Ich möchte jetzt nicht mit meiner persönlichen Geschichte ausholen und will nur kurz meine derzeitige Situation beschreiben:
Nächstes Jahr werde ich mein Fachabitur (für Soziales) abschließen. Ich werde dann 35 Jahre alt sein.
Mein Wunsch ist es, dann an der FH zu studieren. Einen Anspruch auf BAFÖG habe ich dann wohl nicht mehr, so weit ich mich informiert habe.
Im Moment finanziere ich mich und meinen Sohn durch einen Halbtagsjob, welchen ich aber bei Beginn des Studiums nicht mehr weiter ausführen kann, da ich ja tagsüber studieren werde.
Ich habe bislang noch nicht studiert, keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin etwas ratlos, wie ich nun noch auf den grünen Zweig kommen könnte.
Darf ich denn während des Studiums Arbeitslosengeld beziehen?
Ich habe schon etliche Internetseiten zum Thema Studium durchgeforstet, aber nichts Rechtes gefunden.
Wer hat eine guten Rat für mich?
(Warum ist eigentlich immer alles so kompliziert?)
zunächst mal herzlichen Glückwunsch zu deinem Plan und viel Erfolg!
Anspruch auf BAFÖG habe ich dann wohl nicht mehr, so weit ich mich informiert habe.
Dann frag nochmal genauer nach. Kommt vermutlich auf deine „Vorgeschichte“ an.
Darf ich denn während des Studiums Arbeitslosengeld beziehen?
Nein, auf keinen Fall. Kriegst du nicht. Und wenn du das Studium verschweigst, ist es, wenn es rauskommt, Betrug. Mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Bafög ist deshalb wohl die einzige Chance. Oder arbeiten, was natürlich in deinem Fall hart wäre. Oder Erspartes aufbrauchen, wenn welches da ist. Oder heiraten.
(Warum ist eigentlich immer alles so kompliziert?)
Das weiß ich auch nicht. Und wahrscheinlich auch kein anderer.
Hallo!
Prüfe auf jeden Fall, wie es mit deinem BaföG-Anspruch aussieht. Dabei spielen auch Dinge wie angespartes Vermögen etc. eine Rolle, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings: im Antrag nichts verschweigen, derzeit werden BaföG-Betrüger „gejagt“, kenne einige Fälle aus dem Bekanntenkreis, die es erwischt hat.
Ansonsten kommt es natürlich etwas darauf an, wo du lebst, ob du da bleiben möchtest oder ob du für das Studium ggf. umziehen würdest. Sollte es in deiner Umgebung mehrere FHs geben: besorge dir von überall die Studienordnungen, geh hin und rede mit Leuten, etc. Einige FHs sind sehr schulisch, d.h. fester Stundenplan & kaum Freiraum für eigene Einteilung der Seminar, andere dagegen ähneln in ihrer STruktur eher den Unis, d.h. du kannst selbst auswählen, wann du was hörst (bis auf wenige Einschränkungen). Dieser selbstbestimmte Typ Studium ermöglicht dir z.B. nur 3 Tage an die FH zu gehen und 2 Tage zu arbeiten oder aber deinen Halbtagsjob zu behalten und vorher oder nachher zur FH zu gehen. Schreib doch mal, wo du wohnst, dann kann ich dir evtl. weiterhelfen.
Abschließend bleibt noch zu sagen: Für deinen Sohn kannst du vermutlich ergänzendes Sozialgeld (im Rahmen der Hartz 4-Geschichte, heißt jetzt -GELD, nicht mehr Sozialhilfe) beantragen, auch wenn du selbst nichts beziehst bzw. BeföG bekommst (für Studierende ist es auf keinen Fall möglich, Arbeitslosengeld zu bekommen). Diesbezüglich musst du dann beim zuständigen Amt einen Antrag stellen.
Bafög ist deshalb wohl die einzige Chance. Oder arbeiten, was
natürlich in deinem Fall hart wäre. Oder Erspartes
aufbrauchen, wenn welches da ist. Oder heiraten.
>>> Was ändert sich denn da durchs Heiraten?
Ich lebe ja in einer Partnerschaft. Leider ist mein Freund aber arbeitslos (trotz verschiedenster Ausbildungen, Diplom und Qualifikationen).
Wie sieht es denn mit ALGII aus?
Na ich hoffe, wenigsten einen kleinen Nebenjob zu bekommen. Ich habe ja auch nichts gegen das Arbeiten, aber es muss irgendwie noch schaffbar sein. Finde es derzeit schon anstrengend mit Arbeiten und abends dann noch Schule. Ich muss auch immr viel für die Arbeit zu Hause vorbereiten und für die Schule lernen. Da bleibt nicht viel Zeit für mein Sohn und meinen Freund. Aber bis jetzt ertragen sie es tapfer.
Als Student bekommt man ja vielelicht auch eher einen Job. Außer bei den Jobs, bei denen immer dabei steht, dass man nicht älter als 25Jahre alt sein soll…
Entweder würde ich hier in Berlin studieren oder in den „Osten“ gehen wollen. Sprich an die FH Roßwein (Mittweida) oder nach Zittau. Ich würde nämlich so gerne raus aus der großen Stadt. Aber im Osten ist die Arbeitslage nun nicht gerade besser…!
Aber danke für den Tipp mit dem Geld für meinen Sohn.
Das werde ich gegebenenfalls auf jeden Fall machen!
Hier in Berlin gibt es auch einen berufsbegleitenden Studiengang. Abber da muss man während des egsamten Studiums immer Arbeit haben. Und wer kann mir das garantieren?
Außerdem ist es schon eine ganz schöne Belastung, Lernen und Arbeiten. Das mache ich ja gerade.
Na ein bischen Zeit bleibt mir ja noch, um alles klar zu bekommen.
auf diesen Seiten war ich shon gestern. Lustig, dass du mir egarde diese Links schickst!
Aber ich hatte es so verstanden, dass das mit dem BAFÖG nur funktioniert, wenn man während des Studiums bzw. während des Nachholens des Hochschulreife 30 Jahre alt wird. Und nicht wenn man schon 30 Jahre alt war bei Beginn.
Na, ich muss das noch einmal genau recherchieren!
Aber es wäre ja auch richtig beschi****, wenn man erst nach Antritt des Studiums erfährt, dass man doch kein BAFÖG erhält. Dann steht man ja schön dumm da!
Werde mir mal deinen Link ansehen. Habe aber auf den ersten blick kein Fernstudium zu Sozialarbeit gesehen. Und die Kosten muss ich mir auch erst mal ansehen.
kennst du denn schon den passenden Paragrafen?
"§ 10 Alter
(1)+(2) (aufgehoben)
(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn
der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,
[aufgehoben]
der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen oder
der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.
Satz 2 Nr. 1, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt." http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/10.html
Fernstudiengang
Hallo nochmal!
Die FH Koblenz (Rheinland-Pfalz) bietet in Kooperation mit verschiedenen FHs einen Fernstudiengang Bachelor Soziale Arbeit an. Über www.fh-koblenz.de muesstest du da eigentlich rankommen. Kostenpunkt - kann ich leider nix dazu sagen, aber es lohnt sich sicher, da mal näher zu schauen.
Viele Grüße
kathi
AlgII
Hallo.
Also Alg II kannst du während des Studiums nicht beziehen, dein Freund dagegen schon. D.h. wenn er derzeit noch AlgI bezieht und dieses irgendwann abläuft, kann er einen Antrag auf AlgII stellen.
Gruß
kathi
Na wir sind derzeit schon eine HARTZ IV-Gemeinschaft, obwohl ich arbeite.
Bekommt man denn ALGII, wenn man ein Fernstudium macht, falls man keinen Job haben sollte, wofür ja heutzutage niemand mehr garantieren kann. Man steht ja dem Arbeitsamt für eventuelle Arbeit zur Verfügung.
Hm, ich werde es einfach mal probieren. Wenn ich es natürlich ohne BAFÖG hinbekomme, ist es ja um so besser, da ich dann nicht lauter (keine neuen Schulden habe.
Danke für deine Mühe!
Bekommt man denn ALGII, wenn man ein Fernstudium macht, falls
man keinen Job haben sollte, wofür ja heutzutage niemand mehr
garantieren kann. Man steht ja dem Arbeitsamt für eventuelle
Arbeit zur Verfügung.
Das ist allerdings eine interessante Frage. Zunächst musst du prüfen, ob das Fernstudium an eine bestimmte Stundenzahl Arbeit im sozialen Bereich gebunden ist (was ich vermute). Wenn dem so ist, bist du ja gebunden, wobei zu hoffen ist, dass du eine Honorarstelle o.ä. findest, so dass du etwas verdienst. Derzeit werden Praktikanten oft unentgeltlich eingestellt. Wenn du allerdings keinerlei Verpflichtung hättest, irgendwo im sozialen Bereich zu arbeiten und dieses Studium berufsbegleitend konzipiert ist, wäre es ggf. denkbar, dass du AlgII bekommst. Dann musst du allerdings auf dem Amt klipp und klar nachweisen, dass du vermittelbar bist & das Studium dich nicht zeitlich so einschränkt, dass das gar nicht möglich ist (Vor- und Nachbereitung etc.). Dazu fragst du am besten bei der FH nach (eventuelle haben die Erfahrungswerte). Auch solltest du prüfen, ob du mit diesem Studium offiziell den Studentenstatus hast. Wenn dem so ist, kannst du AlgII vermutlich abhaken, dann wäre aber wieder BaföG möglich.
Du siehst, das ist alles sehr kompliziert.
Ich wünsche dir viel Glück & vielleicht solltest du irgendwo nochmal eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Ein guter Tip: http://www.agtuwas.de/ (Sozialhilfeberatung einer FH unter Leitung eines Profs; bieten sowohl Email als auch telefonische Beratung an)
kathi