Das ein Unternehmen Informationen über meine Anwesenheit an Dritte weitergeben?

Ein Familienmitglied hat bei einer Personalagentur angefragt, ob ich zu einer bestimmten Uhrzeit bei der Agentur anwesend war. Die Mitarbeiterin am Empfang ist eine Bekannte von dem Familienmitglied und informierte darüber, dass ich nicht anwesend war/bin. Dabei wurde natürlich die Information ausgetauscht, dass „Herr X, mit dem karierten Hemd und den xxxx Haaren“ nicht vor Ort ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Information über meine Anwesenheit von der Mitarbeiterin vor Ort an einen Dritten weitergegeben werden darf.

Danke im Voraus.

Ihre Frage klingt eher so, daß es darum ging, es wollte jemand erfahren, ob sie JETZT anwesend sind. Und das würde ich damit gleichstellen, wenn jemand in einer Firma anruft und jemanden sprechen möchte. Dann wird ihm gesagt, daß derjenige nicht da ist. Das ist ja durchaus üblich.

Wenn es darum geht heraus zufinden, ob jemand zu irgendeiner früheren Zeit anwesend war, bin ich leider nicht sicher, ob eine solche Auskunft erteilt werden darf.

Friede7

Dazu ist mir noch unklar, ob Herr X Angestellter oder Kunde dieser Agentur ist/war und ob die Frage wirklich lautete: „War Herr X heute um 10:30 anwesend“.

Ich denke solch ein Auskunft ist erlaubt, wenn X Angestellter ist. Ist er Kunde und die Frage ohne Name erfolgt, ist m.E. nicht erlaubt.

Ciao

Hallo chodef,

die Frage ist ganz klar zu beantworten, aber die Ausgangssituation ist zu undeutlich.

Um welches Familienmitglied handelt es sich hier? Vielleicht ein Erziehungsberechtigter??

Das mit Herr X verstehe ich gar nicht.

Danke und Gruß

Chrusafan

Guten Tag,
je nach dem…
wenn Sie Mitarbeiter bei der Personalagentur sind oder waren,
oder wenn bekannt gemacht wurde -nachweislich- dass man nichts über sie an Aussenstehende - auch keine Familienmitglieder übermitteln, weitergeben oder mitteilen darf, dann ist es jeweils etwas anders gelagert.

Falls nichts vereinbart ist ,nachweislich heißt hier schriftlich, dann kann man nur mündlich beklagen dh. schimpfen. Ansonsten wäre zu prüfen ob in einer Betriebsvereinbarung etc. etwas entsprechendes steht.

Ansonsten sehe ich keine oder wenig Chance auf Erfolg.

Das Familienmitglied ist meine angeheiratete Tante, welche mir dort einen „Termin“ zur Bewerbung gegeben hat (Die Stellenausschreibung besagt, es werden nur Onlinebewerbungen berücksichtigt). Die Mitarbeiterin ist eine Bekannte meiner Tante.

Ich bin kein Mitarbeiter dieser Agentur und habe auch sonst nichts mit ihr zu tun.

Mir wurde nur gesagt, dass gefragt wurde ob ich da war und eine negative Auskunft zurück kam. Kommt natürlich nicht so toll, wenn ich nach Hause komme und mir wird sowas vor den Latz geknallt.

Wie ich in einem anderen Kommentar schon geantwortet hatte, empfinde ich es als Frechheit, dass hinter meinem Rücken einfach meine persönlichen Dinge ausgetauscht werden.

Es ist jetzt nicht so, als würde ich direkt rechtliche Schritte einleiten wollen, nur habe ich mir die Frage gestellt, ob sowas legal ist?

Ich gehe schon davon aus, daß das legal ist. Stellen Sie sich nur vor, Sie kommen zu einem Unternehmen und fragen nach einer Person und es wird Ihnen gesagt, daß man da keine Auskunft geben kann. Das würde ja jeden geschäftlichen Vorgang behindern.

Friede7

Ich persönlich denke dass das nicht sein darf.
Hier hilft nur die Meldung über den Vorgang an die übergeordnete Personalstelle und das müsste mindestens eine Abmahnung mit sich bringen.
Oder den Rechtsweg per Anwalt beschreiten dann ist dir auch das Ergebnis bekannt, weil das garantiert vor Gericht landet.

Vielen Dank erst einmal für die weiteren Informationen. Dadurch wurden eine Frage beantwortet, aber auch direkt eine neue offen gelegt. Ich werde daher einfach mal allgemein die Frage beantworten. Den genauen Sachverhalt kann man nur dann beurteilen, wenn wirklich alle Informationen ingefärbt zur Verfügung stehen.

Also vom Grunde her darf die Mitarbeiterin natürlich keine Information an die Tante weitergeben und das auch nicht wenn Sie den Termin erst möglich gemacht hat bzw. für den Erstkontakt gesorgt hat.

Aber: Auf Grund der dünnen Faktenlage würde ich einmal nicht ausschließen wollen, das die Mitarbeiterin davon ausgegangen ist, das in dieser Frage zwischen Ihnen und der Tante ein Vertrauensverhälnis bzw. Beratungsverhältnis besteht. Auch muss der mögliche Schaden abgewogen werden (kann ich aber nicht und ich bin auch kein Rechtsanwalt).

Wenn Sie sich nur darüber ärgern, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Das könnte sonst als Undank ausgelegt werden und wird Ihnen innerhalb der Verwandschaft sicher keine Pluspunkte bringen.

Ansonsten können Sie sich schriftlich bei dem Vorgesetzten beschweren und der muss dann von Amts wegen tätig werden. Aber bitte wägen Sie das in Ihrem eigenen Interesse gut ab. Denn auch wenn Sie recht haben, könnte der entstehende Schaden für Sie am Ende noch größer werden.

Dies ist aber meine ganz persönliche Meinung. Das möchte ich betonen!

VG

Chrusafan

Hallo, solche Auskünfte sind nicht erlaubt und unterliegen der Schweigepflicht außer man hat VORHER zugestimmt, dass Auskunft erteilt werden darf. MfG

Sehr geehrte® Fragesteller(in),

ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts, insbesondere zu den Hintergründen Ihres Termins bei der Personalagentur, dem „Familienmitglied“ sowie zu den Gründen der Rückfrage und warum Sie damit nicht einverstanden sein sollten, kann kein (datenschutzrechtlicher) Verstoß erkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
FG

Hallo, die Mitarbeiterin hätte diese Information nicht weitergeben dürfen, auch wenn eine Bekannte nachfragt. Darüber könnte man sich bei Unternehmen beschweren.

Ich würde mir aber auch die Frage stellen, ob ich fair und vertrauenvoll mit meinem Familienmitglied umgehe, wenn ich zugesagte Termine nicht einhalten. Das ist aber ein anderes Thema.

Gruss Siegfried

Salve,
es handelt sich um personenbezogene Daten, die ohne Zustimmung des Betroffenen nicht weitergeleitet werden dürfen.

Nein.

Ice 'n Heart