Das Kind soll ja nen Namen haben

Hallo, liebe Gemeinde.

Die Idee der Selbständigkeit ist gereift, entsprechende Hebel sind in Bewegung gesetzt, Konzepte aufgesetzt, und, und, und.

Das Unternehmen braucht aber natürlich einen Namen - hier kommt das Patent- und Markenamt ins Spiel. Wenn ich unter https://dpinfo.dpma.de/ recherchiere, ob der von mir gewünschte Name vergeben ist, und ich finde hier kein Aktenzeichen. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich den Namen nutzen und mir entsprechend schützen lassen kann?
Oder was gibt es ansonsten bei der Namensfindung noch wesentliches zu beachten??

Danke für Hinweise jedweder Form!
Grüße von
Vincent.

P.S.: Ich halte die Namensfindung für ziemlich wichtig. Das der Name dem Unternehmen und der angepeilten Dienstleistung entsprechen sollte, ist mir natürlich klar.

Mahlzeit Vincent.

Das Unternehmen braucht aber natürlich einen Namen - hier
kommt das Patent- und Markenamt ins Spiel. Wenn ich unter
https://dpinfo.dpma.de/ recherchiere, ob der von mir
gewünschte Name vergeben ist, und ich finde hier kein
Aktenzeichen. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich den Namen
nutzen und mir entsprechend schützen lassen kann?

Normalerweise ja aber auch das kann dich nicht davor schützen das
irgendeine Firma (oder Person) Einspruch gegen deinen Namen
einlegt.
Es geht ja nicht nur um den direkten Namen (Schriftzug) sondern auch
um die Verwechslungsgefahr.

Oder was gibt es ansonsten bei der Namensfindung noch
wesentliches zu beachten??

Zusätzlich würde ich mit Google suchen, auch nach ähnlichen Namen.
Das hat zwar keinerlei rechtliche Relevanz aber hilft trotzdem.

P.S.: Ich halte die Namensfindung für ziemlich wichtig. Das
der Name dem Unternehmen und der angepeilten Dienstleistung
entsprechen sollte, ist mir natürlich klar.

Da stimme ich dir zu, zumal es lästig und ärgerlich ist, wenn man
nach 5-6 Jahren seinen Namen ändern muß.

Mahlzeit Vincent.

Das Unternehmen braucht aber natürlich einen Namen - hier
kommt das Patent- und Markenamt ins Spiel. Wenn ich unter
https://dpinfo.dpma.de/ recherchiere, ob der von mir
gewünschte Name vergeben ist, und ich finde hier kein
Aktenzeichen. Kann ich dann davon ausgehen, dass ich den Namen
nutzen und mir entsprechend schützen lassen kann?

NEIN!! Es gibt auch EU-Marken und Internationale Marken, die ebenfalls in Deutschland gelten (können) und nicht über dpinfo abfragbar sind. Außerdem können auch Marken in anderen Schreibweisen, aber mit ähnlicher Aussprache dem geplanten Firmennamen entgegenstehen

Normalerweise ja aber auch das kann dich nicht davor schützen
das
irgendeine Firma (oder Person) Einspruch gegen deinen Namen
einlegt.

Gegen Marken kann Widerspruch eingelegt werden (bestimmte Frist) oder die Löschung beantragt werden (kann auch noch nach Jahren passieren). Außerdem sind nicht nur andere Marken sog. ‚ältere Rechte‘ mit deren Hilfe man die Benutzung eines Namens verbieten kann, sondern zB auch ein älterer Name einer anderen Firma. Leider gibt es keine Möglichkeit / kein Register in denen man nach Firmennamen oder anderen ‚älteren Rechten‘ recherchieren kann

Es geht ja nicht nur um den direkten Namen (Schriftzug)
sondern auch
um die Verwechslungsgefahr.

bei Marken deshalb nicht nur die Marke selbst, sondern auch mal die Klassen anguggn

Oder was gibt es ansonsten bei der Namensfindung noch
wesentliches zu beachten??

Zusätzlich würde ich mit Google suchen, auch nach ähnlichen
Namen.
Das hat zwar keinerlei rechtliche Relevanz aber hilft
trotzdem.

Stimmt

P.S.: Ich halte die Namensfindung für ziemlich wichtig. Das
der Name dem Unternehmen und der angepeilten Dienstleistung
entsprechen sollte, ist mir natürlich klar.

Da stimme ich dir zu, zumal es lästig und ärgerlich ist, wenn
man
nach 5-6 Jahren seinen Namen ändern muß.

Es gibt Firmen, die geben aus diesem Grund mehrere 10.000 EUR für eine Recherche aus - selbstverständlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit …

Hi Vincent,

bei deinem rechtlichen Aspekt kann ich dir nicht helfen, aber bei der Namensfindung würde ich folgendes zusätzlich bedenken:

  • er sollte kurz, prägnant sein und dabei interesse wecken
  • unbedingt einen hohen Wiedererkennungswert besitzen, wie zB bei Mc Donanlds, da langt ein Turm mit nem großen M drauf und jeder weiß was gemeint ist.
  • daher kann er auch ruhig provokant sein, wenn er in das Konzept & zur DL passt, bsp, ne Werbeagentur aus meiner Region heißt syndikat -> leicht zu merken, provikant, aber glz interessant, entsprechend auch die webseite gestylt
  • (meiner Meinung) ist eine direkte Verbindung zu dem Produkt nicht zwingend erforderlich, bsp: nike, MLP, Bayer, etc…
  • wichtiger finde ich die emotionale Bitschaft, a la „just do it“ oder eine eindeutig zuordenbare, audio Botschaft, die die richtigen Gefühle emotionen weckt
  • gut ist auch immer nicht nur Schriftzeichen, sonderen ggf. Symbole o Zahlen die ausgesprochen den Namen vollenden, bsp: coffee2go, under>>HUND

Hi!

  • gut ist auch immer nicht nur Schriftzeichen, sonderen ggf.
    Symbole o Zahlen die ausgesprochen den Namen vollenden, bsp:
    coffee2go, under>>HUND

Hallo Vincent,

Oder was gibt es ansonsten bei der Namensfindung noch
wesentliches zu beachten??

Das kommt darauf an, welche Gesellschaftsform dein Betrieb kriegen soll. Ich kann dir hier nur was über die Spielregel bei einer GbR (aka BGB-Gesellschaft) sagen, weil ich selber eine gegründet habe. In diesem Fall bist du bei der Namensfindung sehr eingeschränkt, weil du (und deine Partner) als GbR nicht „firmiert“ wie z.B. eine KG oder GmbH.

Ein Name wie z.B. „Supa-Dupa-Software“ wäre also nicht drin. Stattdessen müssen bei einer GbR die Namen der Gesellschafter auftauchen, als Zusatz ist lediglich erlaubt, was eure Tätigkeit beschreibt. Mein Betrieb hieß schließlich „Tim v. Schauroth & Heini Müller Software GbR“. (Der Name des Partners ist fiktiv).

Wir haben es dann aber so gemacht: den von uns gewählten Phantasienamen mega-groß aufs Firmenpapier geschrieben, darunter etwas kleiner die offizielle Bezeichnung. Hat geklappt, wir waren nur unter unserem „Firmennamen“ bekannt.

Es gibt übrigens einige, wenige Ausnahmen von dieser Regel, die allesamt auf Gewohnheitsrecht basieren. So muß z.B. die Gaststätte „Zum grünen Baum“ keine Firma sein, um sich so nennen zu dürfen, und die „Hirsch-Apotheke“ auch nicht.

Kleiner Tipp: frage mal beim nächsten Büro der IHK nach, die geben dir kostenfreie Beratung.

Gruß,

Tim