eben
Und das heißt pro Nase 1 sog. Nicht-Kunden-Konto.
Da wird unter einer Kundenstammnr. eben nur die Daten des Verfügungsberechtigten in dem einen Fall die der Oma gespeichert.
Und was das für Chrisitans Beispiel heißt kannst du dir denken.
weist du, wie das mit den Namen ist, die ich bei meinen
Versicherungen als Berechtigten eintrage, falls ich sterben
sollte?
derzeit besteht in dieser Hinsicht m.W. keine Meldepflicht. Vermutlich vor allem deshalb, weil da ja die Finanzierung von bösen Aktivitäten nicht direkt zu erwarten ist. Allerdings gäbe es kein Gesetz, was irgendwelche Ermittlungsbehörden von einer Anfrage abhalten würde.
Im Versicherungsbereich gibt es etwas ähnliches, wie das Bankgeheimnis nicht. Selbst dieses ist ja immer schon eher ein schlechter Witz gewesen.
Das vielgerühmte Bankgeheimnis sieht nämlich folgendermaßen aus:
§30 Abgabenordnung
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
[…]