Das Verhältnis der Mediamärkte untereinander

Hallo, ihr Handelsexperten,

ein Bekannter hat beim Mediamarkt in A einen Computer gekauft, den er später beim Mediamarkt in B reklamiert hat. Der Mediamarkt in B hat sich erfolglos in der Nacherfüllung versucht.

Warum tut der Mediamarkt in B das? Alle Filialen sind eigenständig. Der Mediamarkt in B ist nicht Vertragspartner des Bekannten. Er wäre darum zu keiner Gewährleistungserfüllung verpflichtet.

Ich folgere aus dem Verhalten, dass es zwischen den Mediamärkten Verträge gibt. Kann mir das jemand bestätigen? Weiß jemand Genaueres? Es geht mir letztlich um die Frage, ob der eine Mediamarkt in Sachen Gewährleistung Stellvertreter eines anderen Mediamarktes ist.

Vielen Dank,
Mevius

Hallo!

Warum tut der Mediamarkt in B das?

Weil es kaum dem Kunden angesichts des einheitlichen Auftretens zu vermitteln wäre, würde sich ein Markt weigern.

Ich folgere aus dem Verhalten, dass es zwischen den Mediamärkten Verträge gibt.

Oder schlicht eine Vereinbarung der Gesellschafter. Da alle Märke ja jeweils zum ganz überwiegenden Teil einer einzigen Holding gehören, wird die auch für alle Märkte die gleichen Bedingungen diktieren. Der Holding kann es ja relativ egal sein, wo der Kunde reklamiert.

Kann mir das jemand bestätigen? Weiß jemand Genaueres?

Ich leider nicht.

Jan