Ja, und was spricht dann dagegen, den ganzen Satz zu posten?
„Insoweit“ muss sich auf etwas aus dem Satzanfang beziehen, wie soll hier also jemand wissen, was das konkret zu bedeuten hat?
Ein Beispiel: Die empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Z.B.: Geld zurück, Ware zurück. Wenn die Ware nun aus zehn Teilen besteht und eines nicht mehr existiert, können nur neun zurückgegeben werden. Soweit die Rückgabe nicht möglich ist - also bezogen auf ein Teil, das fehlt und darum nicht zurückgegeben werden kann -, ist nun Wertersatz zu leisten, also wohl so viel Geld, wie diese eine Sache wert ist.
Ja, und was spricht dann dagegen, den ganzen Satz zu posten?
„Insoweit“ muss sich auf etwas aus dem Satzanfang beziehen,
wie soll hier also jemand wissen, was das konkret zu bedeuten
hat?
Gruß, Noi
Hi,
das steht doch gar nicht zur Diskussion. Da habe ich doch hier die Experten auch gar nicht nach gefragt.
Ich habe gefragt;
ob rechtlich betrachtet ein Unterschied zwischen diesen beiden Satzteilen besteht;
„…müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.“
und…
„…müssen Sie uns Wertersatz leisten.“
Kann doch für Rechtsexperten nicht so schwer sein, das zu bewerten.
Kann doch für Rechtsexperten nicht so schwer sein, das zu
bewerten.
unvollständige sätze zu bewerten ist kompletter unsinn. alles kann sich nur im zusammenhang erschließen. wenn du das nicht begreifst, ist und bleibt das ganz allein dein problem.
ich will hier nicht das Widerrufsrecht erklärt bekommen.
Jetzt mal ehrlich, hast du dir überhaupt die Mühe gemacht, mein Posting zu verstehen? Wo um alles in der Welt erkläre ich denn da das Widerrufsrecht?
Ehrlich gesagt habe ich deine Frage von Anfang an nicht so richtig verstanden. Was das Wort „soweit“ oder eben „insoweit“ bedeutet, ist doch einigermaßen klar, oder? Mein Beispiel jedenfalls sollte es endgültig klargemacht haben. Ich habe nicht den Eindruck, dass du versuchst, meine Antwort an dich zu verstehen.
Ich möchte wissen, ob rechtlich betrachtet ein Unterschied
zwischen diesen beiden Satzteilen besteht;
„…müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.“
und…
„…müssen Sie uns Wertersatz leisten.“
Theoretisch schon. Praktisch könnte man den zweiten Satz so auslegen, dass er dasselbe meint.
Nochmal für alle, denen das nicht aufgefallen ist. Da FEHLT
ein Wort, und ich möchte doch nur wissen, ob sowas rechtliche
Folgen hat.
Du hast aber ja noch nicht verstanden, was dieses Wort eigentlich bedeutet. Solange du das nicht verstehst, kannst du auch die Antwort auf deine Frage nicht verstehen (die sich im Übrigen von selbst ergibt).