Das Verfahren wird nach Durchführung der Schlussverteilg aufgehoben

Ich verstehe das Amtsschreiben nicht richtig, deshalb brauche ich Hilfe und würde mich über Antwoten freuen.
Haben ein Schreiben bekommen, in dem steht wörtlich

„In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des …
Das Verfahren wird nach Durchführung der Schlussverteilung aufgehoben.“

Im voraus vielen Dank und freundlichen Gruß von
Angelika T

Herzlichen Glückwunsch! :smiley:

Du befindest Dich nunmehr in der sog. „Wohlverhaltensperiode“, welches einem doch einwenig mehr „Annehmlichkeiten“ beschert. Die erste - größte Hürde ist geschafft :smile:))

Lieben Gruß

Hallo!
Wenn die Verteilung des Vermögens durchgeführt wurde, ist das Verfahren hinfällig, da alle Gläubiger ihren Teil erhalten habe. Eventuell noch mal beim Gerich t anrufen und nachfragen.
LG Dirk

Glückwunsch!

Auf diesen Satz warte ich auch!

Achte darauf das alle Auskunfteien Deine Daten Löschen. Über prüfe das mit einem Rechtsanwalt.

Gruß aus Franken

tut mir leid damit kann ich auch nichts anfangen.

Schlussverteilung bedeutet, das verwertetes Vermögen
an die Gläubiger verteilt wird. Sofern dieses geschehen ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Danach läuft die Wohlverhaltensphase, an deren Ende
das Gericht die REstschuldbefreiung beschliesst.
Hoffe, das hilft IHnen

Danke.

Danke, das tut gut.Lieben Gruß

Hallo!
Wenn die Verteilung des Vermögens durchgeführt wurde, ist das
Verfahren hinfällig, da alle Gläubiger ihren Teil erhalten
habe. Eventuell noch mal beim Gerich t anrufen und nachfragen.
LG Dirk

Danke"AlterMann

Hallo Kurt,
ich hoffe, dass Du auch bald diesen Brief vom Amtsgericht bekommst. Vielen Dank und ALLES GUTE von Angelika T

tut mir leid damit kann ich auch nichts anfangen.

Macht nichts, man kann nicht ALLES wissen. Aber vielen Dank für die Antwort. Gruß Angelika T

vieleicht haste ja mal eine frage wo ich was weis:smile:bis dann

vieleicht haste ja mal eine frage wo ich was weis:smile:bis dann

hallo kalle 64,

habe herzlich gelacht, leider selten in letzter zeit- werde tief in mich schauen wegen einer frage für dich

ein wunderschönes wochenende wünsch ich dir

hallo, ich kann leider auch nicht mit bestimmtheit sagen, was das amtsgericht mit „aufhebung nach durchführung der schlußverteilung“ meint.

am besten, einfach mal hingehen zum amtsgericht und fragen (oder anrufen - da gibt es auf dem brief sicher eine telefonnummer)

gruß

johann schwenk

hallo johann,

inzwischen habe ich klarheit über den „satz vom amtsgericht“ - danke für deine antwort
gruß Angelika T