Das neue DM 630,- Gesetz

Hallo Experten,
ich bin mir nicht sicher ob das nun in das Brett „Job´s“ oder
„Recht“ oder eben „Steuern“ gehört,hab es aber einfach mal hier versucht.Folgende Fragen:

  1. Wenn ich auf DM 630,- Basis arbeite,was muss ich dem Arbeitgeber vorlegen.

  2. Wo muss mich der Arbeitgeber anmelden (Finanzamt? Krankenkasse? BG?)

  3. Wenn ich keine weiteren Einkünfte habe (Freistellungsbescheid),was wird mir abgezogen?

  4. Was muss der Arbeitgeber abführen?

Hintergrund für die Fragen ist,das ich das Gefühl habe,man will
mich auf DM 630,-DM beschäftigen,meldet das aber niemandem.Muß das nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?
Ach ja,Lohnsteuerklasse 5,keine Kinder,Kirchensteuer rk.
Was passiert,wenn ich arbeite,nicht angemeldet bin und kontrolliert werde?Wie kann ich sicherstellen,das alles ordnungsgemäß ist?Wie bin ich im zweifelsfall versichert?
Tut mir leid,das es so viele Fragen sind,aber das ganze ist doch
etwas unübersichtlich für mich.
Gruss Sebastian

Hallo Experten,
ich bin mir nicht sicher ob das nun in das Brett „Job´s“ oder
„Recht“ oder eben „Steuern“ gehört,hab es aber einfach mal
hier versucht.

Hallo Sebastian, Du bist schon richtig hier!

Folgende Fragen:

  1. Wenn ich auf DM 630,- Basis arbeite,was muss ich dem
    Arbeitgeber vorlegen.

Antwort: Du mußt dem Arbeitgeber die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen. Dazu gehst Du zum Finanzamt, bekommst die Bescheinigung, wenn Du keine steuerpflichtigen Einkünfte hast !

  1. Wo muss mich der Arbeitgeber anmelden (Finanzamt?
    Krankenkasse? BG?)

Antwort: Der Arbeitgeber muß Dich beim Finanzamt als auch bei der Krankenkasse anmelden, denn er muß pauschale Steuern als auch Sozialabgaben ( Einzahlung Rentenversicherung ) für Dich zahlen. Da kann aber der Steuerberater Deines Arbeitgebers weiterhelfen. Wenn Du in einem BG-pflichtigen Betrieb arbeitest
( z.B. Handwerk, mußt Du auch als Aushilfe gemeldet werden!! )

  1. Wenn ich keine weiteren Einkünfte habe
    (Freistellungsbescheid),was wird mir abgezogen?

Antwort: wenn Du keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, bekommst Du die 630.- DM voll ausgezahlt!!!
Die weiteren Kosten ( siehe oben ) muß Dein Arbeitgeber tragen.

  1. Was muss der Arbeitgeber abführen?

pauschale Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer, Krankenkassenbeiträge sowie alle weiteren Sozialabgaben

Hintergrund für die Fragen ist,das ich das Gefühl habe,man
will
mich auf DM 630,-DM beschäftigen,meldet das aber niemandem.Muß
das nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

Antwort: muß nicht auf die Steuerkarte eingetragen werden, da der Arbeitgeber alle weiteren Kosten tragen muß!

Ach ja,Lohnsteuerklasse 5,keine Kinder,Kirchensteuer rk.

Antwort: nicht relevant

Was passiert,wenn ich arbeite,nicht angemeldet bin und
kontrolliert werde?Wie kann ich sicherstellen,das alles
ordnungsgemäß ist?Wie bin ich im zweifelsfall versichert?

Antwort: Der Arbeitgeber muß eine Aushilfsbescheinigung für die Ämter ausstellen, die Du unterschreiben mußt!!
Tut er das nicht, Vorsicht! Schwarzarbeit!

Tut mir leid,das es so viele Fragen sind,aber das ganze ist
doch
etwas unübersichtlich für mich.

Antwort: macht nix, dafür sind wir ja da!
Wenn Du weitere Fragen hast, mail genügt.

Gruss Sebastian

Gruß Roger

  1. Wenn ich auf DM 630,- Basis arbeite,was muss ich dem
    Arbeitgeber vorlegen.

Antwort: Du mußt dem Arbeitgeber die
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

und die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse und den rosa SV-Ausweis.

  1. Wo muss mich der Arbeitgeber anmelden (Finanzamt?
    Krankenkasse? BG?)

Antwort: Der Arbeitgeber muß Dich beim Finanzamt als auch bei
der Krankenkasse anmelden, denn er muß pauschale Steuern

Beim FA werden keine einzelnen AN angemeldet.
Bei Freistellungsbescheinigung werden keine pauschalen Steuern abgeführt.

Wenn Du in einem BG-pflichtigen Betrieb arbeitest
( z.B. Handwerk, mußt Du auch als Aushilfe gemeldet werden!! )

Alle AN sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
( es gibt auch eine Verwaltungs-BG, den Gemeindeunfallversicherungsverband …)
Bei der BG werden keine einzelnen AN angemeldet, sondern nur die Firma selbst.

  1. Was muss der Arbeitgeber abführen?

pauschale Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer,

Bei Freistellungsbescheinigung werden keine pauschalen Steuern abgeführt.

Krankenkassenbeiträge sowie alle weiteren Sozialabgaben

Es werden pauschal 10% KV und 12% RV erhoben. PV und AlV werden nicht erhoben.

Antwort: muß nicht auf die Steuerkarte eingetragen werden, da
der Arbeitgeber alle weiteren Kosten tragen muß!

Wird auf der Freistellungsbescheinigung eingetragen.

Antwort: Der Arbeitgeber muß eine Aushilfsbescheinigung für
die Ämter ausstellen, die Du unterschreiben mußt!!

Der AN bekommt den Nachweis der Anmeldung bei der KK.
Er muß diese nicht unterschreiben.

MfG
Undine

Aber…
erstmal vielen Dank Euch beiden.
Was mir aber noch nicht ganz klar ist:
Was passiert bei einer Kontrolle durch das Arbeitsamt,wenn ich nicht als Aushilfe gemeldet bin? Arbeite ich dann unbewußt schwarz? Über wen wäre ich dann im Falle eines Unfalls versichert? Oder kanns mir egal sein,wenn mein Arbeitgeber seine
Pflichten nicht erfüllt?
Gruß Sebastian

Hallo Sebastian,

Dein Arbeitgeber muß Dich per Formular bei der Krankenkasse anmelden, bei der Du ohnehin krankenversichert bist. Von dieser Meldung muß er Dir eine Kopie aushändigen. Oder frage bei der Krankenkasse nach, ob Du angemeldet wurdest. Damit hast Du die nötige Sicherheit, daß Du nicht schwarz arbeitest.

Viele Grüße
Manfred Schulz
http://home.t-online.de/home/steuersparberater

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Danke ! (O.T.)
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