Das Bankgeheimnis fällt, auch bei Aktiendepots?

Hallo,

ich habe davon gehört dass das bankgeheimnis zum 01.04. massiv gelockert wird, d.h. ja dass ämter auf diverse daten des kontos und dessen nutzers zugreifen können.
Meine frage ist, gilt dies auch für aktiendepots? Speziell geht es darum ob offengelegt wird welche personen handlungsvollmacht für das depot haben.

Danke & schöne ostern noch… :smile:

Henry

Hallo,

ich habe davon gehört dass das bankgeheimnis zum 01.04. massiv
gelockert wird, d.h. ja dass ämter auf diverse daten

auf folgende Daten besteht Zugriff: Nummer des Kontos, der Tag der Errichtung und der Tag der Auflösung, der Name des Inhabers und der Verfügungsberechtigten (bei natürlichen Personen auch Geburtsdatum) sowie der Name und die Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten.

*grusel grusel*

des
kontos und dessen nutzers zugreifen können.
Meine frage ist, gilt dies auch für aktiendepots?

Natürlich.

Alles nachzulesen in § 24ca des Kreditwesengesetzes:
http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm#p24c

Gruß,
Christian

hallo,

es gibt in deutschland kein
„bankgeheimnis“.
und wenn,dann besagt es nur,
daß die bank keine infor-
mationen an dritte weiter-
gibt.
wenn das finanzamt bei der
bank anruft,dann muß die
bank auskunft geben , und
die kosten trägt der konto-
inhaber.

mfg

kunde3

wenn das finanzamt bei der
bank anruft,dann muß die
bank auskunft geben , und
die kosten trägt der konto-
inhaber.

Ein „Anruf“ reicht nicht. Da muss schon die Steuerfahnung vor der Tür stehen.

Gruß Ivo

Hallo auch,

in Deutschland gibt es ein vertragliches Bankgeheimnis, das besagt, dass die Bank nicht unbefugt Informationen an Dritte weitergibt. Dies haben die Strafverfolgungsbehörden auch im Prinzip zu beachten. (§30 AO)

Die Bank musste (schon immer) Auskunft geben, wenn ein entsprechendes Ersuchen in einem Steuerstrafverfahren gestellt wird (§93 AO). Das geht auch schriftlich.

Neu ab 1.4. ist, dass Finanzämter und sonstige Behörden, die mit Lesitungsempfängern zu tun haben, abfragen können, wer wo ein Konto hat. Das geht irgendwann mal elektronisch.

Kosten aus diesen Verfahren entstehen dem Kontoinhaber nicht.

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Neu ab 1.4. ist, dass Finanzämter und sonstige Behörden, die
mit Lesitungsempfängern zu tun haben, abfragen können, wer wo
ein Konto hat. Das geht irgendwann mal elektronisch.

Ja genau das meine ich, ob Finanz- & Sozialämter darauf zugreifen können, und speziell halt auch auf Aktiendepots… . Dürfen die das??

Gruß Henry

Dies ist keine Antwort! Nur meine Meinung!
Aus täglichen Erfahrungen weiss ich nur zu gut warum solche Fragen gestellt werden.
Wie kann ich mich noch rechtzeitig „arm“ machen, um irgendwelche öffentlichen Leistungen zu beziehen. Hartz IV lässt grüßen.
Warum sollen Andere für jemanden aufkommen, wenn doch Vermögen vorhanden ist? Dafür ist es doch da. Warum soll ich mein Festgeld oder Lebensversicherung auflösen, wenn doch das Sozialamt zahlen kann. Ich finde dies höchst asozial.

Thilo

Hi,

Ja genau das meine ich, ob Finanz- & Sozialämter darauf
zugreifen können, und speziell halt auch auf Aktiendepots… .
Dürfen die das??

wieviele Antworten brauchst Du noch?

Interessiert,
Christian

Hallo Hans-Jürgen.

Den Kunden entstehen nicht direkt Kosten bei jeder Anfrage. Die edv-technische Einrichtung hat jedoch den Banken inzwischen mehr als 100 Mio Euro gekostet, und die werden sicher irgendwie auf die Kunden abgewälzt. Auch wenn das keine Bank zugeben wird.

im übrigen ist das einmalige und erschreckende bei diesem neuen gesetz nicht die möglichkeit einer abfrage an sich, sondern dass dies völlig „geräuschlos“ gehen wird. der kunde und die bank werden von dieser abfrage nichts erfahren! und der zweite punkt, der mich sehr nachdenklich macht, ist die tatsache, dass für eine anfrage nicht wie bisher, ein begründeter verdacht vorliegen muss, sondern jeder in den entsprechenden behörden so eine anfrage starten kann. ohne jegliche kontrolle vorher!!!
Das ist das heftige bei diesem neuen gesetz.

Wenn jemand noch mehr infos zu diesem thema möchte, kann er/sie mich gerne kontaktieren.

Grüsse,

Jürgen

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Hallo Jürgen,

mit dem betriebswirtschaftlichen Ansatz, dass der Kunde die Zeche zahlt, stimmts wieder.
Sehr augenfällig ist das momentan in Sachen Pfändungen (die ein Kontoinhaber bekommt). Ich bin bei einer deutschen Grossbank und weiss, dass wir insgesamt 60 Mitarbeiter haben, die nichts anderes als Pfändungen machen. Wenn man dazu noch Sachkosten kalkuliert, kostet uns das ca. 3 Millionen im Jahr. Erträge : keine. Früher durften wir den Kunden dafür eine Gebühr belasten, das geht jetzt nicht mehr. So zahlen aber alle Kunden etwas mehr, auch die, die keine Pfändungen haben.

Gruss Hans-Jürgen
***