Das Finanzamt hat mein Guthaben an das falsche Konto überwiesen

Ich mache jährlich eine Einkommenssteuererklärung bzw meine Steuerberaterin und gemäß Steuerbescheids habe ich ein Guthaben. Sprich ich bekomme Geld v. Finanzamt.
Zu erwähnen ist, dass ich dieses Jahr 2011 und 2012 zusammen abgegeben habe.

Bevor meine Einkommenerklärung an das Finanzamt übergeben wird, bekomme ich die Unterlagen zur Unterschrift. Selbstverständlich vertraue ich meine Steuerberaterin und unterschreibe beide Erklärungen 2011 und 2012(war in April 2013). In Juni 2013 stelle ich fest, dass noch nichts überwiesen wurde vom FA. Nach meiner Nachfrage stellte sich heraus, dass auf meiner Steuererklärung 2011 die falsche Kontonr,BLZ etc(einfach alle Kontodaten) falsch waren aber bei 2012 die richtigen Kontodaten.

  1. Fehler: Steuerberaterin hat 2011 die falschen Kontodaten auf meine Einkommenserklärung hinterlegt.
  2. Fehler: habe nicht geprüft und unterschrieben. WARUM: weil ich ihr natürlich vertraue und sie das jahrelang für mich macht.
  3. Fehler: das Finanzamt überweist das komplette Guthaben ausgerechnet an das falsche Konto(Komplett sprich 2011 und 2012). Anstatt 2012 (was ja richtig war) an das richtige Konto zu überweisen!

Das Finanzamt ist bereits informiert und sind angeblich dabei, das Geld zurück zu holen.
Erinnerung: das ist in Mai 2013 passiert. Juni 2013 ging die Info raus. Jetzt August 2013 und angeblich sind die (FA) immer noch damit beschäftigt?!? Ich muss Euch sagen, dass dauert eindeutig zu lange. Meine Steuerberaterin fragt auch schon beim FA nach…

Was kann ich hier tun, damit diese Angelegenheit etwas beschleunigt wird.
Kann ich FA anklagen? Vielleicht drohen wie „Einschaltung der Presse“?
Wann verjährt sowas?

Fakt ist; das Finanzamt schuldet mir Geld!

Ich hoffe, dass ich von Euch gute und hilfreiche Ratschläge bekomme, denn ich weiss nicht
weiter.

Viele Grüsse Sina

Nun, das Finanzamt hat genau das getan was SIE wollten, denn es war IHRE Unterschrift welche dem FA bezeugte: „Dahin überweisen!“

Es liegt somit kein Fehler des FA´s vor. Somit zum Thema Klage.

Was das Zurückholen der Summe betrifft, wenn das Geld zu Unrecht einem Dritten erstattet wurde ist dieser verpflichtet es wieder zurück zu erstatten. So weit so schön!

Sollte dieses aber nicht möglich sein, weil dieser hoch verschuldet ist und z.B. dessen Konto gepfändet war und die Summe evt. sogar schon an den/die Gläubiger ausgekehrt worden sein…(was ich selber schon erlebt habe)…Pech gehabt !

Das Geld von einem Vermögenslosen zurück zu erhalten…aussichtlos.Auf dem Klageweg evt…aber das dauert lange.

Da das FA ja nur auf die Bankverbindung überwiesen hat welche Sie angegeben haben (egal ob die StB´in einen Fehler gemacht hat), ist es somit Ihr Fehler und das FA ist nicht verpflichtet die Summe erneut an Sie zu erstatten, da kein Amtsverschulden vorliegt!

Ich an Ihrer Stelle würde nun mal beginnen darüber nachzudenken, ob ich
1.) Jetzt mal selber beim FA (Kasse) anrufe und mir den aktuellen Sachstand geben lasse (ohne die St´in einzuschalten)

und 2.) mal darüber nachdenke ob die St´in hier nämlich einen Haftpflichtschaden an Ihre Steuerberaterhaftpflicht zu melden hat.

Mehr kann ich aus meiner eigenen täglichen Erfahrung leider nicht mit auf den Weg geben.

Grüße,
majowi