Hallo zusammen!
Anfang nächsten Jahres werde ich mein Studium abschliessen und
darf mich dann Dipl. Ing. der Mechatronik - Fachrichtung
Elektronik schimpfen.
Ich hab also auch Vorlesungen zu Netzwerken, Wechselgrössen,
Elektrotechnik, Emv usw… gehört und diese auch im Labor
geübt und gefestigt.
Jetzt meine Frage:
Was darf ich im Bereich der Haustechnik alles anschließen?
Darf ich nur Leitungen legen und ein Elektriker muss sie dann
anschließen?
Warum sollte ein Ing. solche Arbeiten machen??
Wäre ja eigentlich schwachsinn, oder?
Wie sieht hier die Gesetzeslage aus und was benötige ich, um
eben solche Tätigkeiten ‚legal‘ ausführen zu dürfen.
Frage doch mal bei Eurer BG nach.
http://www.bgfe.de/start/index.html
Ich stelle diese Frage, da mir hier jeder was anderes erzählt
und ich in der Firma ja auch mit Wechselspannungen arbeite,
die teilweise weit über den Bereich der normalen Haustechnik
gehen.
Als was arbeitest Du dort?
Vielen Dank schon im Voraus.
Gruss, Tobi
Hallo Tobi,
Du mußt selbst diese Arbeiten durchführen?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Du darfst, gemäß UVV/BGV A3 (VDE0100 ff), keine Arbeiten im Bereich über 50VoltAC und 120VoltDC , selber ausführen.
Zitat aus
BGV A3
§ 2 Begriffe
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind alle Gegenstände, die als Ganzes
oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer
Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten,
Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen)
oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten
von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmeldeund
Informationstechnik) dienen. Den elektrischen
Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel,
soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der
elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen
werden durch Zusammenschluß elektrischer Betriebsmittel
gebildet.
(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
sind die allgemein anerkannten Regeln
der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten
sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt
verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel
gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere
Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist
auf Verlangen nachzuweisen, daß die Maßnahme ebenso
wirksam ist.
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift
gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
und mögliche Gefahren erkennen kann.
Sonst würdest Du jetzt nicht fragen.
mfg
W.