Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder?

Hallo!

Folgendes kann doch wohl nur ein Witz sein, oder?

Branntweinmonopolgesetz § 46
(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände anzubieten, anzupreisen oder zu verkaufen:
1.
Vorrichtungen, die zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet sind;
2.
Anleitungen zur nichtgewerblichen Herstellung oder Reinigung kleiner Branntweinmengen;
3.
Anleitungen zur Herstellung der in Nummer 1 bezeichneten Vorrichtungen.

Mir als Nahezu-Antialkoholiker kann es ja egal sein, aber ernst nehmen kann ich das nicht.

Muss ich auch nicht, oder?

Grüße

Andreas

Hallo,
Na, wenn es um so kleine Mengen geht sind wir in dieser Bananen-
und Schieberrepublik schon hinterher.
Siehe div. Kaffeebestellungen u.a. via internet.
Gruß
Markoliner

Ernst nehmen mußt Du erst den Bußgeldbescheid, Strafbefehl und die Steuernachzahlung. Das steht dann alles erst weiter hinten im gleichen Gesetz, so ab § 126…

Prost
Scionescire

Ich preise an!
Hallo!

(1) Es ist verboten, folgende Gegenstände anzubieten,
anzupreisen oder zu verkaufen:
1.
Vorrichtungen, die zur nichtgewerblichen Herstellung oder
Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet sind;

Ich preise hiermit eine Vorrichtung, die zur nichtgewerblichen Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet ist, an.

Gruß
Paul

Hallo Paul!

Ich preise hiermit eine Vorrichtung, die zur nichtgewerblichen
Reinigung kleiner Branntweinmengen geeignet ist, an.

Was denn? Einen Kaffeefilter?

Aber im Ernst: Im Internet, auch in Deutschland, und in allen möglichen Katalogen kann man kleine Destillen für die Party kaufen. Und Anleitungen, sie zu bauen, stehen seit eh und je in jedem Lexikon, und im Internet sowieso.

Also, Hinweis an alle:

Ab heute Leseverbot für Lexika und Internet, wenn es ums Branntwein-Brennen geht.

Grüße

Andreas

Hi

Hm… ob es reicht sich einen Gewerbeschein für 20 Euro zu holen um dann legal kleine Brandweinmengen herzustellen (immer nur zur Kostprobe)? :wink:
Oder man beschafft sich gleich die großen Teile für große Brandweinmengen XD

Ist Brandwein oder deren Herstellung so gefährlich das es privat verboten werden muss?

MfG
Lilly

Ist Brandwein oder deren Herstellung so gefährlich das es privat verboten werden muss?

Hi, das ist es nicht.
Aber! dem lieben, nimmersatten Staat könnten ja paar Steuereuros entgehen!
MfG ramses90

Versuch doch bitte, die Kennzeichnung von zitierten Abschnitten nicht zu entfernen (=Doppelpunkt).

Zur Verdeutlichung:

mit Doppelpunkt

ohne Doppelpunkt

Und zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesmonopolverwaltung…

Gruß
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Steuern
Hallo!

Aber! dem lieben, nimmersatten Staat könnten ja paar
Steuereuros entgehen!

Und wohin fließt dieses Geld? Denkst du, dass die das im Kanzleramt versaufen, oder wie?

Gruß
Paul

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Na ja, so ungefährlich ist das nicht.

Wohin die Schwarzbrennerei führen kann, hat man ja gerade erst leidvoll in der Türkei erfahren müssen.

Schöne Grüße, Bernhard