Das 'Sanieren' von Gesetzesübertretungen

Hallo,

gibt es generell die Möglichkeit, dass man ein gesetzwidriges Verhalten durch Bezahlung einer Verwaltungsstrafe sozusagen „saniert“, auch wenn nach der Bezahlung der Verwaltungsstrafe das gesetzwidrige Verhalten noch anhält, oder wäre so etwas von vorneherein verfassungswidrig?

Ein Bespiel: Bei einem Hausbau, der nicht im Einklang mit dem gesetzlichen Bestimmungen steht, zahlt der Bauherr einmal eine Verwaltungsstrafe und darf das Haus, dass auch nach Bezahlung der Strafe nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (der Grenzabstand wurde nicht eingehalten) stehen lassen. Wäre so etwas rechtlich denkbar?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Ein Bespiel: Bei einem Hausbau, der nicht im Einklang mit dem
gesetzlichen Bestimmungen steht, zahlt der Bauherr einmal eine
Verwaltungsstrafe und darf das Haus, dass auch nach Bezahlung
der Strafe nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (der
Grenzabstand wurde nicht eingehalten) stehen lassen. Wäre so
etwas rechtlich denkbar?

Hallo Martin,
Strafe und die Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes sind zwei verschiedene Sachen. Das Bauamt wird den Bauherren auffordern, nachträglich einen neuen Bauantrag zu stellen (incl. Stellungnahme Nachbar). Dann wird man sehen, ob der Bauantrag genehmigungsfähig ist.
Grüße
Ulf

Hallo Martin,

in Fällen wie dem geschilderten Beispiel ist das nicht nur denkbar, sondern wird auch z.T. so praktiziert. Nach dem Motto „Gnade vor Recht“ kann eine Behörde eine begründete Ausnahme gewähren.
Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung, abhängig vom Umfang und den künftig möglichen Auswirkungen des Verstoßes, evtl. Absicht, Verhältnismäßigkeit von Verstoß und Schaden usw.

Steht ein neues Wohnhaus in einem normalen Baugebiet durch einen Fehler nicht 3,00m sondern nur 2,80m von der Grenze, wird wohl für den Bau entschieden.
Baut aber jemand Wohnraum bis zur Grenze an, obwohl ein Grenzabstand von 3,00m vorgeschrieben ist, dann wird es wohl eine Abrißverfügung geben.

Man sollte es nicht draufankommen lassen.

Gruß Steffi