wenn ich das erste mal in meinem leben, zusammen mit meinem partner, eine immobilie erwerbe, wir sind, nur zum besseren verständnis nicht verheiratet,
welche unterstützung erhalte ich da vom gesetzgeber.?
immobilie ist gebraucht.
t.
was für Unterstützung meinst Du? Finanzielle? Du kannst derzeit noch Eigenheimförderung beantragen. Bei gebrauchten Immobilien ist das halt nur der halbe Satz und zudem bekommst Du nur den Anteile daran, den Du auch als Eigentumsanteil an der Immobilie hast.
Sonst: Deinen Anteil an der Immobilie mußt Du notariell festschreiben lassen - solltest Du mehr Geld einbringen als Dein LG, bestehe darauf, daß Dein Anteil entsprechend festgeschrieben wird - Notare wollen gerne aus „Bequemlichkeit“ 50/50 Verträge machen - mir wurde seinerzeit ernsthaft geraten, doch alles darüber hinausgehende privatrechtlich zu regeln - es gab Gründe, den Notar nicht zu wechseln - aber ich war kurz davor vor Wut! Wut ist allerdings kein guter Ratgeber…