Hallo!
Zählt das Wort „Saftladen“ als Beleidigung? Falls ja, wie hoch ist hierfür die Strafe?
Danke!
LG Lauri
Hallo,
Zählt das Wort „Saftladen“ als Beleidigung?
Nicht in einem Getränkemarkt.
Gruß,
Myriam
Hallo!
Hallo!
Zählt das Wort „Saftladen“ als Beleidigung?
Es kommt darauf an.
Falls ja, wie hoch
ist hierfür die Strafe?
S. o.
Danke!
Bitte! Das wolltest Du zwar wahrscheinlich nicht lesen, aber so isses nun mal. Wann eine Beleidigung vorliegt, hat mit verstärkt subjektiver Betrachtung bei Täter und Opfer zu tun.
Ob’s eine Beleidigung ist, kommt drauf an, das wurde dir ja schon gesagt. Wenn ja, ist sie strafbar nach § 185 StGB. Ich möchte es aber nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass im Zweifel gar keine Strafe zu erwarten ist.
Denn gem. § 376 StPO erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Das wird im Regel nicht so sein, ganz zu schweigen davon, dass die Bezeichnung „Saftladen“ so harmlos ist, dass in aller Regel auch eine Einstellung nach § 153 StPO in Betracht kommen dürfte.
Levay