Vielen Dank erst einmal für die weiteren Informationen. Dadurch wurden eine Frage beantwortet, aber auch direkt eine neue offen gelegt. Ich werde daher einfach mal allgemein die Frage beantworten. Den genauen Sachverhalt kann man nur dann beurteilen, wenn wirklich alle Informationen ingefärbt zur Verfügung stehen.
Also vom Grunde her darf die Mitarbeiterin natürlich keine Information an die Tante weitergeben und das auch nicht wenn Sie den Termin erst möglich gemacht hat bzw. für den Erstkontakt gesorgt hat.
Aber: Auf Grund der dünnen Faktenlage würde ich einmal nicht ausschließen wollen, das die Mitarbeiterin davon ausgegangen ist, das in dieser Frage zwischen Ihnen und der Tante ein Vertrauensverhälnis bzw. Beratungsverhältnis besteht. Auch muss der mögliche Schaden abgewogen werden (kann ich aber nicht und ich bin auch kein Rechtsanwalt).
Wenn Sie sich nur darüber ärgern, dann würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Das könnte sonst als Undank ausgelegt werden und wird Ihnen innerhalb der Verwandschaft sicher keine Pluspunkte bringen.
Ansonsten können Sie sich schriftlich bei dem Vorgesetzten beschweren und der muss dann von Amts wegen tätig werden. Aber bitte wägen Sie das in Ihrem eigenen Interesse gut ab. Denn auch wenn Sie recht haben, könnte der entstehende Schaden für Sie am Ende noch größer werden.
Dies ist aber meine ganz persönliche Meinung. Das möchte ich betonen!
VG
Chrusafan