Hallo!
Ich wollte mal fragen, wie man verfahren muss, während man auf die schriftliche Zustellung der Umsatzsteuer-Id.-Nr. wartet. Selbst wenn man bei ebay handelt, braucht man diese Nummer ja eigentlich schon und sollte sie in der Anbieterkennzeichnung angeben, oder nicht? (da ebay den Sitz in Luxemburg hat)
Bis einem die Nr. schriftlich zugestellt wird, dauert es wohl mehrere Wochen. Was kann man in der Zwischenzeit tun? Kann man in der Zeit bei ebay Artikel anbieten, ohne eine Umsatzsteuer-Id.-Nr. in der Anbieterkennzeichnung auszuweisen? Oder sind einem quasi die Hände gebunden und man muss wochenlang tatenlos rumsitzen?
Ich habe gelesen, dass man im Impressum einer Website die Umsatzsteuer-Id.-Nr. angeben muss. Ansonsten besteht die Gefahr einer Abmahnung.
Wenn man jetzt aber die Nummer beantragt, jedoch noch nicht erhalten hat, kann man diese natürlich nicht angeben.
Meine Frage ist also: Darf man bei ebay dann auch ohne Umsatzsteuer-Id.-Nr. inserieren? Oder darf man ohne Umsatzsteuer-Id.-Nr. gar keinen „EU-Handel“ betreiben? Wie gesagt: Ebay hat den Sitz in Luxemburg und von daher wäre das Anbieten auf der Plattform wohl schon eine Art Handel innerhalb der EU.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
MfG,
d2r2