Hallo, ihr Handelsexperten,
ein Bekannter hat beim Mediamarkt in A einen Computer gekauft, den er später beim Mediamarkt in B reklamiert hat. Der Mediamarkt in B hat sich erfolglos in der Nacherfüllung versucht.
Warum tut der Mediamarkt in B das? Alle Filialen sind eigenständig. Der Mediamarkt in B ist nicht Vertragspartner des Bekannten. Er wäre darum zu keiner Gewährleistungserfüllung verpflichtet.
Ich folgere aus dem Verhalten, dass es zwischen den Mediamärkten Verträge gibt. Kann mir das jemand bestätigen? Weiß jemand Genaueres? Es geht mir letztlich um die Frage, ob der eine Mediamarkt in Sachen Gewährleistung Stellvertreter eines anderen Mediamarktes ist.
Vielen Dank,
Mevius