Das wäre ja die totale Ausnutzung?

Hallo an alle im Forum,

jemand arbeite seit 1.6.05 zwischen 160 und 204 Std.in einem Gastro-Hotelbetrieb,
mit einem Arbeitsvertrag als Service- und Verwaltungsmitarbeiterin,
leider ohne feste Stundenzahl nach Stundenlohn zuzüglich Zuschlägen.
Er ist seit 28.11.05 krankgeschrieben und hat von einem Kollegen gehört
das ein Schreiben existiert worin hervorgeht das er im oder ab
Monat Dezember nur noch auf 400,–€ Basis arbeiten/eingeteilt/Eingestellt sein soll.

1.) Interressant wäre jetzt wissen ob das so ohne weiteres möglich ist.

2.) Sollte dies möglich sein, hat er vor am 1.1.06 zum 30.1.06
zu kündigen.Wird er dann beim Arbeitsamt 4-Wochen gesperrt???
und bekomme er überhaupt Arbeitslosengeld (wegen der 400,–€ Basis)
(Er hat auchvor dem 1.6.05 auch gearbeitet)

freue mich über jede Antwort
tina222

Nur mit (Änderungs)kündigung!
HI!

1.) Interressant wäre jetzt wissen ob das so ohne weiteres
möglich ist.

Nein! Er hat einen Vertrag. Dieser ist derart nur durch eine Änderungskündigung (also Kündigung und neuer Vertrag) möglich!

2.) Sollte dies möglich sein, hat er vor am 1.1.06 zum 30.1.06
zu kündigen.Wird er dann beim Arbeitsamt 4-Wochen gesperrt???
und bekomme er überhaupt Arbeitslosengeld (wegen der 400,–€
Basis)
(Er hat auchvor dem 1.6.05 auch gearbeitet)

Wenn in den letzten 3 Jahren mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt wurden: Ja!

Wie genau die Sperre ausfallen würde: Keine Ahnung! Da änderst sich ja duaernd was :frowning:

LG
Guido

Hallo Guido,

wenn er einen Vertrag mit einer festen Arbeitszeit 169 Std. hätte wäre das klar,im Vertrag ist aber keine Arbeitszeit festgehalten, nur der Stundenlohn. Letzten Monat wurden 160 Std. abgerechnet, die Monate zuvor sogar mehr.

tina222

Interessant wäre für die Person der Gang zum Fachanwalt wegen einer Erstberatung. Die ist zwar nicht ganz billig aber bei weitem günstiger als das worum es geht.

Gruß Ivo

Hi!

wenn er einen Vertrag mit einer festen Arbeitszeit 169 Std.
hätte wäre das klar,im Vertrag ist aber keine Arbeitszeit
festgehalten, nur der Stundenlohn. Letzten Monat wurden 160
Std. abgerechnet, die Monate zuvor sogar mehr.

Das muss auch nicht unbedingt!

Bei einem Zeitraum von 6 Monaten mit den vielen Std. kann eine betriebliche Übung greifen!

Aber dazu sollte, wie Ivo schon anmerkte, wirklich der Fachanwalt für Arbeitsrecht mehr sagen können (Erstberatung kostet, glaube ich, maximal 180,-€ - rechne mal mit ca. 100 €).

LG
Guido