Das Warten auf die Umsatzsteuer-Id.-Nr

Hallo!

Ich wollte mal fragen, wie man verfahren muss, während man auf die schriftliche Zustellung der Umsatzsteuer-Id.-Nr. wartet. Selbst wenn man bei ebay handelt, braucht man diese Nummer ja eigentlich schon und sollte sie in der Anbieterkennzeichnung angeben, oder nicht? (da ebay den Sitz in Luxemburg hat)

Bis einem die Nr. schriftlich zugestellt wird, dauert es wohl mehrere Wochen. Was kann man in der Zwischenzeit tun? Kann man in der Zeit bei ebay Artikel anbieten, ohne eine Umsatzsteuer-Id.-Nr. in der Anbieterkennzeichnung auszuweisen? Oder sind einem quasi die Hände gebunden und man muss wochenlang tatenlos rumsitzen?

Ich habe gelesen, dass man im Impressum einer Website die Umsatzsteuer-Id.-Nr. angeben muss. Ansonsten besteht die Gefahr einer Abmahnung.

Wenn man jetzt aber die Nummer beantragt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann man diese natürlich nicht angeben.

Meine Frage ist also: Darf man bei ebay dann auch ohne Umsatzsteuer-Id.-Nr. inserieren? Oder darf man ohne Umsatzsteuer-Id.-Nr. gar keinen „EU-Handel“ betreiben? Wie gesagt: Ebay hat den Sitz in Luxemburg und von daher wäre das Anbieten auf der Plattform wohl schon eine Art Handel innerhalb der EU.

Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

MfG,
d2r2

Hallo

Bis einem die Nr. schriftlich zugestellt wird, dauert es wohl
mehrere Wochen. Was kann man in der Zwischenzeit tun? Kann man
in der Zeit bei ebay Artikel anbieten, ohne eine
Umsatzsteuer-Id.-Nr. in der Anbieterkennzeichnung auszuweisen?
Oder sind einem quasi die Hände gebunden und man muss
wochenlang tatenlos rumsitzen?

Nein. Verkauft man an Verbraucher gibt man seine deutsche Steuernummer auf der Rechnung (§ 14 UStG) an.
Verkauft man an Unternehmen in der EU benötigt man deren USt-IdNr. um sicher zu sein, dass man eine Nettorechnung ausstellen darf.
Kauft man von Firmen innerhalb der EU und gibt seine USt-IdNr. nicht an, erhält man eine Bruttorechnung mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Landes und hat Aufwand um die Vorsteuer geltend zu machen.

Es gibt die Steuernummer (St.Nr.) und die Umsatzsteuer -Identitäts-Nummer (USt-IdNr.)

Die Steuernummer ist das innerdeutsche Original und muss auf einer ordentlichen Rechnung (§ 14 UStG) angegeben werden.
Die USt-IdNr. ist die europäische Entsprechung und ist für den steuerfreien europäischen Handel benötigt.
Die luxemburgische Firma eBay darf mit Wissen der USt-IdNr. eine Nettorechnung für die Verkaufsprovisionen ausstellen.

Da Deutschland zur EU gehört, darf man die USt-IdNr. auch an Stelle der St.Nr. verwenden.

Ich habe gelesen, dass man im Impressum einer Website die
Umsatzsteuer-Id.-Nr. angeben muss. Ansonsten besteht die
Gefahr einer Abmahnung.

Nein, die Steuernummer recht auch.

MfG Frank

Hallo,

wenn man die USt-Id-Nr. telefonisch beantragt, dann bekommt man diese sofort am Telefon mitgeteilt. Wenn man sie schriftlich mit dem Gründungsfragebogen vom FA beantragt, dann dauert es Wochen. Man könnte ja mal in Saarlouis versuchen die USt-Id-Nr. telefonisch zu erfragen. Vielleicht hat man ja Glück.

Gruß
Ikarus

An sich eine gute Idee. Problem bei der Sache ist nur, dass die Nr. erst „wirksam“ wird, wenn man das Schreiben erhält. Bin ich mir recht sicher. Also wenn man sie nur am Telefon gehört, aber noch nicht schriftlich erhalten hat, darf man sie wohl noch nicht angeben.

Servus,

natürlich darf man sie angeben.

Sobald sie im zenralen Rechner ist, kann sie jeder Kunde online überprüfen. Und sie ist viel schneller im zentralen Rechner, als der Ausdruck, das Kuvertieren und der Postweg dauert.

Die langen Wartezeiten bis zum Erhalt der Nachricht über die Zuteilung der ID-Nummer spielen bloß dann eine Rolle, wenn die ID-Nummer beim örtlichen FA beantragt wird. Das FA muss den Antrag zwar annehmen, aber hat mit der ID-Nummer weiter nichts zu tun. Wenn man sie bei der Apotheke oder bei der Kreissparkasse beantragen würde, dauerte es auch eine Weile, bis der Antrag da landet, wo er hinmuss.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo!

Wenn es die Steuernummer bereits gibt und man auch als Umsatzsteuer-Steuerpflichtiger gespeichert ist, kann man über die Homepage des bundeszentralamts für Steuern ( www.bzst.de ) die Nummer online beantragen.

Meine Erfahrungswerte: Dauer bis der Brief kommt ca. 4 Werktage.

Gruß

derschwede77

Servus,

Meine Erfahrungswerte: Dauer bis der Brief kommt ca. 4
Werktage.

so sehe ich das auch.

Wenn man Umwege wählt, gehts natürlich etwas länger.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder