Das Kind erhält bereits professionelle Hilfe!

H@llo,

die Sozialarbeiter des Jugendamtes, mit denen ich in einem Fall des begründeten Verdachts der Kindswohlgefährdung zu tun habe, verwehren mir dauernd nähere Auskünfte zum Verfahren.

Dabei wurde „professionlle Hilfe“ erst gewährt, nachdem ich bei der Jugendgerichtshilfe einen Antrag auf Überprüfung der Kindswohlgefährdung gestellt hatte. Niemand ist bereit, Auskunft darüber zu geben, wie es um die Gesundheit meiner Neffen wirklich bestllt ist. Auch die Richterin wiegelte mich ab. Mutmaßlich hat weder das Jugendgericht und noch das Jugendamt jemals darauf hingewirkt.

Bundeskanzerlin Angela Merkel fordert eine Kultur des Hinsehens. Die jetzige Vorstandsvorsitzende von Unicef-Deutschland Heide Simonis fordert die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.

An die Bundestagsfraktionen und Ministerien habe ich mich schon gewendet. Ohne Antwort.

Was kann ich tun?

Gruß
guvo

Hallo!

Bitte versuch in dem Euch am nächsten liegenden Kinderschutzbund Unterstützung zu finden.
Die Mitarbeiter kennen sich auch mit den Behörden am Ort am besten aus und können Dir evtl. weiterhelfen.
Alles Gute und viel Glück
Karlinchen

http://www.kinderschutzbund.de/front_content.php?bez…

Hallo,

herzlichen Dank dafür, dass Du mir antwortetest.

Das tue ich nun auch und spreche lieber für mich selbst.

Nach § 433 FGG liegt es in der Hand der Jugendgerichtshilfe Dritten Akteneinsichtsrecht zu gewähren im Falle einer nach § 1666 BGB angeregten Kindswohlüberprüfung. Aber nur dann, falls aus Sicht der Jugendgerichtshilfe ein „berechtigtes Interesse“ vorliegen sollte.

Und an dieser Stelle halten die Gerichte die Verfahrensanreger in der Warteschleife. Couragierte Verfahrensanreger müssen zudem darum fürchten, dass ihnen die Glaubwürdigkeit indirekt abgesprochen wird, wenn sie „hinsehen“, wie es die Bundeskanzlerin fordert. Die Bundestagsfraktionen wissen offenkundig Bescheid. Auch die beiden Bundesministerien für Familie und für Justizwesen. Aber natürlich, wie kann es das Bundeskanzleramt wissen?

Solange lässt man die Sozialarbeiter gewähren. Die halten über alles den Mantel des Schweigens, anstatt die Verfahrensanreger ernst zu nehmen und in das Verfahren einzubeziehen. So stehen die Verfahrensanreger vor den Eltern der potentiell gefährdeten Kinder auch noch blöd dar. Ob dies dem Deutsche Kinderschutzbund und allen anderen Kinderschutzvereinigungen nicht auch klar ist? Anzunehmen.

Alle fordern es, eine „Kultur des Hinsehens“. Nichts passiert. Feststellen lässt sich das auch an der peinlich geringen Anzahl der Antworten in diesem Brett. Das ist der eigentliche Skandal.

Gruß
guvo

Hallo guvo,

zunächst ganz allgemein:
was man in den Medien erfährt ist nur das allerkleinste Spitzelchen den Eisberges…

Es ist wie immer, in den Fällen in denen alles einigermaßen Glatt läuft, kriegt keiner was mit. Muss auch nicht.
Hinz und Kunz brauchen nicht wissen, was bei Familie xy im Argen liegt.

Zum anderen ist es immer schwierig einem Verfahrensanreger Auskunft zu erteilen. Was kann man erzählen, was sollte besser im Privatbereich der Familie verbleiben, ist die Person wirklich zuverlässg (sprich: schweigt die Person wirklich 100 %?)

Nach meiner persönlichen Erfahrung sind Verfahrensanreger aus der Familie oft ein Problem.
Bitte sieh das nicht als Beleidigung meinerseits an dich persönlich oder als Kritik gegen dich oder andere Mitteiler an!!!

Ich kann hier nur meine Erfahrungen schildern:
Des öfteren habe ich und Kollegen, es erlebt, dass entsprechende weitergegebene Vertrauliche Informationen früher oder später doch raus kommen…
Oft in Streitgesprächen in der Familie…
Und dann geht´s erst richtig rund…
Für Sozialarbeiter steht hier das Vertrauen der Familie auf dem Spiel!
Und damit auch die Möglichkeit, überhaupt helfen zu können!

Würdest du dem Sozialarbeiter oder dem Jugendamt noch vertrauen können, wenn du wüsstest es würde alles haarklein an deine Schwiegermutter weitergeleitet?

Bitte verstehe daher, dass hier in solchen Fällen äusserste Zurückhaltung geübt wird.

Im übrigen kannst du dich jederzeit vertrauensvoll an unsere Kanzlerin wenden:
http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/DE/Service/Kon…

grüsse
dragonkidd

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H@llo,

Dito!

die Sozialarbeiter des Jugendamtes, mit denen ich in einem
Fall des begründeten Verdachts der Kindswohlgefährdung zu tun
habe, verwehren mir dauernd nähere Auskünfte zum Verfahren.

Schon mal was von Schweigepflicht gehört? Dragonkid hat das weiter unten allerdings wesentlich besser erklärt. Schau dort nochmal nach!

Dabei wurde „professionlle Hilfe“ erst gewährt, nachdem ich
bei der Jugendgerichtshilfe einen Antrag auf Überprüfung der
Kindswohlgefährdung gestellt hatte. Niemand ist bereit,
Auskunft darüber zu geben, wie es um die Gesundheit meiner
Neffen wirklich bestllt ist. Auch die Richterin wiegelte mich
ab. Mutmaßlich hat weder das Jugendgericht und noch das
Jugendamt jemals darauf hingewirkt.

Woraufhin?*nixversteh*

Was hat die Jugendgerichtshilfe eigentlich damit zu tun?
Renate

Hallo

ich habe selber eine Tochter und einen Neffen und ich würde (egal wen) solange nervenbis ich eine Antwort bekäme. Das ist Ihr gutes Recht. Können Sie sich nicht direkt an die Mutter Ihrer Neffen/ Nichten wenden? Ich finde es eine Frechheit zusagen es soll besser geachtet werden und sie tun nichts. Jedesmal wenn ich etwas mit verhungerten Kindern höre habe ich eine riesen Wut im Bauch. Ich weiß auch nicht genau was man da noch versuchen könnte außer nicht locker zu lassen auch wenn es NErven kostet.

LG

Hallo,

Du schreibst ja nicht, inwieweit das Kindeswohl Deiner Neffen gefährdet ist. Aber ich würde die Person anzeigen, die Kinder gefährdet - egal ob es Verwandte von mir sind oder fremde Kinder.

Jugendämter arbeiten entweder zu lahm oder reagieren über (nehmen Kinder dort weg, wo es nicht nötig wäre). Bei den vergangenen Todesfällen von Kindern waren in fast allen Fällen die Jugendbehörden schon im Vorfeld informiert gewesen - trotzdem sind die Kinder tot.

Bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige stellen, weil z. B. ein Kind geprügelt (Körperverletzung) wird. Die schalten dann auch das Jugendamt ein, aaaaber wenn der Hinweis von der Polizei kommt, werden sie (hoffentlich) doch aktiver.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo dragonkidd,

Zum anderen ist es immer schwierig einem Verfahrensanreger
Auskunft zu erteilen. Was kann man erzählen, was sollte besser
im Privatbereich der Familie verbleiben, ist die Person
wirklich zuverlässg (sprich: schweigt die Person wirklich 100
%?)

Dieses Problem berechtigt nicht dazu, dass Sozialarbeiter ´glauben´ sich darauf berufen zu können, der Schweigepflicht zu unterliegen. Die Schweigepflicht gibt es allenfalls im umgangssprachlichen Sinn. Direkt rechtlich nicht. Die vermeintlich unabsehbaren Risiken sind es, welche die Sozialarbeiter im Glauben lässt, eigentlich nur Dienst nach Vorschrift zu ´leisten´. In Wirklichkeit lässt diese Grundhaltung auf grundsätzliches Unvermögen schließen. Nicht dem Verfahren (insbesondere dem Vertrauen in die Person des Sozialarbeiters) sollte die größte Sorge zu Teil werden sondern dem Wohle des Kindes.

Nach meiner persönlichen Erfahrung sind Verfahrensanreger aus
der Familie oft ein Problem.
Bitte sieh das nicht als Beleidigung meinerseits an dich
persönlich oder als Kritik gegen dich oder andere Mitteiler
an!!!

Ist klar.

Ich kann hier nur meine Erfahrungen schildern:
Des öfteren habe ich und Kollegen, es erlebt, dass
entsprechende weitergegebene Vertrauliche Informationen früher
oder später doch raus kommen…
Oft in Streitgesprächen in der Familie…
Und dann geht´s erst richtig rund…
Für Sozialarbeiter steht hier das Vertrauen der Familie auf
dem Spiel!
Und damit auch die Möglichkeit, überhaupt helfen zu können!

Der Verfahrensanreger sollte, sofern er seinen eigenen guten Namen preisgibt, in soweit ernst genommen werden, dass er über die Maßnahmen, die vom Jugendamt zur Sicherung des Kindswohls getroffen werden informiert wird. Und dass seine Vorschläge mit berücksichtigt werden. Die Jugendämter würden zum Teil eine Entlastung erfahren.

Würdest du dem Sozialarbeiter oder dem Jugendamt noch
vertrauen können, wenn du wüsstest es würde alles haarklein an
deine Schwiegermutter weitergeleitet?

Die Verfahrensanreger dürfte „Haarkleines“ auch nicht interessieren.

Bitte verstehe daher, dass hier in solchen Fällen äusserste
Zurückhaltung geübt wird.

Nein.

Im übrigen kannst du dich jederzeit vertrauensvoll an unsere
Kanzlerin wenden:
http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/DE/Service/Kon…

Danke, müsste eigentlich nicht sein, wenn Sozialarbeiter tatsächlich ´Dienst nach Vorschrift´ leisten würden. Bitte das nicht persönlich aufzufassen.

grüsse
dragonkidd

Dito :smile:

Hallo Ingrid,

Du schreibst ja nicht, inwieweit das Kindeswohl Deiner Neffen
gefährdet ist.

Das tut auch nichts zur Sache. Ich habe mich an die Jugendgerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft gewendet. Nur leider sind es nicht zuletzt gerade sie, welche Verfahrensanreger, die sich persönlich ausgewiesenen haben, nicht besser behandeln als Anonyme. Sie halten sie von den Jugendämtern weg, so weit wie möglich.

Wenn der Hinweis von der Polizei kommt, werden sie (hoffentlich)
doch aktiver.

Man sollte sich nicht darauf verlassen. :smile:

Gruß
guvo

H@llo Renate,

Schon mal was von Schweigepflicht gehört?

Die Schweigepflicht ist erste Bürgerpflicht in totalitären Gesellschaften (Putin/Rußland; Chavez/Venezuela). Wir leben aber in einem sozialen Rechtsstaat.

Dabei wurde „professionlle Hilfe“ erst gewährt, nachdem ich
bei der Jugendgerichtshilfe einen Antrag auf Überprüfung der
Kindswohlgefährdung gestellt hatte. Niemand ist bereit,
Auskunft darüber zu geben, wie es um die Gesundheit meiner
Neffen wirklich bestllt ist. Auch die Richterin wiegelte mich
ab. Mutmaßlich hat weder das Jugendgericht und noch das
Jugendamt jemals darauf hingewirkt.

Woraufhin?*nixversteh*

Auskunft darüber zu geben, was zur Herstellung des Kindswohl unternommen wird. Kurz-, mittel- und langfristig.

Was hat die Jugendgerichtshilfe eigentlich damit zu tun?

Die Jugendgerichtshilfe ist die zuständige Stelle, um als Verfahrensanreger von ´gerichtlicher´ Seite eine Überprüfung einer möglichen Kindswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB in Gang zu bringen.

Renate

guvo

Hallo Natalie,

vielen Dank für Deine ermunternde Fürsprache.

Den Eltern habe ich eine Aussprache im Beisein einer neutralen Person vorgeschlagen. Darauf wollen sie nicht eingehen. Moralisch wähnen sie sich aufgrund des passiven Verhaltens des Jugendamtes sogar im Recht.

Wut hilft nicht; die Achtung vor sich selbst ist es.

Gruß
guvo

Hi!

Schon mal was von Schweigepflicht gehört?

Die Schweigepflicht ist erste Bürgerpflicht in totalitären
Gesellschaften (Putin/Rußland; Chavez/Venezuela). Wir leben
aber in einem sozialen Rechtsstaat.

Ach so! Und das berechtigt Deiner Meinung nach, persönliche Angelegenheiten gleich an die (als Beispiel) BILD-Zeitung weiterzugeben? Wie würdest Du das beurteilen, wenn Du Betroffener wärest? Man kann von außen nicht immer alles in seinen Einzelheiten beurteilen. Toll, wenn dann die persönlichen Angelegenheiten gleich an die Öffentlichkeit gezerrt werden.
Beispiel: Ein Nachbar hört ein Kind schreien… immer und immer wieder! Er wendet sich ans Jugendamt mit dem Hinweis auf ein misshandeltes Kind! Die machen einen Hausbesuch und finden einen völlig anderen Grund für das Schreien des Kindes vor als der Nachbar dachte. Fändest Du es als Eltern dieses Kindes, das vielleicht aufgrund einer Erkrankung so viel schreit, toll, wenn Deine Nachbarn vom Jugendamt informiert würden, was sie bei Dir vorgefunden haben? Gerade in einem Rechtsstaat geht so was auf keinen Fall!

Dabei wurde „professionlle Hilfe“ erst gewährt, nachdem ich
bei der Jugendgerichtshilfe einen Antrag auf Überprüfung der
Kindswohlgefährdung gestellt hatte. Niemand ist bereit,
Auskunft darüber zu geben, wie es um die Gesundheit meiner
Neffen wirklich bestllt ist. Auch die Richterin wiegelte mich
ab. Mutmaßlich hat weder das Jugendgericht und noch das
Jugendamt jemals darauf hingewirkt.

Woraufhin?*nixversteh*

Auskunft darüber zu geben, was zur Herstellung des Kindswohl
unternommen wird. Kurz-, mittel- und langfristig.

s. o.

Was hat die Jugendgerichtshilfe eigentlich damit zu tun?

Die Jugendgerichtshilfe ist die zuständige Stelle, um als
Verfahrensanreger von ´gerichtlicher´ Seite eine Überprüfung
einer möglichen Kindswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB in Gang
zu bringen.

Nein, die Jugendgerichtshilfe hat einen völlig anderen Auftrag! Sie ist beim Jugendamt angesiedelt und berät und begleitet straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, schreibt Berichte für die Gerichtsverhandlungen und vermittelt und überwacht zum Beispiel die Ableistung von Sozialstunden, wenn diese vom Gericht verhängt wurden.
Wendest Du Dich ans Familiengericht wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung in einem speziellen Fall, geben diese die Angelegenheit ans zuständige Jugendamt.
Renate

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Hallo Renate,

Ach so! Und das berechtigt Deiner Meinung nach, persönliche
Angelegenheiten gleich an die (als Beispiel) BILD-Zeitung
weiterzugeben?

ist Dir bewusst, dass Du ein Szenario entfachst, völlig ohne Bezug zum tatsächlichen Geschehen? Lass es lieber ganz.

Beispiel: (…) Fändest Du es als Eltern dieses Kindes,
das vielleicht aufgrund einer Erkrankung so viel schreit,
toll, wenn Deine Nachbarn vom Jugendamt informiert würden, was
sie bei Dir vorgefunden haben? Gerade in einem Rechtsstaat
geht so was auf keinen Fall!

Das sollte die Eltern nicht befremden. Das Jugendamt hätte jedenfalls die Aufgabe den Eltern zu erklären, dass die Aufmerksamkeit der Nachbarschaft völlig berechtigt war. Lieber ein Hinweis zu viel als einer zu wenig. Das Kindswohl steht über das Recht auf Anonymität.

(…)die Jugendgerichtshilfe hat einen völlig anderen
Auftrag! (…) Wendest Du Dich ans Familiengericht
wegen des Verdachts auf
Kindeswohlgefährdung in einem speziellen Fall, geben diese die
Angelegenheit ans zuständige Jugendamt.

Gut, nenn es so. Du kennst Dich aus.

Gruß
guvo

Hallo,

Ach so! Und das berechtigt Deiner Meinung nach, persönliche
Angelegenheiten gleich an die (als Beispiel) BILD-Zeitung
weiterzugeben?

ist Dir bewusst, dass Du ein Szenario entfachst, völlig ohne
Bezug zum tatsächlichen Geschehen? Lass es lieber ganz.

Ach? Wer hat denn damit angefangen, solche Dinge in die Öffentlichkeit bringen
zu wollen? Oder hast Du uns wichtige Details vorenthalten, um jetzt ob der
„falschen“, weil uninformierten Antworten auftrumpfen zu können?

Beispiel: (…) Fändest Du es als Eltern dieses Kindes,
das vielleicht aufgrund einer Erkrankung so viel schreit,
toll, wenn Deine Nachbarn vom Jugendamt informiert würden, was
sie bei Dir vorgefunden haben? Gerade in einem Rechtsstaat
geht so was auf keinen Fall!

Das sollte die Eltern nicht befremden. Das Jugendamt hätte
jedenfalls die Aufgabe den Eltern zu erklären, dass die
Aufmerksamkeit der Nachbarschaft völlig berechtigt war. Lieber
ein Hinweis zu viel als einer zu wenig. Das Kindswohl steht
über das Recht auf Anonymität.

Noch mal, es gibt auch den Eltern, aber auch dem Kind gegenüber die
Verpflichtung, ihre Angelegenheiten diskret zu behandeln.

(…)die Jugendgerichtshilfe hat einen völlig anderen
Auftrag! (…) Wendest Du Dich ans Familiengericht
wegen des Verdachts auf
Kindeswohlgefährdung in einem speziellen Fall, geben diese die
Angelegenheit ans zuständige Jugendamt.

Gut, nenn es so. Du kennst Dich aus.

Lese ich da Ironie? Wenn Du falsche Termini benutzt, musst Du mit Korrektur
rechnen, aber das ist nicht das, was Du lesen willst, oder? Nein, Du willst nur
Bestätigung oder irre ich da?!
Renate