Hallo!
Der Fach Kachelmann, bei dem, wie das so heißt, Aussage
gegen Aussage steht, könnte ausgehen wie das Hornberger
schießen. Im Zweifel für den Angeklagten und eine dicke
Entschädigung für K. von der BILD-Zeitung anschließend.
In diesem – rechtlich äußerst unbefriedigenden –
Zusammenhang mal die Frage: Ist es nach deutschem
Straf- bzw. Prozessrecht zulässig, dass sich Kachelmann
und und seine Ex-Geliebte, die ja von ihren
Darstellungen offenbar vollkommen überzeugt sind,
_absolut freiwillig_ einem Lügendetektor-Test
unterziehen? Wobei die Grenzen der Aussagekraft dieses
Tests natürlich immer mit aufgezeigt werden. Wäre ein
solcher freiwilliger Test gerichtsverwertbar?
Und weil wir schon dabei sind: Wie kommt es denn, dass
die Gerichtspsychiater in den vergangenen 100 Jahren
nicht in der Lage waren, zulässige Tests zu entwickeln,
die die Wahrheit einer Aussage mit zuverlässigen
Methoden messen, ohne Lügendetektor? Wenn schon
angeblich die Intelligenz eines Menschen gemessen
werden kann, warum dann nicht der Grad seiner
Glaubwürdigkeit? Aber gut, das ist wirklich noch mal
eine andere Frage.