Das 'Geschenk' des Vermieters

Ein Mieter besichtigt eine Wohnung. Bei der Besichtigung wird gleich festgestellt das in der Wohung eine Küche eingebaut ist und der Vermieter beabsichtig diese in der Wohung zur Nutzung durch den Mieter zu belassen. Was im ersten Moment in Ordnung ist, da die Küche der Dachschräge in der Wohnung angepasst ist.

Soweit so nett.

Nun der erste Verdacht.

Nach 3 Jahren meinen 2 der 4 Herdplatten den Geist aufzugeben und man setzt sich zwecks Reparatur mit dem Vermieter in Verbindung. Dieser beansprucht nun auf einmal garnicht mehr das er Eigentümer der Küche ist. Nein,…er macht, es ist kaum zu glauben dem Mieter ein Geschenk, er schenk dem Mieter die Küche. Aber nicht aus Nächstenliebe oder Großzügigkeit, sondern aus reinem Geiz, weil der Vermieter einfach weder einen neuen Herd noch die Reparatur des Herdes bezahlen will.

Der Mieter nun total verblüft über soviel Großzügikeit, sagt aber nichts weiter dazu. Er benutzt die Küche weiterhin.

Nun gehen noch einmal 2 Jahr durch das Land und der Mieter entschliest sich diese kuschelige Wohnung gegen eine andere zu tauschen. Nun kommt auf einmal die Küche wieder ins Gerede. Der Vermieter sag nun: Mieter…dir habe ich die Küsche geschenkt…nun gehe hin und nehme dein Eigentum mit!" Also da der Vermieter die Küche dem Mieter „geschenkt“ hat, soll nun nach Auffassung des Vermieters der Abtransport der Küche, der Mieter übernehmen.
Irgendwie ahnte der Mieter das das Geschenk des Vermieters nichts Gutes war.

Da der Mieter ein nicht ganz so höflicher Mensch ist, der sich gerne ausnehmen läßt, sagt er: Ich habe das Geschenk nicht haben wollen!". Da dem Vermieter das nicht gefällt stellt er dem Mieter nach Auszug und nach der Entsorgung der alten Küche die Kosten dafür in Rechnung.

Nun steht der arme Mieter da und krazt sich am Kopf und fragt sich: „muss ich den ein Geschenk annehmen oder kann man eine solche Annahme auch verweigern.“

Klartext: Muss der Mieter tatsächlich die Kosten für die Entsorgung des „Geschenks“ bezahlen?

Nachtrag: es wurde nie etwas Schriftliches zu dem Thema aufgesetzt oder unterschrieben.

MfG

Hallo!

Nein,man muss kein Geschenk annehmen,es dann aber auch so sagen und zwar gleich bei Angebot des „Geschenkes“.
Und wenn man wie im geschilderten Beispiel weiterhin auf Mängelbeseitigung am Herd besteht,dann wäre es auch für den VM klar,man will/hat sein „Geschenk“ nicht angenommen.

Hat man es aber angenommen,dann stellt sich die Frage der Entsorgung/Mitnahme beim späteren Auszug auch nicht. Das ist dann wie eigene Möbel,also mitnehmen oder auf eigene Kosten entsorgen.

Schriftlich wäre immer besser,aber man kann und MUSS auch mündliche Absprachen einhalten. Es gibt halt nur meist Schwierigkeiten nach Jahren noch die genaue Absprache nachzuweisen.

MfG
duck313

Hallo Duck!

also der Annahme des Geschenkes wurde mehrmal mündlich mit Nachrduck und auch einmal in Form eines Briefes an den Vermieter wiedersprochen. Dem der Vermieter nicht wiedersprochen hat, erst wieder beim Auszug kam das Thema hoch. Es kam natürlich nicht dazu das der Herd durch den Vermieter repariert oder getauscht wurde. Der Mieter hat sich dann eben die letzten zwei Jahre in der Wohnung das Kochen mit zwei Platten neu beigebracht.

MfG
Obelixchen

Hallo Obelixchen,

ohne den Fall wirklich lösen zu können. Was steht den im Mietvertrag. Gibt es da irgendwelche Passagen bzgl. der eingebauten Küche?

Ein schönes Wochenende!

Euer
Ebenezer

Hallo Ebenezer,

die Küche wurde im Mietvertrag nicht erwähnt, mit keiner Silbe.

Leider??? Oder Gottseidank???

MfG

Obelixchen

Auch schönes Wochenende

Hallo!

Man lernt im ersten Semester eines Jurastudiums ein paar sehr wichtige Grundsätze, die man tunlichst nie vergessen sollte. Einer davon lautet „Schweigen ist keine Willenserklärung“.

Ein jeder Vertrag, somit auch die Schenkung, benötigt aber zu seiner Entstehung mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen - mal ganz davon abgesehen, dass das BGB sogar vom Regelfall der notariellen Beurkundung ausgeht.

Sagt der Vermieter nun „Hier, nimm dies als Geschenk“ und der Mieter sagt nichts, ist kein Vertrag zustande gekommen. Man kann auch aus der Nutzung keine konkludente Annahme konstruieren, denn die Nutzung der Küche war ja mietvertraglich vereinbart (übrigens vollkommen egal, ob das auf dem Papier steht oder nicht. Nur Kündigungen bedürfen der Schriftform.) Im Umkehrschluss hätte der Mieter sonst die Küche sofort nach dem Schenkungsangebot auf die Straße stellen müssen.

Der Mieter hätte den Vermieter auch nicht auf Reparatur der Herdplatten verklagen müssen, denn ein weiterer eherner Grundsatz unseres Zivilrechts ist: Man kann seine Rechte verfolgen und man kann es auch einfach sein lassen.

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Hallo worldwidefab!

vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

Tatsächlich werden manchesmal die einfachsten Dinge übersehen. Man muss ein „Geschenk“ auch annehmen und nicht bekommen.

Natürlich hat der Mieter es bleiben lassen den Vermieter in irgendeiner Form zur Rep. oder gar Tausch der Küche zu verpflichen.
Der Mieter hat die Küche im normalen Umfang einfach bis zum Mietende genutzt.

MfG

Obelixchen

Wenn der Mieter die Küche nicht haben wollte, dafür aber auf der Reparatur der Herdplatten bestanden hätte, hätte er das mit dem Vermieter kommunizieren müssen.

So wie ich den Fall verstehe, hat der Mieter sich über die defekten Platten beschwert, der Vermieter hat gesagt: „Ich schenke dir die Küche“ und der Mieter hat stillschweigend die Küche weiter benutzt und sich nicht weiter wegen der defekten Platten gemeldet.

Nun soll er sich aussuchen können, ob er das Geschenk angenommen hat oder nicht, ganz so, wie es ihm nun am besten in den Kram passt? Also: Nutzen: Ja, zahlen nein, Rechte geltend machen: ja?

Ich wäre froh, ein Vermieter würde mir etwas schenken. Und wenn die Küche beim Auszug lästig war, hätte der Mieter sie weitferverschenken können. Das wäre sicher kein Problem gewesen. Es gibt Leute, die bauen das alles kostenlos ab und nehmen es mit.

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Hallo Webbengel,

Nur um klar zu stellen. Die Küche war schon gebraucht in der Wohnung beim Einzug. Zu dem Zeitpunkt wurde aber nicht über „Wer ist der Eigentümer“ gesprochen. Die Küche war einfach da.

Dann hat der Mieter nichts VERLANGT, sondern er hat den Vermieter über den Defekt des Herdes informiert. Nicht mehr, nicht weniger.
Erst jetzt wurde dem Mieter mitgeteilt das ihm die Küche gehöre. Also geschenkt wurde. Weil von einer Bezahlung war nicht die Rede.
Das waren ca. 3 Jahre nach dem Einzug.

Als es nun an den Auszug ging, sollte der Mieter nun die Entsorgung des „Mülls“ übernehmen.

Und genau hier stellt sich die Frage nach dem Warum. Zudem ist es schon sehr oft so das einem eine Kücheneinrichtung zum Gebrauch überlassen wird.
Vorstellbar wäre nun, wäre die Küche neuwertiger gewesen das diese der Vermieter nicht so einfach verschenkt hätte.

Der Vermiter muss sich wohl gefallen lassen das er das Geschenk nur gemacht hat, um sich den Ausbau und die Kosten der Entsorgung sparen zu können.

MfG

Obelixchen