Das verschollene Vermögen - Banken freuen sich

Mal folgendes angenommen:

Jemand hat eine vermögende Großtante. Diese legt zwei größere Beträge auf zwei Konten bei zwei Bayerischen Banken an. In zwei Briefen an ihre Nichte (die Mutter des Betroffenen) teilt sie ihr die Namen der Banken und die Kontonummern mit und dass sie zu Gunsten ihres Schützlings die Beträge angelegt hat.

Es vergehen 40 Jahre. Der Begünstigte findet auf dem Speicher diese Briefe. Die Banken existieren nicht mehr, sie sind vor 10 Jahren von anderen Banken gekauft worden. Er fragt bei den Banken an, ob es denn ein Vermögen oder Konto zu seinen Gunsten gibt.

Bank A meldet sich nicht.

Bank B meldet sich nach etlichen Versuchen, teilt aber mit, sie könne ein solches Konto nach so langer Zeit nicht mehr ausfindig machen.

Frage:

Hat der Betroffene überhaupt noch nach 40 Jahren ein Recht auf das Guthaben?
Falls ja, welche Verpflichtung haben die Banken, nach dem verschollenen Geld zu suchen oder Rechenschaft darüber abzulegen? Wohlgemerkt: Es gibt nichts anderes als diese Briefe. Kein Sparbuch, kein offizielles schriftliches Dokument.

Wer kann helfen?

Bei einer Bankenübernahme werden auch die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten(Guthaben auf Sparbüchern zB) übernommen.
Guthaben verfällt nicht.

Hartnäckig bleiben!

PS: Ist ein Bankguthaben(Geld) eine bewegliche Sache im Sinne des § 246
Unterschlagung? Falls ja könnte man mit einer Strafanzeige drohen bzw. erst einmal freundlich darauf hinweisen.

Moin,

Wer kann helfen?

je nach Summe sollte sich der Gang zu einem versierten Fachanwalt lohnen.
So ein kleiner dummer Privatmensch wird schon mal gerne abgewiesen, wenn der Brief von einem Anwalt kommt, ist das schon eher was drin.

Gandalf

Hallo,

Jemand hat eine vermögende Großtante. Diese legt zwei größere Beträge auf zwei Konten bei zwei Bayerischen Banken an. In zwei Briefen an ihre Nichte (die Mutter des Betroffenen) teilt sie ihr die Namen der Banken und die Kontonummern mit und dass sie zu Gunsten ihres Schützlings die Beträge angelegt hat.
Es vergehen 40 Jahre. Der Begünstigte findet auf dem Speicher diese Briefe. Die Banken existieren nicht mehr, sie sind vor 10 Jahren von anderen Banken gekauft worden. Er fragt bei den Banken an, ob es denn ein Vermögen oder Konto zu seinen Gunsten gibt.

Also die Großtante hat damals bereits auf den Namen des Betroffenen/Begünstigten diese Konten angelegt? Oder doch auf ihren Namen?

Bank A meldet sich nicht.
Bank B meldet sich nach etlichen Versuchen, teilt aber mit, sie könne ein solches Konto nach so langer Zeit nicht mehr ausfindig machen.
Frage:
Hat der Betroffene überhaupt noch nach 40 Jahren ein Recht auf das Guthaben?

Wenn es denn so noch existiert, im Prinzip ja. Ich kann mich aber auch dunkel daran erinnern, dass jeder der mit einem Sparbuch auftaucht, Geld abheben könnte und die Bank nicht nachprüfen muss, ob derjenige legetimiert ist. Es wäre also nicht ganz auszuschließen, dass dies in den letzten 40 Jahren irgendwann mal passiert ist.

Falls ja, welche Verpflichtung haben die Banken, nach dem verschollenen Geld zu suchen oder Rechenschaft darüber abzulegen? Wohlgemerkt: Es gibt nichts anderes als diese Briefe. Kein Sparbuch, kein offizielles schriftliches Dokument.

Das macht die Sache sicher nicht einfach, allerdings sollte es anhand der vorhandenen Daten möglich sein, herauzufinden, ob es ein solches Konto gab (Kontonummer), auf wenn es tatsächlich lief/läuft. Wenn es aufgelöst wurde, müßte ja auch bekannt sein, wohin der Betrag ging bzw. wann es aufgelöst wurde. Nicht ganz auszuschließen, dass es auf ihren Namen lief und im Zuge einer Erbschaft eben in die Erbmasse einging und von den Erben aufgelöst worden ist. So eine Großtante kann ja auch schon vor 40 Jahren ganz schön alt gewesen sein??

Wer kann helfen?

Falls die Großtante schon (vor längerer) Zeit verstorben ist, kann man vielleicht die Erben fragen, ob und welche Sparbücher o.ä. angefallen und aufgelöst worden sind bzw. ob da nicht irgendwelche Unterlagen dazu aufgetaucht sind.
Ansonsten erstmal die Banken bzw. deren Rechtsnachfolger. Letztere vielleicht nur, wenn sie tatsächlich dieses Sparbuch (oder was auch immer) übernommen haben und es nicht schon vorher aufgelöst war.
In diesem Zusammenhang kann man sich mal über das Aufgebotsverfahren/Verlustmeldung bei Sparbüchern informieren.
Letztlich kann es durchaus passieren, dass einen die Bank erstmal am langen Arm verhungern lassen. Wenn sie Infos zur Aulösung hätten, hätten die ja keinen Grund einem diese Information vorzuenthalten. Allerdings kann es ja auch schon vor Übernahme aufgelöst worden sein.

Vielleicht kann man sich auch erstmal hier informiern bzw. hinwenden: http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanze…

Wenn alles nichts bringt und ein „begründeter Verdacht“ besteht, dass das Geld noch da ist (und es auch ein entsprechender Betrag ist), dann hilft wohl wirklich nur noch ein Anwalt, der das dann notfalls bis vor ein Gericht bringt.

Grüße