Das Bankgeheimnis ist abgeschafft und keiner

eben
Und das heißt pro Nase 1 sog. Nicht-Kunden-Konto.
Da wird unter einer Kundenstammnr. eben nur die Daten des Verfügungsberechtigten in dem einen Fall die der Oma gespeichert.

Und was das für Chrisitans Beispiel heißt kannst du dir denken.

Gruß Ivo

Hallo Chris,

weist du, wie das mit den Namen ist, die ich bei meinen Versicherungen als Berechtigten eintrage, falls ich sterben sollte?

beste Grüße,

barbara

Hallo Barbara,
das LV-Unternehmen muss(te auch bisher) dem Finanzamt eine Meldung machen, wenn Auszahlungen nicht an den VN erfolgen.

Gruß
Marco

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Hallo Marco,

das würde bedeuten: Erst im (hoffentlich noch Jahrzehnte entfrenten:smile:) Leistungsfall, ja?

Wollt ich nur wissen, wäre eine weitere Überwachung mehr, die den Staat wirklich nix angehen würde, meine ich.

beste GRüße,

barbara

Hallo,

weist du, wie das mit den Namen ist, die ich bei meinen
Versicherungen als Berechtigten eintrage, falls ich sterben
sollte?

derzeit besteht in dieser Hinsicht m.W. keine Meldepflicht. Vermutlich vor allem deshalb, weil da ja die Finanzierung von bösen Aktivitäten nicht direkt zu erwarten ist. Allerdings gäbe es kein Gesetz, was irgendwelche Ermittlungsbehörden von einer Anfrage abhalten würde.

Im Versicherungsbereich gibt es etwas ähnliches, wie das Bankgeheimnis nicht. Selbst dieses ist ja immer schon eher ein schlechter Witz gewesen.

Das vielgerühmte Bankgeheimnis sieht nämlich folgendermaßen aus:
§30 Abgabenordnung
(1) Bei der Ermittlung des Sachverhalts (§ 88) haben die Finanzbehörden auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen.
[…]

Gruß
Christian

Hallo Christian,

die Meldepflicht besteht nur bei Leistungserbringung, wenn dann der VN und der Leistungsbezieher unterschiedlich sind.

Gruß
Marco

Hallo Barbara,

das würde bedeuten: Erst im (hoffentlich noch Jahrzehnte
entfrenten:smile:) Leistungsfall, ja?

Ja.

Wollt ich nur wissen, wäre eine weitere Überwachung mehr, die
den Staat wirklich nix angehen würde, meine ich.

Doch, geht ihn sehr wohl etwas an. Aber aus einem anderen Grund: ggf. anfallende Erbschaftssteuer. :smile:

Gruß
Marco

Doch, geht ihn sehr wohl etwas an. Aber aus einem anderen
Grund: ggf. anfallende Erbschaftssteuer. :smile:

dann sollen se warten, bis es soweit is und der erblasser unter der erde ist:smile:.

mit diesem argument könnte der staat ja sogar einsicht in testamente VOR dem tod verlangen. neeeneee:smile:)

grüßle,
b.

Hallo Barbara,

erst dann werden doch die Daten an das Finanzamt übermittelt… erst bei Erblassung und nicht schon vorher. :smile:

Gruß
MArco

PS. hatte ich das nicht so geschrieben? :smile: