Hi,
Kannst du denn z.B. an einem Beispiel oder an einer sonstigen
Quelle belegen, dass ich einem Irrtum unterliege? Das wäre
hilfreich, denn bisher ist es nur eine bloße Behauptung.
Ach je, immer diese Beweiswut meiner Landsleute 
Aaaaalsooooo: Der Bundeskanzler ist ja vielleicht SPD-Mitglied, aber zuallererst KANZLER. Wenn er - mal angenommen - auf einer wirklich reinen SPD-Veranstaltung auftreten würde, als Gastredner beispielsweise, und dann regen sich paar Leutchen darüber auf. In diesem Fall wäre das eine wirklich rein parteipolitische Geschichte, und die SPD-Zentrale würde sich dann vielleicht auch zu einer Stellungnahme hinreißen lassen. ABER: Als Kanzler hat er zwar die Regierungsverantwortung, aber seine Linie muss ja nicht zwingend mit der der SPD-Fraktion übereinstimmen. Sein Auftreten wird also nicht gelenkt von der SPD, wenn er das nicht will!
Was anderes wäre es, wenn er immernoch Parteivorsitzender wäre, dann könnte es sicherlich des öfteren Zuständigkeitsprobleme geben. War bei Kohl ja manches Mal. Schröder hat - wahrscheinlich auch aus diesen Erwägungen heraus - sein Amt als SPD-Vorsitzender ja niedergelegt.
Im Übrigen ist es in den USA gaaaanz anders, da die Parteien da eine wesentlich untergeordnetere Rolle spielen als im politischen System Deutschlands. Auf welcher Grundlage da das Weiße Haus Statements abgibt, kann ich Dir nicht sagen.
Im Großen und Ganzen ist es so, dass ein Person nicht einfach
eine Person sein muss, sondern auch im Kontext zum Amt und zur
Amtshandlung betrachtet wird. Es ist ein Unterschied, ob sich
ein Bundeskanzler als Bundeskanzler äußert, als Parteimitglied
oder als Privatmann.
Der Bundeskanzler ist IMMER im Dienst!!! In einer Wahlkampfveranstaltung spricht er ganz sicher nicht als Privatperson, sondern als Kandidat einer Partei. Trotzdem hat der Bundeskanzler für solche Fälle sein Persönliches Büro. Die sitzen zwar im Kanzleramt, sind aber direkt und nur dem Kanzler unterstellt.
Wenn der Bundeskanzler im Supermarkt
einkauft und dann Ärger hat wegen eines abgelaufenen
Nahrungsmittels, dann kann er wohl kaum das Bundeskanzleramt
einschalten.
Nein, das wird er wahrscheinlich auch nicht tun. Aber wenn eine Verkäuferin ihm im Supermarkt ein Produkt verkauft und danach motzt, weil er sich so und so verhalten hätte, wird wahrscheinlich das Kanzleramt, sein Persönliches Büro oder (wenn er das möchte) er selber dazu Stellung nehmen. Das kommt auf den gelagerten Fall an. Der Bundeskanzler ist eine Person des Öffentlichen Lebens. Es gilt abzuwägen, welche Bereiche hier genau berührt werden.
Das Beispiel scheint trivial zu sein, ist es
vielleicht auch - es verdeutlicht aber im besonderen Maße und
damit im besonders einsichtigen Maße, dass Bundeskanzler eben
nicht Bundeskanzler ist.
Es verdeutlicht vor allem, dass Du eine blühende Phantasie hast und Fragen stellst, die sich von einem Rededuell zu jedem beliebigen Beispiel schlängeln. Doch wie gesagt: Der Bundeskanzler ist zu jeder Tages- und Nachtzeit Bundeskanzler; das begründet seine besondere Schutzbedürftigkeit, sonst würden die Herren vom BKA vor dem Restaurant abdrehen müssen, in das sich Herr Schröder privat nach Feierabend (den er aber nie hat) begibt.
Der Auftritt auf einer Wahlveranstaltung ist hierfür ein gutes
Beispiel: Der Bundeskanzler tritt doch nicht im Rahmen eines
SPD-Wahlkampfes als Bundeskanzler auf (wozu auch?), sondern
als Kandidat für die nächste Legislaturperiode.
Das ist unter Umständen so ziemlich das Gleiche!
Er spricht
hier im Namen seiner Partei und nicht im Namen der Regierung.
Hoffentlich
Siehe ganz oben.
Die Trennung ist sicher nicht immer leicht nachzuvollziehen,
und die Übergänge mögen fließend sein.
Abgrenzungsschwierigkeiten haben aber im Staatsrecht (genauso
wenig wie im sonstigen Recht) per se zur folge, dass man die
Abgrenzung gleich ganz sein lässt.
Deine Frage war ursprünglich anders gelagert.
Stell dir mal vor, die Regierung würde - als Regierung - den
Bürgern empfehlen, SPD und Grüne zu wählen. Oder anders: Rate
mal, warum sie das nicht tut… Du merkst es?
Nö, merke ich nicht. Und theoretisch könnte sie das aber. Nebenbei bemerkt. Aber der Kanzler ist halt auch nicht „die Regierung“
Deshalb wird sich sein Sprecher auch nicht derartig äußern.
Das kann und
darf einfach nicht sein. Es darf keine Regierungs- und damit
staatliche Erklärung geben, dass Rot-Grün zu wählen ist.
???
Wenn
mich nicht alles täuscht, ist schon die Eigenwerbung der
Regierung für ihre Arbeit ein Staatsrechtfall für junge
Jurastudenten (ich bin ein alter und erinnere mich nicht
),
bei dem die Zulässigkeit diskutiert werden kann und zwar in
genau diesem Rahmen.
Es ging also um eine angebliche Verkabelung von George W. Bush, und warum das Weiße Haus und nicht die Demokratische Partei zu dieser Vermutung/diesem Vorfall Stellung genommen hat.
Gegenfrage:
Bundeskanzler Gerhard Schröder liefert sich ein Rededuell mit Edmund Stoiber, weil beide Kanzler werden wollen. Vorausgesetzt, Herr Schröder ist zu diesem Zeitpunkt bereits Kanzler, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entweder das Kanzleramt selber oder sein Persönliches Büro zu Vorwürfen/Anfragen Stellung nehmen, die ihn bei diesem Auftritt betreffen. Falls es sich bei dieser Anfrage um eine rein parteipolitische Frage handeln sollte, wird das Kanzleramt die Anfrage an die Parteizentrale weiterleiten, weil diese (was logisch erscheint) der beste Ansprechpartner dafür sein dürfte. Vielleicht aber will sich Herr Schröder ja selber äußern. Und das Recht dazu und die Entscheidung darüber fällt er ganz alleine, und niemand anders.
Viele Grüße
Jana