Hallo! Habe heute meine neue VR-Bankkarte bekommen. Vorne ist das neue EC-Logo drauf. Soweit es mir meine Bank mitgeteilt hat, kann ich nur das „EC mit PIN“ benutzen. Es gibt aber in den meisten Läden das EC-Schild mit dem Stift und der Unterschrift…kann ich das nicht nutzen?
letztendlich steuert die Bank, ob sie die Ersatzauthorisierung (Lastschrift-Verfahren) zuläßt oder nicht.
Ein Kennzeichen in der EDV von „J“ auf „N“ schon ist’s um die Möglichkeiten des LV geschehen.
Ende.
Wenn die Bank mitteilt, dass sie das LV Verfahren beim Kunden nicht zuläßt, dann kann das durchaus so sein.
letztendlich steuert die Bank, ob sie die Ersatzauthorisierung
(Lastschrift-Verfahren) zuläßt oder nicht.
Ein Kennzeichen in der EDV von „J“ auf „N“ schon ist’s um die
Möglichkeiten des LV geschehen.
(Wie ich gerade in einem anderen Thread zum gleichen Thema geschrieben habe)
Wenn folgendes Symbol auf der Karte ist kann man mit Unterschrift/per Lastschrift an der Kasse zahlen:
‚Electronic Cash‘, eine Tastatur in deren oberer Zahlenreihe eine Karte mit blauem Pfeil steckt.
Das Symbol mit der Unterschrift (EC+Stift und Linie) ist nur an der Ladentür zu finden, nicht auf der Karte.
Wenn folgendes Symbol auf der Karte ist kann man mit
Unterschrift/per Lastschrift an der Kasse zahlen:
‚Electronic Cash‘, eine Tastatur in deren oberer Zahlenreihe
eine Karte mit blauem Pfeil steckt.
Und wie ich schon gesagt habe:
Abweichend von der Regel kann ich dir diese Funktion mit einer einzigen Änderung in der EDV nehmen, völlig egal welches Symbol auf der Karte ist.
Und wie ich schon gesagt habe:
Abweichend von der Regel kann ich dir diese Funktion mit einer
einzigen Änderung in der EDV nehmen, völlig egal welches
Symbol auf der Karte ist.
Das mag von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Bei uns (cash Group Bank) geht es nicht (oder wird zumindest nicht gemacht, mir wäre keine systemseitige Möglichkeit bekannt und ich arbeite täglich damit), da wird im Zweifelsfall schlechter Bonität/Pfändung/etc. die Bankkarte (ehemalige EC-Karte) gesperrt und u.U. eine Service-Card (ehemalige Kundenkarte) ausgegeben. Letztere geht i.d.R. auch an Neukunden ohne Gehalt.
Abweichend von der Regel kann ich dir diese Funktion mit einer
einzigen Änderung in der EDV nehmen, völlig egal welches
Symbol auf der Karte ist.
Ich nochmal…
Ivo, mir ist dazu gerade eingefallen (damit möchte ich deine Aussage nicht in Frage stellen, es interessiert mich nur weil ich u.a. auch viel mit Karten arbeite):
Wenn dein Institut einem Kunden eine Karte ausstellt, mit der er per ELV (Unterschrift) bezahlen kann, muß das ja die Kasse anhand der Karte ‚wissen‘ das es mit dieser Karte geht.
Jetzt setzt du in der EDV ein ‚N‘ bei Lastschrift.
Danach geht der Kunde wieder an eine Kasse und will per ELV bezahlen. Woher soll jetzt die Kasse ‚wissen‘, daß du bei ELV ein ‚N‘ gesetzt hast? Beim ELV-Verfahren (POZ Verfahren ohne Zahlungsgarantie) wird nämlich keine Verbindung zum Bankserver aufgebaut, deswegen ist ELV für das Unternehmen billiger (entgegen POS, Point of Sale/Geheimzahl), sondern nur eine interne Sperrdatei abgefragt. In diese werden aber turnusmäßig nur komplett gesperrte oder dem betreffenden Unternehmen als ‚unkoscher‘ (i.d.R. Rücklastschrift in der Vergangenheit) bekannte Karten aufgenommen.