie,  sie lässt sich ein Angebot machen. Nun will sie die Kosten an uns umlegen, was ich nicht verstehe.  Die ganze Wohnung braucht eine kleine Überholung - den Boden machen wir selbst.  Habe ich denn einen Anspruch auf die Sanierung der Fliesen im Bad?

Moin!

„Habe ich denn einen Anspruch auf die Sanierung der Fliesen im Bad?“
Antwort: Nein.

Halbhoch geflieste Bäder sind heutzutage der 2011-er Standard. Eine meiner Neubauwohnungen, Erstbezug August 2013, hat z.B. davon 2.

Wenn die gemietete Sache funktioniert und technisch OK ist, sind „Schönheitsreparaturen“ im Ermessen (also Lust&Laune, vorhandenes Kapital) des VM. Die Kosten kann er m.E. natürlich auf die Miete umlegen. I.d.R. sind das max. 11% der Gesamtkosten per anno. Oder Sie machen das >fachgerecht selbst (und verhandeln ggf. um einen Zuschuß des VM = beste Lösung f.d.Mieter)

VORSICHT: Der VM kann verlangen, daß alles, was SIE während Ihrer Mietzeit verändern, bei Auszug wieder auf den vorherigen Zustand gebracht wird. (Ausnahem Tapeten/Anstrich, so lange die dem „normalen Geschmack“ entsprechen. Darum schreiben Sie in exakter Defination auf, was Sie wie und wo ändern und holen Sie sich eine Unterschrift zu allem, was SIE in Eigenleistung verändern, von Ihrem VM.

MERKE: Sie sind al Mieter zwar der temporäre Besitzer der Wohnung. Ihr VM aber ist der EIGENTÜMER. SPIELREGEL: Sie zahlen Miete als Gegenleistung dafür, daß Sie die Wohnung und die darin befindlichen Sanitäanlagen nutzen dürfen. Der VM bekommt die Miete als Zins für sein in die Wohnung gestecktes Kapital.

FAZIT: wenn Ihnen die Wohnung, so wie sie ist, nicht gefällt, sollten Sie sie nicht mieten.Es sei denn: siehe oben!

GrußMK

Hallo,

Wenn die gemietete Sache funktioniert und technisch OK ist,
sind „Schönheitsreparaturen“ im Ermessen (also Lust&Laune,
vorhandenes Kapital) des VM. Die Kosten kann er m.E. natürlich
auf die Miete umlegen. I.d.R. sind das max. 11% der
Gesamtkosten per anno.

Seit wann kann man ‚Schönheitsreparaturen‘ auf die Miete umlegen???
Gruß
Testare_

Hi, es ist nich ganz klar ob Sie nun schon die Whg. angemietet haben.
Wenn nicht, können Sie ja vom VM verlangen die Whg. zu sanieren
erst dann zeichnen Sie den Mietvertrag, ggf. wird der VM die Miete erhöhen 
weil die Whg. an Wert gewonnen hat.
Wenn Sie schon Mieter sind sieht es anders aus, wenn die Sanierung notwendig ist
weil ggf. Schimmel droht oder schon da ist, ist diese Sanierung Sache des VM
Er muss Schaden von Ihnen fernhalten, ansonsten haben Sie das Recht der Mietminderung
Wenn es um eine Renovierung geht also um Schönheit und Werterhalt, haben Sie leider
schlechte Karten, das liegt im ermessen des VM er kann dazu nicht gezwungen werden,
sinnvoller ist es sich mit dem VM zu einigen, das er die Renovierung durchführt und Sie sich
an den Kosten beteiligen, dass erspart Ihnen dann auch den Ärger mit den Handwerkern, denn
wenn ein Handwerker aus versehen die Mietsache beschädigt kann der VM auch Sie haftbar machen.
Wenn Sie sich anteilig beteiligen achten Sie darauf dass Sie eine Rechnung vom handwerker dafür bekommen
dann können Sie max. max. 1.200€ von der Steuer absetzen, die Rechnung muss die Posten Arbeitsleistung gesondert ausweisen;


mfg

sorry, aber das hat nix mit Baurecht sondern mit Mietrecht zu tun … kann ich nicht helfen.

Grüße Mathias

Sanierung durch den Mieter unter Kostenbeteiligung des Vermieters?
Schon vor langer Zeit habe ich mich von diesem Modell verabschiedet. Sich selbst überschätzende Mieter, die bautechnischen Pfusch abliefern und ich stehe hinterher mit dem von mir bezahlten Mist da und muss den Schaden wieder beseitigen lassen oder brauche ein sündhaft teures Gutachten, Anwalt und Gericht um dann doch nur einen Vergleich zu kommen, der teurer ist als die ursprüngliche Arbeit durch eine Handwerksfirma fach- und sachgerecht erledigt.

vnA

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Hallo,

Hallo ihr Lieben, bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Haben eine Wohnung gefunden, die wir gerne auch beziehen
würden, gäbs da nicht ein Paar Problemchen…

Das Bad und sep. WC sind nur halb gefliest-dies führte dazu,
dass das Duschwasser an den Putz bzw. Tapeten spritzte und
diese dadurch gelblich wurde… 

halbhohe Fließen sind meist in Altbauwohnungen noch vorzufinden !

Dazu sind die Fliesen  in
schlechter Qualität gelegt (als hätte es ein Anfänger gemacht)
und in einer schrecklicher rotzgrüner Farbe :frowning:

Als ich die Vermieterin auf die Deckenhohe „Befliesung“
ansprach,  hatte sie nichts dagegen.  Ich  fragte sie gleich,
ob es möglich wäre das Bad und WC neu, weiß (so ganz normal)
fliesen zu lassen, meinte sie,  sie lässt sich ein Angebot
machen. Nun will sie die Kosten an uns umlegen, was ich nicht
verstehe. 

Die Kosten selbst für die Renovierung kann sie nicht auf den Mieter umlegen.
Allerdings hätte sie die Möglichkeit auf Grund einer umfangreichen Renovierung eine Mieterhöhung ins Auge zu fassen.

Die ganze Wohnung braucht eine kleine Überholung -
den Boden machen wir selbst.  Habe ich denn einen Anspruch auf
die Sanierung der Fliesen im Bad?

Nein - aber Du hast ja die Möglichkeit den Mietvertrag nicht zu unterschreiben und dir eine andere Wohnung zu suchen.

Gruß Merger

Hi,

halbhohe Fließen sind meist in Altbauwohnungen noch
vorzufinden !

wenn ich meinem Fliesendealer glauben darf, ist es grad wieder Mode bis zu einer Höhe von 1,80 m zu fliesen.

Die Kosten selbst für die Renovierung kann sie nicht auf den
Mieter umlegen.

Das nicht, aber sie braucht eben auch nicht renovieren, sie kann die Wohnung auch ohne Tapeten und ohne Bodenbeläge vermieten, wenn sie so einen Mieter findet.

Nein - aber Du hast ja die Möglichkeit den Mietvertrag nicht
zu unterschreiben und dir eine andere Wohnung zu suchen.

Jupp.

Gruß
Tina

Die Kosten selbst für die Renovierung kann sie nicht auf den Mieter umlegen.
Allerdings hätte sie die Möglichkeit auf Grund einer umfangreichen Renovierung eine :Mieterhöhung ins Auge zu fassen.

Halbhohe Fliesen durch raumhohe zu ersetzen, ist eine Modernisierung und kann mit 11% pa auf den Mieter umgelegt werden. Reparaturanteil muss natürlich abgezogen werden, ist aber nicht erkennbar.

vnA

halbhohe Fließen sind meist in Altbauwohnungen noch
vorzufinden !

wenn ich meinem Fliesendealer glauben darf, ist es grad wieder
Mode bis zu einer Höhe von 1,80 m zu fliesen.

Das hat nix mit Mode sondern mit Bauphysik und Vermeidung von Feuchteschäden zu tun - möglichst wenig Fliesenfläche = möglichst viel „Ausgleichsfläche“ - z.B. einfach erklärt:
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/in…
http://www.bauemotion.de/detail/11121722/feuchtigkei…

Im Duschbereich sollte allerdings schon bis ca. 1,80 m Höhe (Spritzwasserbereich) gefliest sein.

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Hi,

vielen Dank, wieder etwas gelernt!

Und optisch finde ich es auch schöner, bis zur Decke gefliest hat für mich oft etwas von Schlachthausatmosphäre.

*

Gruß
Tina

vielen Dank, wieder etwas gelernt!

gern

Als ich meine erstes Objekt für mich renoviert habe (Fachwerk-Altbau) musste ich mich auch noch umgewöhnen (man war das ja so gewohnt mit „bis oben gefliest“) - aber mein Architekt hatte mich damals überzeugt. Inzwischen bewohne/vermiete/verwalte ich einige Wohnungen mit „nur halbhoch“ gefliesten Bädern und in keinem der Bäder gab es jemals Probleme mit Feuchtigkeit/Schimmel. Von daher bin ich überzeugter Verfechter nur die Spritzwasserbereiche zu verfliesen - ja und auch weil ich die „Schlachthausatmosphäre“ von den bis oben gefliesten Bädern ebenso empfinde :wink:

Grüsse Rudi

Hallo Rudi,

Im Duschbereich sollte allerdings schon bis ca. 1,80 m Höhe
(Spritzwasserbereich) gefliest sein.

Wobei aus dem Eröffnungstext allerdings nicht klar hervorgeht,
ob überhaupt eine Dusche vorhanden ist.

Viele Mieter verwenden eine Badewanne auch oft als Dusche, indem sie einen Duschvorhang davor befestigen.

Gruß Merger