Hallo,
nehmen wir mal den Fall an, jemand beschäftige im Rahmen eines Mini-Jobs eine Person (für die Treppenhausreinigung eines vermieteten Hauses; das Geld gäbe es monatlich bar auf die „Tatze“, wofür schließlich keine Buchhaltungssoftware installiert wird). Dieser jemand habe es aber immerhin geschafft, per SVnet monatlich an die Minijobzentrale die Beitragsnachweise zu übermitteln.
Und nun fällt dem Gesetzgeber was neues ein : der Arbeitgeber möge an die „Zentrale Speicherstelle“ per ELENA-Verfahren die Entgeltnachweise übermitteln. Nur dummerweise ist die dazugehörige Webseite für Otto-Normalbürger absolut unverständlich.
Kann jemand Hinweise geben, wie dieser Normalbürger weiterkommt ?
Gruß
Karl
Privathaushalt wäre eine Ausnahme - die einzige
Hi!
Im § 97, Abs. 3 Satz 3 steht
Eine Meldepflicht des Arbeitgebers besteht nicht, wenn Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung in einem Privathaushalt nach § 8a erzielt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__97.html
Der Personenkreis ist der hier
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8a.html
Im Zweifel hier nachfragen!
http://www.das-elena-verfahren.de/arbeitgeber/servic…
hth
VG
Guido
Hallo Guido,
Eine Meldepflicht des Arbeitgebers besteht nicht, wenn
Entgelte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung
in einem Privathaushalt nach § 8a erzielt werden.
Als Privathaushalt zählt jedoch nicht eine vermietete Immobilie, auch wenn’s nur um ein einziges Haus mit nur fünf Mietparteien geht.
Damit betreibt man (schwups) ein Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
So schnell wird man zum Unternehmer, mit dem ganzen Rattenschwanz an Bürokratie !
Muss man jetzt etwa für nur €50 monatliche Lohnsumme (bar auf die Tatze) eine Lohnbuchhaltungs-Software bemühen ?
Im Zweifel hier nachfragen!
http://www.das-elena-verfahren.de/arbeitgeber/servic…
Unerhört finde ich, dass die ELENA-Stelle sich (nur) hinter einer gebührenpflichtigen Rufnummer versteckt. Soll man noch dafür zahlen, um sich aufzuschlauen für etwas, was die haben wollen ?
Gruß
Karl
War nur eine Info!
Hi!
Du, ich habe den Mist nicht verbrochen 
Letzte Woche beim jährlichen Haufe-Abschlussseminar wurde von den Dozenten der Running Gag „Hotline“ geradezu ausgekostet (da hängt man wohl Stunden in der Warteschleife)…
VG
Guido
P.S. Was glaubst Du, wie das ganze bei 3000 Mitarbeotern aussieht?
Hallo Guido,
Du, ich habe den Mist nicht verbrochen
Das glaube ich dir gerne.
Zu recht könntest du auch sagen: Was märt der sich hier im Forum aus ?
Aber loswerden will ich meinen Zorn doch: Durch derartige administrative Akte wird zunehmend die Staatsverdrossenheit selbst bei denen gefördert , die eigentlich „guten Willens“ sind und zB nicht „schwarz“ arbeiten lassen wollen.
Auf die Werbung (auch im TV), einen Minijob anzumelden und zu betreuen sei die einfachste Sache der Welt, trifft m.E. der Tatbestand der strafbelegten „irreführenden Webung“ zu. Damit hat man den Staatsbürger wahrhaftig etwas vorgegaukelt.
Grüße
Karl
Mit sv.net online geht die ELENA-Meldung sowieso nicht, dazu muss man sich die classic-Version installieren.
Der Arbeitgeber hat nur zwei Möglichkeiten: das (kostenlose) Programm sv.net installieren und jeden Monat die Meldung abgeben oder nichts tun und das Bußgeld abwarten.
Hallo Stefan,
Mit sv.net online geht die ELENA-Meldung sowieso nicht, dazu
muss man sich die classic-Version installieren.
Das habe der Arbeitgeber schon lange gemacht.
Und dabei glatt übersehen, dass mit der Version 10.0 auch ELENA abgedeckt wird.
Vielen Dank für den Anstoß
und Gruß
Karl