Ist das Fair ??
( Autor: Peterbach (Mitglied seit: 1.7.2012) / Datum: 11.7.2012 20:28 Uhr / Bewertungspunkte: * (1) / Geklickt: 117 mal )
Betriff, Syker Vorgeest. Brauchwasser Lieferung
Fast ½ Jahrhundert ist nun vergangen.
Zu meiner Person. 1976-1983 als Tiefbautechniker (Bauleiter) angestellt gewesen.
Gekündigt, 1983 nach fadenscheinigen Gründen.
Bauleitung für 287 km Hauptleitung und die erforderlichen Grundstücke 2440 Stk. ¬ Laut Entlassungszeugniss ausgestellt vom Syker Vorgeest.
Warum nun erst, anprangern der Syker Vorgeest?
Neue Aufgabenverteilung der Belegschaft des WBV.
Einer der Gründe der Kündigung!
Bauaufsicht für innerörtliche Reparaturen und Anschlüsse. Mit ein Grund zur Kündigung.
U.a. Bestehen auf Lieferung und korrekter Leistung gemäß Ausschreibung nach Auftragserteilung an Tiefbauunternehmen.
Zum Beispiel:
Bei der Ermittlung der Anschlußpauschale sind die Kosten für liefern und setzen der Ober- u. Unterplatten enthalten.
Werden also, mit der Pauschale, vom Anschlußnehmer bezahlt!
Kontrolle der tatsächlich erhaltenen Liefer- u. Leistungen durch den Anschlußnehmer nicht möglich. Der Anschlußnehmer erhält keine Anschlußskizze, diese ist beim beim WBV hinterlegt. Jedoch müssen die Oberplatten sichtbar sein. Ebenso bei Hauptleitungsschiebern und Hydranten.
Siehe Einbauanleitungen. ( als Anhang)
Fazit:
Vorzeitiges verrotten der Anlagen und nicht gängige Absperrmöglichkeit, an der Hauptleitung…!!!
Folge: Freilegung der Anlage, Wenn z.B. das Eingangsabspeerventil, vor dem Wasserzähler defekt ist, Allgemeine Unterhaltungskosten des WBV
Wasserzähleraustausch alle 5 Jahre !!!
Ich warte nun schon über 40 Jahre auf die Lieferung und den Einbau, der von uns bezahlten Ober- und Unterplatten lt. Anschlußaufmaß !!!
Versackung durch fehlende Ober- und Unterplatten, werden z. B. vom Bauhof oder von der Gem Weyhe beauftragten Unternehmen beseitigt.
Ohne endlich die fehlenden Platten, nachzurüsten !!!
KOSTEN !!!???
Ich habe über 12 Monate ohne Aufgaben im WBV Büro sitzen müssen, bis zur Kündigung.
Weiterer Grund der Kündigung:
Verweigerung, meiner schriftlichen, Anerkennung einer Unternehmerrechnung, einer Baustelle die ich weder gesehen, noch betreut habe.
Nutznießer sollte ein Vorstandsmitglied des WBV sein.
Darauf bekam ich, unter anderem, durch den Anwalt des WBV, eine, vom Gericht verfügte, schriftliche Drohung, einer Durchsuchung unseres Hauses.
Von mir 1983 versuchte Aufklärung, der Bürger, wurde von sämtlichen
Medien nicht akzeptiert!
Aufruf durch Zeitungen des damaligen Ministerpräsidenten zur Korruptionsbekämpfung.
Antwort:
Ich sollte möglichst noch weitere Beweise sammeln, damit man den Kündigungsgrund prüfen kann.
Der Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörde, Wasserwirtschaftsamt Sulingen übergab, trotz Zusicherung einer persöhnlichen Anhörung, dem Vorstandsmitglied, meinen an ihn speziell gerichteter Bericht
Angesprochene, damalige u. heutige, Bürgervertreter, sahen und sehen auch jetzt keinen Handlungsbedarf!
Jetzt, durchs Internet, gibt es für mich die Möglichkeit, die Bürger aufzuklären.
Weitere Infos folgen !!!
Peter Bach
Anlagen:
http://www.uploadarea.de/files/fuhhiuprua3nsyv2zajoe…
http://www.uploadarea.de/files/tkcooipoyl6o27g6ierwj…
http://www.uploadarea.de/files/7eaq6ocvaisx8d8mchjf9…