Liebe Experten,
für das Möbiusband ist wohl auch die Schreibweise „Möbius’sches Band“ denkbar - mag zwar seine Berechtigung haben, wenn das S als letzter Buchstabe des Namens herausgestellt werden soll, gefällt mir aber trotzdem nicht. Mir scheint, hier schleicht sich eine Regel ein, für die der Anlass gar nicht gegeben ist: das Genitiv-S durch einen Auslassungszeichen zu ersetzen, wenn der Eigenname mit einem S endet, weil sonst da zwei S stünden.
Inzwischen finde ich aber auch das Johnston’sche Organ, die Brown’sche Molekularbewegung, die Kepler’schen Gesetze. Gibt es zu diesen Schreibweisen auch - evtl. neue - Regeln? Wer weiß was?
Danke für jede Antwort
Lieber drambeldier,
dazu gibt es zwei einschlägige Regel:
R14 Der _Apostroph wird gelegentlich gebraucht, um die Grundform eines Namens _ vor der Adjektivendung -sch zu verdeutlichen.
die Grimm’schen Märchen (aber: die grimmschen Märchen )
R94 Von Personennamen abgeleitete Adjektive auf -(i)sch werden im Allgemeinen kleingeschrieben.
platonische Schriften, platonische Liebe; die heineschen Reisebilder, eine heinesche Ironie; die mozartschen Kompositionen.
Diese Formen werden großgeschrieben, wenn die Grundform des Personennamens durch einen Apostroph verdeutlicht wird.
die Darwin’sche Evolutionstheorie; die Goethe’schen Dramen
Großgeschrieben wird auch, wenn die Fügung als Ganzes ein Eigenname ist (vgl. R 56).
die Meyersche Verlagsbuchhandlung; der Halleysche Komet
· Klein schreibt man auch die von Personennamen abgeleiteten Adjektive auf -istisch, -esk und -haft und die Zusammensetzungen mit vor-, nach- u. Ä.
darwinistische Auffassungen, kafkaeske Gestalten, eulenspiegelhaftes Treiben, vorlutherische Bibelübersetzungen.
Bei „Möbius´sche Schleife“ brauchen wir also gar keinen Genitiv: Möbius ist die undeklinierte Form, an die das -sche mit Apostroph angehängt wird.
Das sagen die neuen Regeln.
Fritz
Lieber Fritz,
besternten Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Bei „Möbius´sche Schleife“ brauchen wir also gar keinen
Genitiv
Ich habe nicht den Genitiv vermisst, sondern nach einer Erklärung für den Apostroph gestochert. Im Übrigen stürzen mich die Regeln gleich wieder in Konflikte: Ist „Brownsche Molekularbewegung“ nun eine Fügung als Ganzes (R 56) oder doch als „Brown’sche Molekularbewegung“ eher die großgeschriebene Grundform des Personennamens, der durch einen Apostroph verdeutlicht wird (R 94)?.
Gruß Ralf
Hallo, Ralf,
in diesem Fall ist die erste Variante die weniger gute, da die
„Brownsche Molekularbewegung“
kein Eigenname ist. Also ist hier Variante 2
„Brown’sche Molekularbewegung“
vorzuziehen.
Gruß Fritz