Das eigene Kind soll das Haus erben

So denn, 2. Versuch
Guten Tag,Wissende.
Ich bin auf der Suche nach für Laien verständlichen Seiten im Internet, auf denen ich nachlesen kann wie man sicherstellen kann, dass nach einer erneuten Eheschließung das eigene Kind aus der Vorehe „Alleinerbe“ des eigenen Hauses werden kann.(Ups, was’nen Satz)
Also ausdrücklich keine Rechtsberatung, nur Hinweise erwünscht (nicht, dass ich wieder gelöscht werde)
Ist in jedem Fall ein Notar notwendig?

Hi,

mir viele jetzt auf Anhieb nur ein notarieller Verzicht des Ehepartners auf das Haus ein.

Aber vielleicht meldet sich noch jemand der eine bessere Idee hat.

Gruß
Tina

Nanu, was für eine verrückte Idee!
Huhu!

Ich bin kein Erbrechts-Experte, aber ist das denn nicht der Fall, der auch ohne jegliche Regelung eintritt?

Hi, frag mal bei recht.de unter Erbrecht nach. Musst das aber auch da als fiktiven Fall schildern.
Persönlich fällt mir dazu nur ein:
Wer ist im Grundbuch eingetragen?
Existiert ein Gütertrennungsvertrag?
Was wäre wenn aus der 2. Ehe auch Kinder hervor gehen, die dann ja im gleichen Maaße erbberechtigt wären wie d. Kind aus 1. Ehe?
MfG ramses90.

Hallo,

So denn, 2. Versuch

vielleicht einen Fall fiktiv genauer schildern?

Ich bin auf der Suche nach für Laien verständlichen Seiten im
Internet, auf denen ich nachlesen kann wie man sicherstellen
kann, dass nach einer erneuten Eheschließung das eigene Kind
aus der Vorehe „Alleinerbe“ des eigenen Hauses werden
kann.(Ups, was’nen Satz)

Verstehe ich das richtig? Person A hat ein Haus und ein Kind K. Person A will Person B heiraten? Person A will wissen, wie sie sicherstellen kann, dass im Todesfall von Person A das Kind K die Immobilie komplett erbt ohne mit Person B - der ja im Normalfall die Hälfte erbt - teilen zu müssen?

Eigentlich ganz einfach: Person A und Person B machen vor der Eheschließung einen Ehevertrag und modifizieren den gesetzlichen Güterstand. Darin legen sie fest, dass im Todesfall nur Kind K die Immobilie erbt und Person B mit dieser Regelung einverstanden ist.

Man könnte noch einen Zusatz aufnehmen, dass evtl. Wertzuwachs an der Immobilie im Falle einer Trennung nicht mit Person B geteilt werden muss.

Mein persönlicher Tipp: wenn Person B mit einem solchen Ehevertrag nicht einverstanden ist, dann eben nicht heiraten.

Ist in jedem Fall ein Notar notwendig?

Eheverträge sollten sollten notariell gemacht werden. Kostet nicht die Welt.

Außerdem berät er und hat wahrscheinlich noch weitere Vorschläge wie dieses Problem gelöst wird.

Gruß
Ingrid

Danke und ein *
Genau so ist es.
Das mit dem Notar habe ich mir schon fast gedacht.
Reicht eigentlich auch ein gemeinsam geschriebener „letzter Wille“, von beiden aufgesetzt und unterschrieben, auch aus?
Das Kind würde als Erbe eingesetz, bekommt das Haus und der Ehepartner aber noch seinen Pflichtteil (oder ist in dem Pflichtteil auch der Wert des Hauses enthalten?
(Ich hatte den Fall übrigens in der ersten Frage so geschildert und bin weggelöscht worden??)

Der Ehepartner erbt zur Hälfte, soweit ich das jetzt erlesen habe.
Trotzdem danke.

Hi,

aber die Ehefrau ist doch auf alle Fälle pflichtteilsberechtigt. Gilt dies nicht für das Haus? Ich dachte, je nach Gütergemeinschaft stünde ihr ein gewisser Teil auch für das Haus zu:

http://www.ndeex.de/download/Pflichtteilsrecht_-_Not…

Irre ich mich da jetzt?

Gruß
Tina

Hallo,

Genau so ist es.
Das mit dem Notar habe ich mir schon fast gedacht.
Reicht eigentlich auch ein gemeinsam geschriebener „letzter
Wille“, von beiden aufgesetzt und unterschrieben, auch aus?

Würde ich persönlich nicht tun. Ein kleiner Fehler oder eine unklare bzw. zweideutige Formulierung und schon ist der Streit einmal vorprogrammiert. Belastet die familiären Verhältnisse und man weiß auch nie, wie Richter dann das Unklare in ihre Klarheit auslegen.

Das Kind würde als Erbe eingesetz, bekommt das Haus und der
Ehepartner aber noch seinen Pflichtteil (oder ist in dem
Pflichtteil auch der Wert des Hauses enthalten?

Wenn er auf dieses Erbe verzichtet, kann man im Ehevertrag auch festlegen, dass er auf einen geldlichen (oder anderweitigen) Pflichtteil der sich aus dem Wert des Hauses ergibt, verzichtet.

Beispiel: Ehepartner hat Barvermögen 50.000 Euro und ein Haus von 150.000 Euro. Der Notar kann es so formulieren, dass nur das Barvermögen an beide Erbberechtigte vererbt wird und das Haus bei der Berechnung des Vermögens außen vorbleibt.

Gruß
Ingrid

Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Dann mache ich mich wohl mal auf die Suche nach einem Notar.
Aber so mit 500 Euro werde ich da wohl rechnen müssen.
Schönen Abend und vielen Dank noch mal