„bei stellenanzeigen handelt es sich nicht um angebote, sondern sie sind nur aufforderung zur abgabe eines angebotes“
das heisst für mich im umkehrschluss: die die meinen, das jobs annonciert werden, ergo auch die die meinen, es gäbe soviele Stellenausschreibungen, die irren gewaltig. alles „Luftnummern“, keine Stellenangebote, sondern lediglich ein Spaßfaktor: mal sehn wer da glaubt eine Tätigkeit hinter einer Stellenanzeige zu erhoffen.
Ein Punkt mehr zu glauben es handle sich ausschliesslich um Eigenwerbung seitens Unternehmen.
Traurig der Ansatz. Traurig auch für ernsthaft suchende beider Parteien.
super! das heisst zb. bei „stepstone“ oder dergleichen (auch
arbeitsamt) nur Blöff.
Kläff?
Ein Vertrag, ob Arbeits- oder anderer Vertrag, kommt i.a. durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien zustande (konkludentes Handeln blende ich hier mal aus). Annoncierst Du Dein Moped „Mariahilf Gezufus, Bj. 1993, wie neu, VB 500 €“ in der Tageszeitung, leitest Du damit genau den gleichen Vorgang ein wie die eine Arbeitsstelle ausschreibende Bude.
So, wie Du Dir das zu denken scheinst, kann es nicht funktionieren : das hieße nämlich, dass der erste Bewerber, der die formalen Anforderungen erfüllt, einen Rechtsanspruch auf Einstellung konstruieren könnte. Jeder weitere Bewerber könnte das betreffende Unternehmen ins Himmelblaue hinein verklagen, weil in der Annonce nicht stand „so lange der Vorrat reicht“
Auf das Mopedinserat von oben bezogen, wärest Du verpflichtet, jedem Piesepampel, der bereit ist, 500 € auf den Tisch zu hauen, ein Moped wie „angeboten“ zu besorgen. Würde Dir vermutlich schwer fallen, oder?
Und wenn Deine These von der Werbewirkung einer Stellenausschreibung stimmte, wären erstens nicht so viele Werbespezialisten unterwegs und zweitens gäbe es überhaupt keine anonymisierten Stellenanzeigen …
Du wirst da zwei vollkommen unterschiedliche Sachen in einen Topf. Die rechtliche Geschichte ist klar: Eine solche Anzeige kann immer nur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sein, wenn man bei Stellenanzeigen überhaupt so weit gehen will. Ich würde es nicht tun, denn man bewegt sich hier erstmal noch deutlich außerhalb konkreter Vertragsverhandlungen und die essentialia negotii (üblicherweise wird z.B. das Gehalt in der Anzeige nicht genannt) sind durch die Anzeige noch gar nicht bestimmt.
Andererseits stimmt es tatsächlich, dass es genug Stellenanzeigen gibt, die lediglich vorspiegeln sollen, dass ein bestimmtes Unternehmen wahnsinnig prosperiert und hohen Personalbedarf hat (das war insbesondere zu Zeiten des Booms des Neuen Marktes ein gern gespieltes Spiel). Klare Sache, kein netter Zug, aber eben kaum nachweisbar und dementsprechend auch nicht justiziabel.
Beide Sachen haben aber überhaupt nichts mit einander zu tun, denn ob seriöse Anzeige oder Fake, die rechtliche Situation ist eindeutig. Niemand kann gezwungen werden, nur aufgrund einer Anzeige eine Einstellung eines bestimmten Bewerbers, oder auch überhaupt nur eines Bewerbers vorzunehmen. Wäre ja wohl auch etwas problematisch, wenn die Uniklinik X einen Leiter für die Onkologie mit Forschungs- und Lehrauftrag sucht, und sich nur junge Assistenzärzte melden.
Gruß vom Wiz
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