braucht man für das kostenlose Anbieten von Getränken, wie z.B Kaffee, Latte Macchiato an seine Kunden bestimmte Erlaubnisse des Gesundheitsamtes oder von anderen Einrichtungen? Ausgegangen wird dabei, dass bestimmte Sitzplätze gegenüber dem Tresen vorhanden sind und das Geschäft z.B eine Textilreinigung ist.
Hallo zohrab,
ich glaube mich erinnern zu können, dass in dem Moment, wo Sitzplätze vorhanden sind und etwas zum Verzehr angeboten wird, auch eine Kundentoilette da sein muss. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch bei ausschließlichem Angebot von Getränken gilt. Deshalb haben z.B. viele Bäckereien nur Stehtische. Frag am besten beim Gewerbeaufsichtsamt oder dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt nach.
Gruß florestino
Deshalb haben z.B. viele Bäckereien nur Stehtische.
Das hängt damit zusammen, daß sie dafür früher als Lebensmitteleinzelhändler/-handwerker keine Erlaubnis brauchten. Der §2 Abs.3 GastG ist aber weggefallen http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html
Auch, wenn man jetzt keine Erlaubnis mehr braucht um alkoholfreie Getränke auszuschenken, muß man sich natürlich an die anderen Vorschriften halten (was aber bekanntlich ein arges Durcheinander ist, in dem sich nur Fachleute auskennen).