Ein Mieter besichtigt eine Wohnung. Bei der Besichtigung wird gleich festgestellt das in der Wohung eine Küche eingebaut ist und der Vermieter beabsichtig diese in der Wohung zur Nutzung durch den Mieter zu belassen. Was im ersten Moment in Ordnung ist, da die Küche der Dachschräge in der Wohnung angepasst ist.
Soweit so nett.
Nun der erste Verdacht.
Nach 3 Jahren meinen 2 der 4 Herdplatten den Geist aufzugeben und man setzt sich zwecks Reparatur mit dem Vermieter in Verbindung. Dieser beansprucht nun auf einmal garnicht mehr das er Eigentümer der Küche ist. Nein,…er macht, es ist kaum zu glauben dem Mieter ein Geschenk, er schenk dem Mieter die Küche. Aber nicht aus Nächstenliebe oder Großzügigkeit, sondern aus reinem Geiz, weil der Vermieter einfach weder einen neuen Herd noch die Reparatur des Herdes bezahlen will.
Der Mieter nun total verblüft über soviel Großzügikeit, sagt aber nichts weiter dazu. Er benutzt die Küche weiterhin.
Nun gehen noch einmal 2 Jahr durch das Land und der Mieter entschliest sich diese kuschelige Wohnung gegen eine andere zu tauschen. Nun kommt auf einmal die Küche wieder ins Gerede. Der Vermieter sag nun: Mieter…dir habe ich die Küsche geschenkt…nun gehe hin und nehme dein Eigentum mit!" Also da der Vermieter die Küche dem Mieter „geschenkt“ hat, soll nun nach Auffassung des Vermieters der Abtransport der Küche, der Mieter übernehmen.
Irgendwie ahnte der Mieter das das Geschenk des Vermieters nichts Gutes war.
Da der Mieter ein nicht ganz so höflicher Mensch ist, der sich gerne ausnehmen läßt, sagt er: Ich habe das Geschenk nicht haben wollen!". Da dem Vermieter das nicht gefällt stellt er dem Mieter nach Auszug und nach der Entsorgung der alten Küche die Kosten dafür in Rechnung.
Nun steht der arme Mieter da und krazt sich am Kopf und fragt sich: „muss ich den ein Geschenk annehmen oder kann man eine solche Annahme auch verweigern.“
Klartext: Muss der Mieter tatsächlich die Kosten für die Entsorgung des „Geschenks“ bezahlen?
Nachtrag: es wurde nie etwas Schriftliches zu dem Thema aufgesetzt oder unterschrieben.
MfG