in meiner verwandschaft ist ein zu-betreuender aufgrund geistigerbehinderung…der ehrenamtliche betreuer aus der familie-dieser meint es gut, spart für den zu-betreuenden vermögen an um diesen im falle seines plötzlichen ablebens versorgt zu wissen.nun hat das versorgunsamt dieses vermögen gesperrt-kenne mich gar nicht aus!!wer kann helfen-ist das geld nun weg?wieviel darf ein zu-betreuender mensch mit behinderung haben? wo kann ich entsprechende gesetze nachlesen?
HAllo liebe Susanna,
ich bin in dieser Hinsicht kein Experte und kann dir keine genauen Hilfestellungen geben.
Ich würde an deiner Stelle einen Fachmann hinzuziehen der dich berät. Die Deutschen Gesetzt sind so komplex das wohl ein Laie nicht durchsteigt.
Wende dich doch mal an die Bank auf der das Konto ist, und wenn dasnicht hilft müssen die dir weiterhelfen an wen du dich wenden kannst.
Liebe Grüße und viel Glück
Marina
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Hallo Susanne,
das Geld ist nicht verloren. Das Amtsgericht gestattet den Betreuern nur eunen vorgegebenen Betrag vom Vermögen pro Monat zu verbrauchen um den zu Betreuenden vor Mißbrauch zu schützen.
Liebe Grüße
Michaela
Liebe Susanna
Ich kann Dir da nicht weiterhelfen. Ist nicht mein
Gebiet.
Gruss
canislupa
in meiner verwandschaft ist ein zu-betreuender
aufgrund
geistigerbehinderung…der ehrenamtliche betreuer aus
der
familie-dieser meint es gut, spart für den zu-
betreuenden
vermögen an um diesen im falle seines plötzlichen
ablebens
versorgt zu wissen.nun hat das versorgunsamt dieses
vermögen
gesperrt-kenne mich gar nicht aus!!wer kann helfen-ist
das
geld nun weg?wieviel darf ein zu-betreuender mensch
mit
behinderung haben? wo kann ich entsprechende gesetze
nachlesen?
Hallo Susanna
Sind sie aus der Schweiz oder aus Deutschland? Ich kann ihnen nur Infos zur Schweiz geben.
Grüsse
Vielen lieben Dank trotzdem!! VLG S.
Danke für Deine Antwort, weist Du zufällig wo ich entsprechende Gesetze nachlesen kann?
Ich weiß, dass es einen gewissen Betrag gibt, den ein zu-betreuender Mensch mit Behinderung haben kann ohne dass ihm die staatlichen Zuwendungen gekürzt oder gar gestrichen werden-aber wieviel das ist, welche Zuwendungen in welcher Höhe ihm zustehen usw. wäre ganz interessant für mich…
VLG S.
ok-vielen Dank trotzdem für deine Antwort!
vlg s.
bin aus D- aber tr. Danke für Deine Antwort!
VLG s.
Es ist nicht ein Pauschalbetrag, der jedem Behinderten zusteht. Manche Behinderte können noch etwas arbeiten, manche leben in einer Einrichtung. Es kommt auch auf den Träger an( z.B. Landschaftsverband) Schau doch da mal auf die Internetseite oder frage dort um Rat.
LG
Michaela
Hallo Sussanne B.!
So richtig helfen kann ich da wohl nicht. Ist der Verwandte, der den behinderten Verwandten betreut, sein offizieller Sachwalter? Lebt der Behinderte in einer Einrichtung oder bei der Familie? Das spielt da sicher eine Rolle. Auch das Heimatland - wegen der jeweiligen Gesetze, spielt da eine nicht unbedeutende Rolle. Auskünfte u. ev. Hilfe kann man bei Einrichtungen wie Lebenshilfe usw. bekommen. Meines Wissens gibt es auch sowas wie einen Verein für Sachwalterschaft. Eine Möglichkeit zur Info sollte es auch bei Sozialhilfestellen vom Land usw. geben. Zumindest sollten die wissen wo man sich hinwenden kann.
Hoffe doch noch ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
LG Anita Sch.
Ist das Amtsgericht eingeschaltet? Dort wird nach Rücksprache mit dem Amtsrichter und Amtsarzt entschieden in welche Gelegenheiten betreut wird. Also auch finanzielle. Wenn das Versorgunsamt Gelder (Konto) gesperrt hat dann ist das wohl nicht geregelt worden. Beim Sozialverband VdK bekommst Du Infos (Deutschlandweit). Schau doch einfach im Netz nach.
VG!