Das Formular AUS

Hallo,

bei der Steuererklärung gibt es ja die „Anlage AUS“. Da diese nicht ganz einfach zu verstehen ist, wäre folgender Fall interessant:

Ein deutscher Staatsbürger hat eine Nicht- EU- Ausländerin geheiratet. Die Ausländerin hat vor der Heirat in ihrem Heimatland gewohnt und gearbeitet. Nach der Heirat zog sie nach D und war den Rest des Jahres arbeitslos. Im nächsten Jahr erstellt der Ehemann eine Steuererklärung mit Zusammenveranlagung für das abgelaufene Jahr.
Müsste er das oben genannte Einkommen der Frau aus der Zeit vor der Heirat (in der Steuererklärung? in der Anlage AUS?)angeben?

Danke für die Antworten

Hi

Ein deutscher Staatsbürger hat eine Nicht- EU- Ausländerin
geheiratet. Die Ausländerin hat vor der Heirat in ihrem
Heimatland gewohnt und gearbeitet. Nach der Heirat zog sie
nach D und war den Rest des Jahres arbeitslos. Im nächsten
Jahr erstellt der Ehemann eine Steuererklärung mit
Zusammenveranlagung für das abgelaufene Jahr.
Müsste er das oben genannte Einkommen der Frau aus der Zeit
vor der Heirat (in der Steuererklärung? in der Anlage
AUS?)angeben?

ja, die Einkünfte sind anzugeben

Meist wird das im Mantelbogen unter KZ 122 erklärt. Bei Lohn geht auch KZ 139 in Anlage N. Auf jeden Fall wäre eine Erläuterung in einem Beiblatt hilfreich.

Anlage AUS ist wirklich etwas unübersichtlich. Deshalb würde ich die beiden anderen Möglichkeiten empfehlen.

Schöne Grüße
C.