Das Wort Posten Patentgeschützt?

Hallo alle zusammen,
ich bin ganz frisch neu hier:smile:
Daher hoffe ich, dass ich nun alles richtig mache xD
Naja zu meiner frage.
Ich habe eine Website entwickelt wo es viel ums posten von Bildern und nachrichten geht.
naja nun frage ich mich in wie fern Facebook oder sonstige Social-Media Plattformen dieses Wort schützen lassen hat!

Ich habe natürlich das ganze schon etliche male gegoogelt nur leider muss ich jetzt aufgeben, weil ich einfach nichts finde.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen

vielen dank im vorraus und viele grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

das hilft dir vielleicht weiter:

http://www.firstlex.de/verwendung-urheberrechtlich-g…

Wortmarken recherchiert man beim DPMA: http://www.dpma.de/

Gruß
Formator

Hallo,

im Wikipedia-Artikel „Geistiges Eigentum“ unter „Schutzrechte“ sind die Schutzrechtsarten genannt. Ein Wort selbst kann nur als Marke (Wortmarke) geschützt werden.

Markengesetz und Markenverordnung findest Du z. B. unter http://www.rechtliches.de, dort am besten bei juris BMJ, oder direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt http://www.dpma.de.

Eine Marke kann demnach durch Eintragung beim Patent- und Markenamt, oder aber durch Zuordnung zu beispielsweise einem Produkt/einer Firma/einer Person infolge verbreiteter Benutzung in diesem Sinne entstehen.

Nach eingetragenen Marken kannst Du kostenlos in einder Datenbank auf den Internetseiten des Patent- und Markenamtes suchen.

Die Wörter „das Posten“ und „posten“ sind aber so weit und allgemein verbreitet - beim Hören/Lesen entsteht keine Assoziation zu einer bestimmten Sache.
Außerdem können Bestandteile der Deutschen Sprache keine Marke sein. Es ist zu klären, ob „Posten“ und „posten“ Deutsch ist oder nicht. Ich denke mal ja. Im Duden oder im Fremdwörterbuch steht es aber wohl noch nicht drin. Zumindest jedoch ist es Bestandteil einer Fachsprache, z. B. der Informatik-Sprache oder der Internet-Sprache. Hier kann wieder Wikipedia helfen - Wikipedia: Posten. „Posten“ („der Posten“) ist aber Deutsch, und demzufolge kann „Posten“ (das Posten) wohl keine Marke sein.

Egal wie, Recherchen im Internet und in der Literatur zeigen, daß „Posten“ und „posten“ nicht als Marke verwendet werden. Wenn jemand diese Wörter als Marke eintragen lassen würde, würde durch das Verbot der Verwendung dieses Wortes die Verständigung vieler bedeutend schwerer werden. Und das ist ein schwerwiegender Grund, diese Marken zu untersagen. Da diese eigentlich englischen Wörter im Deutschen so weit verbreitet verwendet werden, sind sie wohl als Bestandteil der Deutschen Sprache anzusehen, und damit als Marke nicht schützbar/nicht schutzrechtsfähig.

Wowereit ich bin echt Mega überrascht wie viele Personen mit helfen und wie viel dazu auch geschrieben wurde! Echt vieeerlen dank:smile:

Hat mir echt Mega geholfen

Eine Frage hätte ich jedoch immer noch ^^
Nun nachdem ich dank euch geklärt habe, ob das Wort „posten“ geschüzt ist frage ich mich jedoch immer noch etwas.
Auf meiner website soll man, wenn man sich denn anmeldet seine plattformen auswählen.
Also kannst du deine Playstation, xbox oder was weiß ich angeben.
Ich wollte das formular etwas anschaulicher darstellen und habe bilder zu den verschiedenen plattformen verwendet.

Wie schaut es dabei aus. ich präsentiere ja kein Gerät sonder lasse personen nur auswählen was sie haben!?
Wie schaut es dort aus. ich habe das ganze schon mal gegoogelt und irgendie stoße ich immer auf Logos und Patentschutz, das ist mir klar nur ein Bild von einer playstation ist ja nicht diereckt das logo von sony sonder stellt das profukt dar!?

vielen dank im voraus

Hallo Sebastian,
ein Wort lässt sich in Deutschland gegen unbefugte Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (z.B. „Betrieb eines sozialen Netzwerks, Bereitstellung in Formationen über das Internet“, o.ä.) mittels eingetragener Marke schützen.

Die Marke „facebook“ ist in Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft als sogenannte EU-Marke und international registriert. Meist tragen solche Marken dann Zusätze wie ein „R im Kreis“ oder ein hochgestelltes TM oder SM.

Ein Monopol an der ausschließlichen Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mit dem Wort ist jedoch nur rechtsbeständig möglich, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Zu diesen Schutzhindernissen gehört der Ausschluss von der Eintragung von Kennzeichen die nur aus beschreibenden Angaben, freihaltebedürftigen Begriffen und oder Zeichen ohne jegliche Kennzeichnungskraft bestehen.

Das „Posten“ BESCHREIBT eine wichtige Funktion oder Eigenschaft einer Social Media Webseite. Der Begriff wird synonym für die Veröffentlichung von persönlichen Daten über das Internet verwendet und könnte somit sogar als Gattungsbezeichnung angesehen werden.

Ich vermute somit, dass kein Markenschutz in Deutschland besteht beziehungsweise eine Wortmarke „Posten“ für solche Dienstleistungen nicht eintragbar ist. Recherchieren kann man solche eingetragenen und angemeldeten Marken übrigens über die Seite des Deutschen Patent- und Markenamts dpma.de.

Gruß
patmade.de

Hallo,

ich habe im Moment keine Zeit, das im Detail herauszufinden, zumal Du da auch sehr gut selbst recherchieren kannst.

Schau nach unter www.rechtliches.de und Juris BMJ nach Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz und die entsprechenden Verordnungen. Schau auch nach unter www.dpma.de, Wikipedia und allgemein im Internet.

Ob das Aussehen/die Form/die Gestaltung des Produktes nun eine Marke ist oder nicht ist, kannst Du selbst herausfinden. Markengesetz:
"§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen,
Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer
Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt
werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer
Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de

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  1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
  2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
  3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht."

Das Urheberechtsgesetz dürfte nicht zutreffen. Urheberrechtsgesetz:
„§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe
dieses Gesetzes.“

Aber vielleicht ist das Design des Produktes ja sogar ein Geschmacksmuster? Die Frage ist, ob die Verbreitung eines Abbilds einer Marke oder eines Geschmacksmusters erlaubt ist oder nicht. Ich müßte da genau wie Du auch erst aufwendig recherchieren.