… einreichen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Muss man als gemeinnütziger Verein die Protokolle von Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung bei irgendeinem Amt einreichen?
Ich bedanke mich für jede Antwort.
Gruß,
Dominic
… einreichen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Muss man als gemeinnütziger Verein die Protokolle von Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung bei irgendeinem Amt einreichen?
Ich bedanke mich für jede Antwort.
Gruß,
Dominic
Wir reichen die Protokolle der Jahresversammlung immer zusammen mit den Jahresrechnungen beim Finanzamt ein, zusammengefasst für die im Turnus von 3 Jahren stattfindenden Prüfungen für die Gemeinnützigkeit.
Hallo Dominik,
wir reichen nur in Sonderfällen die Protokolle der Versammlungen ein, nämlich dann, wenn es eine Änderung der Satzung gegeben hat. Dann mussten wir sowohl die Einladung (wegen der Einladungsfrist) als auch das Protokoll der Mitgliederversammlung, als auch die neue Satzung beim Amtsgericht einreichen.
Ansonsten haben wir nie etwas eingereicht.
Viele Grüße
Neo
Hallo, das Protokoll der Mitgliederversammlung ist jedes Jahr, das der liebe Gott dem Verein gewährt, beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Wenn Ihr das nicht tut, kriegt Ihr böse Briefe, nicht vom lieben Gott, sondern vom Gericht.
Gruß Achim