Hallo,
ich habe im Moment keine Zeit, das im Detail herauszufinden, zumal Du da auch sehr gut selbst recherchieren kannst.
Schau nach unter www.rechtliches.de und Juris BMJ nach Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz und die entsprechenden Verordnungen. Schau auch nach unter www.dpma.de, Wikipedia und allgemein im Internet.
Ob das Aussehen/die Form/die Gestaltung des Produktes nun eine Marke ist oder nicht ist, kannst Du selbst herausfinden. Markengesetz:
"§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen,
Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer
Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt
werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer
Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in
Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
- die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
- die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht."
Das Urheberechtsgesetz dürfte nicht zutreffen. Urheberrechtsgesetz:
„§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe
dieses Gesetzes.“
Aber vielleicht ist das Design des Produktes ja sogar ein Geschmacksmuster? Die Frage ist, ob die Verbreitung eines Abbilds einer Marke oder eines Geschmacksmusters erlaubt ist oder nicht. Ich müßte da genau wie Du auch erst aufwendig recherchieren.