Das Notriat möchte den 1914er wert wissen zur

… Kostenermittlung. Muss ich diesen für das komplette gebäude angeben oder nur anteilmässig für meine Eigentumswohnung, die in dem Gebäude ist. Wie könnte ich diesen dann ausrechnen für meine Wohnung ?

Die Wertanfrage, welche sich auf den 1914-Wert bezieht, ist ungewöhnlich, da sich die Gebühren für Notariatstätigkeiten nach dem aktuellen Verkehrswert richten. Vermutlich will man den Wert „hochrechnen“; das kann von Vorteil oder Nachteil für Sie sein. An Ihrer Stelle würde ich mit den Leuten reden und hierauf hinweisen. Wenn das in Rede stehende Notariatsgeschäft nur Ihre Wohung (EW) betrifft, ist natürlich nur deren Wert anzugeben.

… Kostenermittlung. Muss ich diesen für das komplette
gebäude angeben oder nur anteilmässig für meine
Eigentumswohnung, die in dem Gebäude ist. Wie könnte ich
diesen dann ausrechnen für meine Wohnung ?

Es geht um die Ermittlung des gesamten Nachlass-Wertes des Verstorbenen. Zu diesem zählt unter anderem auch eine halbe ETW. Daraus errechnen sich dann die Kosten für den Erbschein und um die geht es. Kann man eigentlich auch den halben Einheitswert der ETW angeben, wenn man den Verkehrswert nicht weiss ?

Üblich ist, dass das Nachlassgericht einen Vordruck mit den einzelnen Wertposten zusendet. Dort gibt man eine ETW, welche nur zur Hälfte zum Nachlass gehört, mit dem Zusatz 1/2 Anteil und den hälftigen Wert (Verkehrswert oder Einheitswert sollte dabei vermerkt werden) an.