Das ordentliche Kündigungsrecht

Hallo,

was bedeutet die Aussage:

„In der privaten Krankenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen“

Kann man das so allgemein (und verständlich!) erklären?

Gruß UKA

„Ordentlich“ ist das Gegenstück zu „außerordentlich“. Der Satz bedeutet also, dass nicht einfach so, wohl aber aus speziellen „außergewöhnlichen“ Gründen gekündigt werden kann.

Levay

Ganz konkret:
Wenn der Versicherungsnehmer die Krankenversicherung mehrmals im Jahr in Anspruch nimmt, od. auch nur einmal, aber für einen teuren Fall, so ist das kein Kündigungsgrund (nach Abwicklung des Falls)?

Danke jedenfalls soweit /UKA

„Ordentlich“ ist das Gegenstück zu „außerordentlich“. Der Satz
bedeutet also, dass nicht einfach so, wohl aber aus speziellen
„außergewöhnlichen“ Gründen gekündigt werden kann.

Levay

„In der privaten Krankenversicherung ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen“

Versicherungsverträge können normalerweise im Schadensfall von beiden Seiten gekündigt werden. Bei der Krankenversicherung verzichtet das Unternehmen auf dieses Sonderkündigunsgrecht, denn sonst würde der Versicherunsgvertrag seinen Zweck nicht erfüllen.

Kann man das so allgemein (und verständlich!) erklären?

Hoffe, dass mir das gelungen ist.

Danke, habe verstanden.

Aber jetzt würde mich noch folgendes interessieren:

denn sonst würde der Versicherunsgvertrag seinen Zweck nicht
erfüllen.

Das gilt doch auch für andere Versicherungen.
Angenommen, ich zahle jahrelang in die Rechtsschutz und irgendwann benötige ich sie. Wenn die mir danach kündigen, kann es sogar sein, dass die eingezahlten Prämien die Kosten für den Versicherungsfall übersteigen.

Gibt es da rechtliche Grenzen? Oder ist das ganz willkürlich?

Gruß UKA

Gibt es da rechtliche Grenzen? Oder ist das ganz willkürlich?

Weder, noch. Grundsätzlich ist ein Vertrag von beiden Parteien kündbar. Das gilt auch für Versicherungsverträge. Für die Kündigung muß kein Grund angegeben werden oder vorhanden sein, wenn sie regulär und fristgemäßt erfolgt. Die Beiträge wurden dafür bezahlt, dass der Versicherung ein Risiko übernommen hat, also kann ich mit meinen Beitragszahlugnen der Vergangenheit keine Ansprüche für die Zukunft begründen. Für den Versicherungsfall sieht das VVG ein beiderseitiges Sonderkündigungsrecht vor.

Willkürlich wird keine Kündigung erfolgen, es steckt immer ein Grund dahinter.

Die Beiträge wurden
dafür bezahlt, dass der Versicherung ein Risiko übernommen
hat, also kann ich mit meinen Beitragszahlugnen der
Vergangenheit keine Ansprüche für die Zukunft begründen.

Aha, so hatte ich das noch nicht gesehen. Und es klingt mir überzeugend.

Andererseits, ein ungutes Gefühl bleibt. Schließlich ist der Versicherungsgeber in ungleich stärkerer Position. Zu sagen: Beide Seiten können nach dem Schadensfall kündigen, kann, je nach Situation, zynisch sein.

Aber für mich ist die Anfrage damit erledigt. Nochmals Danke für die Auskünfte.
Gruß UKA

Ganz konkret:
Wenn der Versicherungsnehmer die Krankenversicherung mehrmals
im Jahr in Anspruch nimmt, od. auch nur einmal, aber für einen
teuren Fall, so ist das kein Kündigungsgrund (nach Abwicklung
des Falls)?

Ganz konkret: Wie bereits Nordlicht schrieb VERZICHTET der Versicherer explizit auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Gruß Keki

Versicherungsgeber in ungleich stärkerer Position. Zu sagen:
Beide Seiten können nach dem Schadensfall kündigen, kann, je
nach Situation, zynisch sein.

Ist es nicht. Es werden erheblich mehr Verträge vom Versicherungsnehmer, als von der Versicherung gekündigt, auch nach Schadensfällen ist das so.