Ist also ein nicht beweisbarer Mord auch nicht illegal?
Ist das perfekte Verbrechen damit legal?
Hmmm…Nein. Es ist eine unentdeckte strafbare Handlung.
Die Entdeckung bringt nur die Tat hervor. Illegal war sie
schon vorher.
Hallo Voltaire,
D’ accord zu Deinem klaren „Nein“. Sonst wäre ich tatsächlich weltfremd.
Und alle Welt beneidet uns „Westler“ und sieht unseren funktionierenden Rechtsstaat sogar als das anzustrebende „Utopia“ eines friedlichen Miteinanders.
Zudem kann kein Gesetz erlauben, was es zugleich verbietet, es sei denn, ein Despot oder eine bestimmte Klasse hätte Sonderrechte. Dies aber mal ausgeschlossen, bleibt bei allem gerade ein Dezisionismus als Glaube problematisch.
Es sind ja nicht nur weltfremde Pessimisten, Linke, Autonome und Staatsfeinde, die von einem Gefälle zum Unrecht in diesem und durch diesen Rechtsstaat reden, das sich aus dem wachsenden Spalt zwischen Recht und Gerechtigkeit ergibt, - und auch nicht erst seit der weltweiten Finanzkrise, in deren Folge z.B. gerade in den Entwicklungsländern Hunger und Not und womöglich schlimmeres geschieht.
Es sind gerade ehrenhafte große Philosophen und Juristen wie Böckenförde und Gerold Prauss, die dies als Problem sehen.
Du sprichst aber das perfekte Verbrechen an.
Perfektion in dieser Hinsicht verstehe ich so, dass auf keinen
Fall ein Täter/Opfer-Bezug hinsichtlich der Verursachung
festgestellt werden kann. Es steht somit nur dem Täter anheim,
sich zu der Tat zu bekennen. Warum tut er dies nicht? Er weiß,
das Verbrechen würde offenbar, seine Bestrafung würde die
äußere Folge sein. Innerlich würde dem Täter auch sein
Falsch-Handeln
bewusst sein. Es sei denn, er wäre ein Soziopath.
Dokumentiert diese Situation in etwa, was du meinst?
Nun ja, kann ich intuitiv unterstreichen. Mein „Aber“ will ich zuerst mit drei Hegelzitaten andeuten:
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»Der Staat ist [als] Dasein die Macht des Rechts; […] und wenn nicht geleistet wird, die Bewegung und Herstellung des Leistens. [Denn] Menschen müssen zuerst wie Tiere gezwungen werden.
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»Der Staat geht […] darauf hin, die Gesinnung der Bürger entbehren zu können, nämlich insofern er sich von dem Willen des Individuums unabhängig machen muß. […] Auf diesem Wege wird der Staat Maschine, ein System äußerer Abhängigkeiten«.
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»Aber auf der anderen Seite kann er die Gesinnung der Bürger nicht entbehren. Die Vorschrift der Regierung kann bloß das Allgemeine enthalten. Die wirkliche Handlung, die Ausfüllung der Staatszwecke, enthält die besondere Weise der Wirksamkeit. Diese kann nur aus dem individuellen Verstande, aus der Gesinnung des Menschen entspringen.«
Zu unserem Recht gehört aus gutem Grunde aber Glaubens- und Gesinnungsfreiheit, die sich weder kontrollieren, prüfen noch befehlen läßt. So daß Dezisionismus ein regelrechter Aberglaube wäre.
so weit erstmal
ganz herzlich
Friedhelm