Im Januar hat unsere Regierung den Richterspruch nach Gerechtigkeit auf Eis gelegt. Schließlich will man ja die Wahl gewinnen:
Es wird vorerst mal wieder wie früher abgerechnet: nur die staatliche Rente zählt zur Berechnung der GKV-Beiträge (Verlußt für die „steinreichen“ Kassen: ca. 250 Millionen).
Beispiel:
Ein Arbeiter: 1.100 € Rente + 250 € Betriebsrente = 214,65 € Kassenbeitrag. Zuschuss von der LVA: 83,60 €. Bedeutet: Eigenlöhnung: 103,05 €
Der Sohn eines Firmeninhabers geht in Rente: (& jahre Beruftätig, dann selbständig: 250 € Rente. Einkünfte aus Kapitalvermögen: 20.000 € (alles monatlich gerechnet):
Beitrag zur GKV (Kasse) 39,75 €, Zuschuß von der LVA: 19,87 €. Bedeutet Eigenanteil: 19,88 €.
Das nenne ich endlich mal soziale Gerechtigkeit!
Ich dachte immer, die Grünen und die SPD sind die Parteien des Volkes?
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
so kann man das sehen, so ist es aber in den überwiegenden
Fälle nicht - es war vielmehr so.
- pflichtversicherter Rentner :
Einkommen : Rente 1.000,00 Euro
Betriebsrente : 1000.00 Euro
Mieteinnahmen : 500,00 DM
Beitragsbelastung 50% auf die Rente und 50% für die Betriebsrente
0% auf die Mieteinnahmen.
- freiwillig versicherter Renter
Einkommen : Rente 1.000,00 Euro
Betriebsrente 1.000,00 Euro
Mieteinnahmen : 500,00 DM
Beitragsbelastung: 100% auf die Rente abzgl. Zuschuss von der
Rentenversicherung
100% auf die Betriebsrente
100% auf die Mieteinnahmen
Und das alles nur, weil der Gesetzgeber 1992 bei den Voraussetzungen für die Pflichtversicherung als Rentner
bei den Vorversicherungszeiten dem Wort Mitgliedschaft das
Wort Pflicht… bei einer gesetzlichen Krankenkasse
eingefügt hatte.
Das da das Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung
sah ist wohl mehr als verständlich.
Dein Beispiel stimmt, aber meins war öfter, viel.viel öfter
Gruss
Günter
hallo Günter.
klar… nur lässt es sich an Extrembeispielen besser erklären.
Also, ich sah in der Regelung: Pflichtversicherter: Staatrente + Betriebsrente Freiwillig Versicherter: alle Einkünfte, keine Ungerechtigkeit. Würde mich zwar auch treffen, doch sehe ich wie gesagt da kein Problem. Was abgeschafft gehört, ist die Versteuerung von Renten allgmein. Da spart jemand und entlastet den Staat. Er verwendet dazu versteuertes Einkommen. Und dann muss er auch noch im alter dafür Steuern abdrücken.
Was anderes ist es, wenn die Ansparung einwandfrei als Ansparung (Kapitalauszahlung) erfolgte.
Wird aber eine ratierliche Zahlung über viele Jahre vereinbart (=Rente), dann sollte das steuerfrei sein. Hier können dann auch ruhig ein paar % für die Krankenkasse abfallen. Du weißt, ich bin kein Gegner der Ksssen: die haben eine volkspolitisch wichtige Aufgabe zu erfüllen.
Allerdings glaube ich, dass die Kassen wesentlich schärfere Kontrollen machen lassen sollen. Durchgeführt von einem Unternehmen, das von den Ärzten und Kassen unabhängig ist und aus Betriebswirten und Volkwirten besteht. Vielleicht noch ein paar RA. Verstöße der KH und der Ärzte (und auch der Kassen, wenn sie ein krummes Ding gedreht haben: z.B. Kopfgeld von 300,- DM) sollte in angemessener Härte (abhängig vom Verstoß) geahndet werden.
Dann bräuchte man evtl. die nächste Beitragsanpassung nicht machen.
Grüße
Raimund