Nette Rechnung, aber der Verkäufer ist selbst schuld, wenn die
Auktion nicht den gewünschten Ertrag bringt.
Dann muß man eben den Startpreis höher ansetzen.
Find ich gut, wenn solche Artikel dann für´n Appel und en Ei
weggehen. Nur damit man 20 Cent Gebühr spart.
Es geht dabei nicht um 20 Cent ! Ich verkaufe täglich mit verschiedenen eBay-Accounts. Dabei stellte ich fest, ich habe einige Artikel mit Sofort-Kaufpreis drin, und einige mit 1,- Euro. Erstaunlicher Weise wird die GLEICHE Ware mit GLEICHER-Anzeige/Fotos/Text für 1,- teurer verkauft als die Ware mit Festpreis. Allerdings sind meine Versandkosten auch nur 1,80 (Brief).
Leider ist es so, dass die Leser/Käufer bei ebay nicht wirklich real denkend sind. Selbst wenn ein Artikel nur 1,99 Startpreis hat, wird er nicht oder erst sehr spät angefasst.
Wenn ich also verkaufen will, muss ich zwangsläufig für einen Euro verkauf anbieten, nur dann erziehle ich auch den tatsächlichen Verkaufspreis. Das hat wohl was mit Verkaufspsychologie zu tun?
Wie auch immer ich würde es nicht scheuen einen höheren Startpreis anzugeben, aber der Verkauf ist mir dann zu gering und ich lasse lieber den eBay-Handel!
Selbst bei einem Laptop der im Verkauf 500 bringen müsste, bekommt man erst nach einigen Tagen das Startgebot von 200! Wenn ich den gleichen Laptop einstelle, mit Startpreis 1,- Dann steht er meist schon am 2. Tag bei ca. 300,- Euro und ich bekomme Sofortkaufoptionen angeboten …
Erstaunlich, nicht war?
Nun Artikel auf die es viele Gebote gibt sind diejenige die am häufigsten aufgerufen werden. Naturgemäss gibt es bei einem Euro sehr viele Basisgebote, so dass im o.g. Beispiel ein Laptop am Schluss locker 40-50 Gebote hat! Und da schaut fast jeder „automatisch“ rein, boa ey, wieso hat der soviele gebote, gibt es dort ein schnäpchen?
Die 20,- Cent einstellgebühren oder 1,- Euro einstellgebühren sind dabei völlig unerheblich.
Dann wirf Deinen Schrott halt auf auf den Müll.
Dann verkauf eben günstige Artikel aus Spaß an der Freude.
Man sollte einfach keine super günstigen Artikel bei ebay verkaufen, ansonsten läuft man schnell die Gefahr, für 1,- Euro Gewinn 2-3 Stunden zu arbeiten.
Ich würde erstmal abwarten, und sehen was kommt.
Aber eine neutrale wäre es mir dann evtl. schon Wert.
Auch bei einer neutralen Bewertung riskiert der Käufer, der ja nun sowieso schon verloren hat, eine neutrale oder negative Rückbewertung. Und es ist uns im geschiderten Fall wohl allen klar, dass der Verkäufer wohl rechtlich gesehen (vorsicht ich bin kein Anwalt!) im Recht ist.
Frage wäre jetzt nur … wieweit könnte man z.B. den Kaufvertrag anfechten, wenn es sich um einen professionellen Verkäufer handelt, und hier auf treu und glauben einfach nicht 100% gehandelt wurde?!
Diese Frage müsste man von einem Juristen mal beleuchten lassen, leider habe ich mit dieser Treu/Glauben-Aktion nicht so die Erfahrung da sich mein Wissen mehr auf andere Gebiete im rechtlichen Bezieht.
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Disclaimer:
Hier steht sonst immer der Text … „Ich bin kein Anwalt …“ usw. also alle Aussagen von mir sind rechtsunverbindlich im Falle eines Streites sollte unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. Leider habe ich den Original Disclaimer nicht hier auf dem Laptop … von daher … Ist alles was ich sage völlig wage und bezieht sich nur auf meine Berufserfahrung (auch bei div. Anwälten).