Das Gesetz und die 'Laien'

Hallo zusammen!

Anfang nächsten Jahres werde ich mein Studium abschliessen und darf mich dann Dipl. Ing. der Mechatronik - Fachrichtung Elektronik schimpfen.
Ich hab also auch Vorlesungen zu Netzwerken, Wechselgrössen, Elektrotechnik, Emv usw… gehört und diese auch im Labor geübt und gefestigt.
Jetzt meine Frage:

Was darf ich im Bereich der Haustechnik alles anschließen? Darf ich nur Leitungen legen und ein Elektriker muss sie dann anschließen?
Wäre ja eigentlich schwachsinn, oder?
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus und was benötige ich, um eben solche Tätigkeiten ‚legal‘ ausführen zu dürfen.

Ich stelle diese Frage, da mir hier jeder was anderes erzählt und ich in der Firma ja auch mit Wechselspannungen arbeite, die teilweise weit über den Bereich der normalen Haustechnik gehen.

Vielen Dank schon im Voraus.

Gruss, Tobi

Hallo Tobi,

Du hast zwar eine Ahnung von der Elektrotechnik, nicht aber von den ganzen Vorschriften…

Was darf ich im Bereich der Haustechnik alles anschließen?
Darf ich nur Leitungen legen und ein Elektriker muss sie dann
anschließen?
Wäre ja eigentlich schwachsinn, oder?
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus und was benötige ich, um
eben solche Tätigkeiten ‚legal‘ ausführen zu dürfen.

Fast alles was über eine Steckdose angeschlossen ist, ist für dich erlaubt.

Für den Rest hast du den Status eines Hilfselektrikers. Du darfst alle Arbeiten ausführen, sie müssen aber von einer Person mit der entsprechenden Zulassung kontrolliert und abgenommen werden.

Ich stelle diese Frage, da mir hier jeder was anderes erzählt
und ich in der Firma ja auch mit Wechselspannungen arbeite,
die teilweise weit über den Bereich der normalen Haustechnik
gehen.

Niederspannung geht von 50V bis 1kV, hier gelten die „Haustechnik-Vorschriften“.
Ab 1kV gelten wieder ganz andere Vorschriften …

MfG Peter(TOO)

Hallo zusammen!

Anfang nächsten Jahres werde ich mein Studium abschliessen und
darf mich dann Dipl. Ing. der Mechatronik - Fachrichtung
Elektronik schimpfen.
Ich hab also auch Vorlesungen zu Netzwerken, Wechselgrössen,
Elektrotechnik, Emv usw… gehört und diese auch im Labor
geübt und gefestigt.
Jetzt meine Frage:

Was darf ich im Bereich der Haustechnik alles anschließen?
Darf ich nur Leitungen legen und ein Elektriker muss sie dann
anschließen?

Warum sollte ein Ing. solche Arbeiten machen??

Wäre ja eigentlich schwachsinn, oder?
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus und was benötige ich, um
eben solche Tätigkeiten ‚legal‘ ausführen zu dürfen.

Frage doch mal bei Eurer BG nach.
http://www.bgfe.de/start/index.html

Ich stelle diese Frage, da mir hier jeder was anderes erzählt
und ich in der Firma ja auch mit Wechselspannungen arbeite,
die teilweise weit über den Bereich der normalen Haustechnik
gehen.

Als was arbeitest Du dort?

Vielen Dank schon im Voraus.

Gruss, Tobi

Hallo Tobi,
Du mußt selbst diese Arbeiten durchführen?
Kann ich mir nicht vorstellen.

Du darfst, gemäß UVV/BGV A3 (VDE0100 ff), keine Arbeiten im Bereich über 50VoltAC und 120VoltDC , selber ausführen.

Zitat aus
BGV A3
§ 2 Begriffe
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind alle Gegenstände, die als Ganzes
oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer
Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten,
Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen)
oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten
von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmeldeund
Informationstechnik) dienen. Den elektrischen
Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel,
soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der
elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen
werden durch Zusammenschluß elektrischer Betriebsmittel
gebildet.
(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind die allgemein anerkannten Regeln
der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten
sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt
verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel
gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere
Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist
auf Verlangen nachzuweisen, daß die Maßnahme ebenso
wirksam ist.
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen kann.

Sonst würdest Du jetzt nicht fragen.

mfg
W.

Hallo,

auch wenn Dus Dir nicht vorstellen kannst - es ist so.
Ich arbeite mit Motoren und Umrichtern.

Im übrigen kenne ich keinen Ing. (Elektrotechnik), der extra nen Elektriker holt.

Wenn ich Dich also richtig verstehe geht es hier NUR um die Kenntnis der Vorschriften?!

Kann man das in ner Weiterbildung zusätzlich machen, oder ist das nur den Elektrikern vorbehalten?

Hallo,

auch wenn Dus Dir nicht vorstellen kannst - es ist so.
Ich arbeite mit Motoren und Umrichtern.

Im übrigen kenne ich keinen Ing. (Elektrotechnik), der extra
nen Elektriker holt.

Ich hab in ü.30Jahren reichlich kennen lehrnen müssen. :frowning:
Die meisten waren „reine Theoretiker“ mit 2 linken Händen. (Satiere aus)

Was darf ich im Bereich der Haustechnik alles anschließen?

Entspricht die Beschreibung, aus dem „berufenet-Link“, Deinem Studium?
Oder eine Ausbildung (dualen Prinzip), d.h. Ausbildung+Studium?
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/D/kurz_B6012110…

In der Firma?
Nur wenn es zu Deinem „arbeitrechtlich gesehenen“ Aufgaben gehört, und die entsprechende Erfahrung und Kenntnisse vorhanden sind.
Siehe BGV A4
Privat(zu Hause) macht heute ohnehin, fast jeder was ihm einfällt.

Wenn ich Dich also richtig verstehe geht es hier NUR um die
Kenntnis der Vorschriften?!

Nein.
Es geht dabei um die „Regelgerechte Umsetzung“, die entsprechende Erfahrung voraussetzt.
• Installation, Dokumentation und Prüfung von ortsfesten Anlagen
• Prüfanforderungen, Prüffristen nach BGV A4 und Betriebssicherheitsverordnung, Prüfungsdokumentation etc.
Die Vorschriften hierfür sind im Anhang der BGV A4(alte A2) aufgeführt.
http://www.bgva2.net/bgv_a2_bestimmungen.html
oder
http://www.bgfe.de/praev/praev_gesetze.html

Kann man das in ner Weiterbildung zusätzlich machen, oder ist
das nur den Elektrikern vorbehalten?

Weiterbildung ist Deine Privatangelegenheit.

Fortbildung ist für jeden möglich, wenn die fachl.Voraussetzung erfüllt wird.
http://www.tuev-nord.de/24247.asp
http://www.elektropraktiker.de/index.php?id=seminare

mfg
W.