Das Verb "vergessen" mit oder ohne "zu"

Hallo zusammen!

ich hatte vorher diesbezüglich eine Frage im Forum gestellt. @Simsy_Mone antwortet netterweise darauf.

Für dieses Thema sollte man zuerst viele Artikel lesen und dann muss man sie nicht einsortieren vergessen

A) Ich vergesse etwas zu machen

B) Ich vergesse etwas machen

Es gibt doch diese Verben, die nicht Modal sind, aber wie Modalverben ohne „zu“ an ein anderes Verb anknüpfen. Es wundert mich, ob das Verb „vergessen“ so ein Verb ist.

Danke sehr

Ich vergesse, etwas zu machen.

B) ist falsch.

Beatrix

Wohl eher nicht.

Man kann sagen:

Ich will etwas machen.
Ich werde …
Ich soll …
Ich möchte …
Ich muss …
Ich kann …
Ich darf …

Mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Danke Simsy-Mone

ich verstehe dich.

Aber es gibt auch Verben, die nicht modal sind, aber wie Modalverben agieren, wie z. B.

lehren, lernen, hören, helfen, lassen heißen kommen gehen usw.

Diese Verben brauchen eigentlich kein „zu“. Ich dachte mir, dass sich das Verb „vergessen“ auch so eine Funktionalität hat. Aber ich habe mich geirrt.

Grüße

Ja, es gibt eine Reihe von Verben, deren Verbindung mit einem Infinitiv ausnahmsweise ohne „zu“ gebildet wird. Die Modalverben gehören dazu. Und, nein, vergessen gehört nicht zu diesen Verben.

Viele diese Ausnahmen sind → hier gelistet.

Hallo Metapher,

hast du das gesehen?

[quote=„Metapher, post:5, topic:9442379“]

hier Der erweiterte Infinitiv als Subjekt des Satzes
Wenn der erweiterte Infinitiv Subjekt des Satzes ist, kann er sowohl mit als auch ohne zu stehen:

Dich zu verstehen, ist nicht einfach. auch: Dich verstehen ist nicht einfach.
Mit dem Finger auf Leute zu zeigen, gilt als unhöflich. auch: Mit dem Finger auf Leute zeigen gilt als unhöflich.
Den ganzen Tag zu arbeiten, macht hungrig. auch: Den ganzen Tag arbeiten macht hungrig.Wir haben vor ein paar Tagen hier im Forum diskutiert, dass ein erweiterter Infinitiv nicht vor dem Hauptsatz sein kann, mit der Ausnahme vom Doppelpunkt:

Grüße

Hab ich WAS gesehen?

Ich weiß nicht, was du meinst. Der Link funktioniert nicht.

Dein eigener Link.

[http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Verb/Finit-Infinit/Infinitiv.html#Anchor-Reiner-47857][1]

Wir haben vor ein paar Tagen hier im Forum diskutiert, dass ein erweiterter Infinitiv nicht vor dem Hauptsatz sein kann, mit der Ausnahme vom Doppelpunkt. Und siehe da! Der erweiterte Infinitiv steht am Anfang des Satzes.

Und da steht:
Dich zu verstehen, ist nicht einfach. auch: Dich verstehen ist nicht einfach.
Mit dem Finger auf Leute zu zeigen, gilt als unhöflich. auch: Mit dem Finger auf Leute zeigen gilt als unhöflich.
Den ganzen Tag zu arbeiten, macht hungrig. auch: Den ganzen Tag arbeiten macht hungrig.

Grüße

Kann es sein, dass du da etwas verwechselst?

Hier geht es um „erweiterte Infinitive“. d.h. Infinitive, die mit der Partikel „zu“ erweitert werden. Selbstverständlich können die auch vor dem Haupsatz stehen:
Grammatische Termini zu verwechseln, kann jedem mal passieren.

Vor einer Woche aber ging es um „weiterführende Nebensätze“. d.h. um Nebensätze, die den Inhalt des Haupsatzes kommentieren (und ihn damit eben „weiterführen“). Wie in diesem Beispiel der unterstrichende Nebensatz:
Wir sind ins Kino gegangen, was wir schon lange nicht mehr gemacht hatten.

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Danke
Aber sind nicht erweiterte Infinitive auch irgendwie eine Form vom Nebensatz?

Ach ja, stimmt!

Bei meiner nächsten Frage zur deutschen Grammatik werde ich dich fragen! :wink:

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Hallo Metapher,

ich habe deine Antwort der letzten Woche mehrmals gelesen und vermute jetzt zu wissen, weshalb es dieses Chaos gibt:

Eine Konstruktion mit „um…zu“ kann sowohl ein Finalsatz, als auch ein weiterführender Nebensatz sein. Ist meine Einschätzung richtig? Man darf nicht von der Form her daraus schließen, dass die „um…zu“ Konstruktion immer einen Finalsatz darstellt. Nur von der Bedeutung her kann man es feststellen. Ist meine Vermutung richtig?

Grüße

So ist es.

Nur von der Bedeutung her kann man es feststellen. Ist meine Vermutung richtig?

Absolut richtig. :smile:

Und um die andere Frage noch zu abzuschließen: Eine bloße „zu + Inf.“-Phrase als solche ist noch kein Nebensatz. Sie kann sogar Satz-Subjekt sein. Beispiel:
Vorschnell zu urteilen ist nicht ratsam.“

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