Das darf doch wohl nicht wahr sein, oder?

Hallo,

wie verhält es sich damit: man/frau hat bei einem Maklerangebot „Haken“ gemacht und das Einverständnis mit einer Provisionszahlung bekundet, sollte die Immobilie erworben werden. Der Makler hat daraufhin die Adresse der Immobilie mitgeteilt und man hat gefunden, dass deren Lage nicht zu dem hohen Preis passt, den der Makler in seinem Angebot veranschlagt hat.
Die Immobilie wird von diesem Makler nicht verkauft.

Der Verkäufer beauftragt einen anderen Makler, mit dem auch wieder eine Provisionsvereinbarung geschlossen wurde. Hier ist der Kaufpreis günstiger, als bei dem ersten Makler. Und frau/man wird sich schließlich mit dem Verkäufer einig. Es kommt zum Kauf der Immobilie, und der zweite Makler erhält seine Provision.

Nun taucht aber wieder der erfolglose erste Makler auf und will auch Kohle.
Gibt es so etwas Unmoralisches, wie doppelt die Courtage eines sog. Maklers löhnen zu müssen??
Nach welchem Recht soll das denn gehen, dass einer, der es nicht gebracht hat, später noch was dafür kriegt!?

Das ist genau die Frage,zu der es meiner Erinnerung nach bereits Gerichtsentscheidungen gibt.

Wäre für die Provision der abgewickelte Verkauf durch Makler 1 die Grundlage oder reicht der Nachweis des zum Verkauf stehenden Hauses, was Du ja erst durch Makler 1 kennengelernt hast.

MfG
duck313

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Da mit beiden Maklern eine Provisionsvereinbarung getroffen worden ist, sind grundsätzlich Provisionen an beide Makler zu zahlen. Es gibt aber einen gewissen Hoffnungsschimmer (BGH , Urteil vom 22. Oktober 1986 – IV a ZR 4/85), wenn der 1. Makler nur die Adresse des Objektes, nicht aber den Namen und die Anschrift des Verkäufers mitgeteilt haben sollte. Daraufhin sollte man alle vom 1. Makler erhaltenen Unterlagen hin überprüfen.

Unmoralisches Handeln kann ich hier übrigens keineswegs erkennen! Wenn der Makler den Nachweis zum Abschluss eines Kaufvertrages erbracht hat, steht ihm seine Courtage zu. Ein Makler bestimmt im Übrigen auch nicht den Kaufpreis, sondern der Kaufvertrag wird schließlich mit dem Verkäufer zu verhandeln und zu schließen sein, und nicht mit dem Makler. Es ist vollkommen üblich und kommt regelmäßig vor, dass ein zunächst aufgerufener Preis hinterher nicht beurkundet wird, sondern die Parteien (Verkäufer und Käufer, nicht der Makler!), sich auf einen anderen Preis einigen. Der kann niedriger liegen, als zunächst gewünscht, wenn sich kein Interessent für den zunächst aufgerufenen Preis findet, der kann aber auch höher sein, wenn es da mehrere Interessenten sind, die bereit sind, für das Objekt auch mehr zu zahlen, um es erwerben zu können. Und es ist das gute Recht jedes Verkäufers als auch Maklers, zunächst mal mit einem höheren Preis in den Markt zu gehen, um zu einem bestmöglichen Kaufpreis zu kommen, und den dann ggf. später zu reduzieren, wenn er nicht am Markt durchsetzbar ist.

Statt sich an einen zweiten Makler zu wenden, der einen günstigeren Preis aufruft, hätte man dem 1. Makler bzw. dem Verkäufer sofort sagen müssen, was man bereit ist zu zahlen, und wäre dann ja auch hierüber zum Ziel gekommen. Denn der Verkäufer hat sich ja schließlich auf den geringeren Preis eingelassen. Und in Zeiten des Internets und der großen Immobilienportale erkennt man doch auch ganz leicht, wenn ein Objekt von mehreren Maklern zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird, ohne dass man mit jedem eine Provisionsvereinbarung schließen müsste. Da kann man dann doch sofort auf den zunächst beauftragten Makler zugehen, und dem mitteilen, dass man offenbar das nämliche Objekt auch günstiger gesehen hat, und damit sein geringeres Angebot begründen. Und da Makler regelmäßig auf den schnellsten und sichersten Abschluss aus sind, werden sie dann zusehen, dass der Verkäufer dann auch schnell zum niedrigeren Preis mitspielt, bevor ihnen ihre ganze Provision flöten geht, weil der Wettbewerber dann den Stich macht.

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Vielen Dank für die ausführliche und sehr hilfreiche Darstellung.
Nur nochmal zur Sicherheit nachgefragt: Auch wenn der erste Makler erfolglos geblieben ist, fällt doch bereits ihm gegenüber die Courtagepflicht an, wenn er einem Gelegenheit zum Kauf gegeben hatte!? - Und dass der von ihm veranschlagte Kaufpreis nicht zu der Lage des Hauses passte (die man von ihm erfahren hat) spielt dabei keine Rolle? Es genügt, dass man es hätte über ihn kaufen können?

Die Frage ist, was man als „Erfolg“ betrachtet. Das Gesetz kennt sowohl den Nachweis- als auch den Vermittlungsmakler. Der Nachweismakler hat dann „Erfolg“, wenn „er den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags“ erbracht hat, wie es im Gesetz steht. Und damit schuldet er gerade nicht, dass es auch tatsächlich zum Vertragsschluss kommt. Nur dann, wenn der Makler ausdrücklich als so genannter Vermittlungsmakler tätig wird, was hier wohl nicht der Fall war, hat er nur dann einen Anspruch auf Provision, wenn der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt. Er kann aber in dem Fall, dass ein Vertrag trotz seiner Bemühungen als Vermittlungsmakler nicht zustande kommt, zumindest seine tatsächlich getätigten Aufwendungen ersetzt verlangen.

Und was den Preis angeht, so darfst Du nicht den Fehler machen, deine Einschätzung zum Preis allgemeinverbindlich zu machen. Gebrauchte Immobilien haben keine exakten Preise. Es kommt immer zu einer individuellen Einigung der Parteien auf einen Preis, der sich zwar mehr oder weniger an gewissen Vergleichsobjekten, Lage, … orientiert. Aber die Prioritäten verschiedener Verkäufer und Käufer können durchaus unterschiedlich sein, und es hätte in deinem Fall ja durchaus sein können, dass es da einen Interessenten gegeben hätte, der weniger preissensibel ist, weil er nicht ganz so eng aufs Geld schauen muss, der unbedingt ein Objekt genau da haben will, weil Kinder dort zur Schule gehen, um die Ecke die Großmutter betreut werden muss, der Arbeitsplatz auch darin an genau dem Ort eingerichtet werden soll, … Und vielleicht hat ein Käufer auch nur deshalb Glück, einen niedrigeren als den zunächst angesetzen Kaufpreis durchzusetzen, weil der Verkäufer ganz, ganz dringend Geld braucht, … (und hätte der Verkäufer seinen ursprünglich geforderten Preis durchaus erzielt, wenn er nur noch zwei Wochen auf einen bessere Käufer gewartet hätte).

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Und dass der von ihm veranschlagte Kaufpreis nicht zu der Lage des Hauses passte

Für wieviel eine Immobilie verkauft wird, entscheidet immer und ausschließlich der Verkäufer. Wenn der angebotene Preis zu hoch ist, dann sagt man dem Makler, dass er seinen Verkäufer bitte runterhandeln soll.

Verkäufer wollen einen möglichst hohen Preis erzielen - Makler möglichst schnell zu einem angemessenen Preis verkaufen. Es ist gut möglich, dass der Makler dem Verkäufer gesagt hat, dass der Preis zu hoch ist, aber der zu diesem Zeitpunkt nicht verhandlungsbereit war. Also hat der Makler irgendwann aufgegeben. Und dann kam der zweite Makler und hat das gleiche gesagt, und dann hat der Verkäufer endlich angefangen, es zu zu glauben …

Es gibt leider viele Missverständnisse und Großstadtlegenden über Makler, die dann zu solchen Fehlenschätzungen wie bei Dir führen. Der Makler ist kein Händler, der einen Preis festlegt, und wenn der zu hoch ist, kauft man wo anders. Der Makler ist vor allem ein Verhandler, ein Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.

Möglicherweise hat auch die Zeit eine Rolle gespielt. Ich ahbe mal eine Wohnung für 110.000 gekauft, die sechs Monate vorher noch für 150.000 angeboten worden war. Als der Makler, der mir den Abschluss vermittelt hatte, den Auftrag übernommen hatte, war der Verkäufer schon auf 125.000 runtergegangen. Der Grund: Er brauchte das Geld und konnte nicht mehr länger warten.

Gruß,
Max

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Der Nachweismakler schuldet nur eine Tätigkeit. Das gilt für den Vermittlungsmakler aber auch. Der Anspruch auf Maklerlohn setzt nach § 652 Abs. 1 S. 1 BGB in beiden Fällen den Abschluss des Kaufvertrages voraus:

Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt.

Es bedarf der Kongruenz zwischen dem beabsichtigten und dem geschlossenen Kaufvertrag sowie einer Kausalität zwischen der Maklerleistung und dem Zustandekommen des Kaufvertrages. Für die Kausalität trägt der Makler die Beweislast. Abweichende Regelungen zu Lasten des Auftraggebers können wohl nur durch Individualabrede vereinbart werden. Eine tatsächliche Vermutung pro Kausalität erleichtert dem Makler den Nachweis, wenn zwischen Maklerleistung und Abschluss des Kaufvertrages ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht.

Von welchem Zeitraum sprechen wir hier denn?

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Wäre Kausalität zwischen der Maklerleistung und dem Zustandekommen des Kaufvertrages gegeben, wenn der Makler zwei Monate lang versucht hat, die Immobilie zu verkaufen, der Verkäufer den Maklervertrag nicht verlängert und nach einem Monat die Immobilie nun selbst (provisionsfrei) anbietet?

Was stand genau in dem Maklervertrag und für welchen Zeitraum wurde er geschlossen?

Da du auf meinen Beitrag antwortest, erlaube ich mir, diese Frage etwas an meine Vorgabe anzupassen: Streitet für den Makler nach einem Zeitraum x noch die Vermutung der Kausalität? Dabei ist x ist die Zeit zwischen Beendigung der Maklertätigkeit und Abschluss des Kaufvertrages.

Mit starren Fristen kann man nicht argumentieren. Hier werden einige BGH-Urteile aufgeführt:

Maklervertrag: Maklertätigkeit für einen mehr als ein Jahr später abgeschlossenen Kaufvertrag noch kausal? - LDM Law (ldm-law.de)

Das liest sich so, dass der BGH im Laufe der Jahre immer großzügiger wird. Von drei bis fünf Monaten im Jahr 1980 bis zwölf Monate im Jahr 2006.

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Danke. Mit drei Monaten zwischen dem Maklerangebot und dem Erwerb wird man also in der Falle sitzen.

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber das ist genau das Modell, mit dem Käufer und Verkäufer versuchen, sich um die Courtage zu drücken - und genau deswegen wird zugunsten des Maklers davon ausgegangen, dass bei einem geringen Zeitabstand auch eine kausalität vorliegt. Mit drei Monaten bewegst du dich da, wie du schon selbst erkannt hast, eher an der unteren Grenze.

Aber auch wenn der Zeitraum deutlich länger ist, heißt das nicht, dass automatisch keine Kausalität mehr vorliegt - es ist nur sehr viel schwieriger für den Makler, es zu beweisen, weil die Zeit nicht mehr für ihn spricht.

Auch ein Preisunterschied widerlegt, solange er sich im üblichen Rahmen einer Verhandlung bewegt, nicht die Kausalität. Auch da gibt es keine feste Grenze, aber 10 bis 25 Prozent werden durchaus von Gerichten als üblicher Verhandlungsspielraum gesehen.

Das alles ist natürlich nur Theorie - um einen Einzelfall beurteilen zu können, muss man alle Fakten kennen. Wenn Du dir unsicher bist, investiere Geld in eine Erstberatung bei einem Anwalt und lege dem alle Fakten vor.
Gruß,
Max

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Vielen Dank.
Mir scheint, die Lösung für jeden vernünftig denkenden Verkäufer müsste dann doch darin liegen, seine Immobilie von Anfang an eigenständig zum Verkauf anzubieten.
Denn jeder Nachweis, den ein beauftragter Makler besorgt, reduziert doch den potentieller Käuferkreis - zumindest, wenn kein sich an den Makler wendender Interessent bei dem sogleich auch gekauft hat.

Klar, wenn er sich dazu in der Lage sieht … Manche haben keine Lust, meine Schwiegereltern haben z. B. einen Makler beauftragt, als sie ihr Haus verkauft haben.

Wir hatten das Glück, dass die Vorbesitzerin unseres Hauses tatsächlich keine Lust hatte, dem Makler Geld in die Tasche zu schaufeln, so dass sie selbst inseriert hat. Die Anzeige bestand aus 3-5 Zeilen, ich weiß es nicht mehr genau, und fast hätten wir sie übersehen.

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ein denkender Mensch kommt ganz schnell drauf, welche Gründe es geben könnte, das lieber einem Makler zu überlassen

  • Wenn die Immobilie z.B. 500 km entfernt wohnt
  • man selber > 80 Jahre alt ist und sich mit solchen Dingen nicht auskennt
  • wenn es einem egal ist für wieviel und wann die Immobilie verkauft wird
  • u.s.w.

Gruß h.

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Danke. Das sind tatsächlich gewichtige Gründe „für einen Makler“. :joy:

hi,

ich frage mich soeben, warum du zum Suchen einer Immobilie einen, nein sogar Zwei! gebraucht hast.
Das ist ja letztlich noch leichter, vor allem, nachdem du das Objekt kanntest.

grüße
lipi

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