Das Pronomen "es" im Hauptsatz vor Subjekt- und Objektnebensätzen

Im Hauptsatz vor einem Subjektsatz steht es 
am Satzanfang oder fakultativ im Satzinneren, im
Hauptsatz vor einem Objektsatz steht es fakultativ
im Satzinneren.

  1. Es war dem Studenten peinlich, dass er die
    Verabredung vergessen hatte Dem Studenten war es peinlich, dass er die Verabredung
    vergessen hatte.

  2. Es war ein großer Zufall, dass ich ihn getroffen habe.
    Ein großer Zufall war es, dass ich ihn getroffen habe

Warum ist nur in diesen zwei Sätzen obligatorisch

Aber  in den anderen Sätzen nicht

  1. Es gefiel dem Professor, dass der Student offen seine Meinung sagte.
  2. Es etscheidet sich morgen, ob sie zum Studium zugelassen ist.
  3. Es ist für mich ein Rätsel, wie er die Prüfung geschafft hat.
  4. Es ist bei einem wissenschaftlchen Aufsatz üblich, die benutze Literatur anzugeben
  5. Es ist einer Arbeitsgrupp gelungen, das Verfahen produktionsreif zu machen.
  6. Es war lange unklar, ob das Verfahren rentabel sein würde.
  7. Es interessiert mich, was du von dem Film hältst.
  8. Es ist mir gleichgültig, was du darüber denkst

Danke

Ich hoffe, ich verstehe deine Frage richtig! Du willst wissen, warum in den unteren Beispielsätzen bei einer Satzumstellung das „es“ nicht obligatorisch ist? Die Regel, die du anfangs angeführt hat, sagt doch aus, dass es generell fakultativ ist, ob das „es“ eingesetzt wird oder nicht, somit müsste es niemals obligatorisch sein.
Ich kann mir nur vorstellen, dass die Regel mit dem Verb zusammenhängt. Bei dem Beispielen 2 und 8 wird eine Form von „sein“ als Vollverb verwendet, dies zieht anscheinend zwangsläufig die Verwendung eines Objekts oder eines Prädikatsnomen nach sich sofern keine weiteren Objekte oder Ergänzungen vorhanden sind. Vollverben in den Beispielen: 1, 3, 6, und 9. Prädikatsnomen (oder Verbverknüpfungen, zum Verb gehörende Adjektive) in den Beispielen: 5, 7 und Objekte in dem Beispiel: 4

Ich hoffe, das konnte dir helfen. Darf ich fragen, wofür du die Regeln lernen musst. Ich glaube, die Unterschiede sind kaum einem Deutschlehrer bewusst.

MfG

Vielen Dank für die Antwort. Ich würde gerne deine Frage privat beantworten. Aber wenn ich auf deine E-Mail anklicke, bin ich aufgefordert, die Anmeldung-E-Mail vor vielen Jahren aufzumachen und meine E-Mail zu bestätigen. Diese E-Mail habe ich nimmer mehr. Ich weiß also nicht, wie ich privat eine E-Mail an die Forumsmitglieder schreiben kann oder überhaupt schreiben darf. Die Sätze stammen von Gerhard Helbig und Joachim Buschas Übungsgrammatik. Das Pronomen „es“ macht große Schwierigkeiten, da es in vielen Varianten und in komplexen Zusammenhängen vorkommt.

Grüße

Hallo,
ich denke, was Du als „obligatorisches Es“ ansiehst, dient eher der Satzmelodie, als einer grammatikalischen Regel zu folgen. Wichtig ist, dass vor der gebeugten Verbform des Hauptsatzes noch ein Satzglied steht, in vielen Deiner Beispielsätze eben ein „Es“, das den im Nebensatz angeführten Sachverhalt ankündigt. Diese Ankündigung ist bei einer Umstellung der Satzglieder nicht mehr zwingend notwendig, höchstens, um das Ganze gefällig auszudrücken.
Übrigens: Deutschlehrer werden Dir vermutlich wirklich keine echte Regel benennen können - oder?
 Gruß von Blaukehlchen

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Kubi