ich fühle mich in der deutschen Sprache wirklich erfahren. Habe mich auch rechtzeitig auf die neue Reform umgestellt.
Beispiel: Fluss statt Fluß, Stoffformen statt Stofformen usw.
Vielleicht kommt bei mir ein Flüchtigkeitsfehler vor, die macht aber jeder.
Ich schreibe Bewerbungen und muss (hier auch mit Doppel „S“) mich ständig in einer vom Arbeitsamt vorgeschriebenen Organisation meine Bewerbungen vorlegen.
Dabei behauptet meine „Bewerbungstrainerin“, dass das „dass“ mit „ß“ geschrieben wird. Es gab da wieder eine Rechtschreibreform. Dem habe ich energisch widersprochen. Ich habe davon nichts gehört oder gesehen.
Wie ist das denn nun richtig? Und wo kann man das aktuell nachlesen, damit ich der „Bewerbungstrainerin“ dieses ausgedruckt fundiert vorlegen kann.
jetzt ist es schon spät, und die meisten der Spielkinder sollten im Bett sein, also kann man noch eine ernsthafte Antwort geben .
Die aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln und das Wörterverzeichnis findest Du auf den Seiten des Instituts für Deutsche Sprache unter http://www.ids-mannheim.de/reform/.
In den Wörterbüchern sind häufig Empfehlungen gegeben, mögliche Varianten ausgelassen, oder doch noch Fehler enthalten, deswegen kann man sich nicht immer hundertprozentig auf ein Wörterbuch (auch nicht auf den Duden) verlassen. Trotzdem: In jedem aktuellen Wörterbuch, das nach den amtlichen Regeln verfaßt ist, wirst Du lesen, daß man die Konjunktion, die mal „daß“ geschrieben wurde (und die ich, wie Du feststellen wirst, immer noch so schreibe), jetzt (immer noch) „dass“ schreibt. Keine Reform der Reform in dieser Hinsicht.
Es kann Dich natürlich keiner dazu zwingen „dass“ zu schreiben. Das ist Deine Privatsache, und niemand kommt ins Gefängnis, wenn er „daß“ schreibt. Nur im Staatsdienst (v.a. bei Lehrern) kann der Staat, der die Rechtschreibung hier amtlich festgelegt hat, tatsächlich Anweisungen geben. Aber da sich die Neuschreibung gerade beim ß/ss auch darüberhinaus durchsetzt, könnte Dein neuer Arbeitgeber es als ungewöhnlich empfinden, wenn Du die alte Schreibung verwendest. Ob als positiv oder negativ ungewöhnlich, sei mal dahingestellt.
Es kann Dich natürlich keiner dazu zwingen „dass“ zu
schreiben. Das ist Deine Privatsache, und niemand kommt ins
Gefängnis, wenn er „daß“ schreibt. Nur im Staatsdienst (v.a.
bei Lehrern) kann der Staat, der die Rechtschreibung hier
amtlich festgelegt hat, tatsächlich Anweisungen geben. Aber da
sich die Neuschreibung gerade beim ß/ss auch darüberhinaus
durchsetzt, könnte Dein neuer Arbeitgeber es als ungewöhnlich
empfinden, wenn Du die alte Schreibung verwendest. Ob als
positiv oder negativ ungewöhnlich, sei mal dahingestellt.
Ich denke mal, dass ein Arbeitgeber sehr wohl registriert, ob jemand eine Rechtschreibung „durchhält“. Denn wenn dies nicht der Fall ist und man bunt mischt, würde man das vielleicht als „Fehler“ ansehen.
Es hängt natürlich auch davon ab, wofür man sich bewirbt: In einem Job, in dem ich viel schreiben muss (… oder Rechtschreibung anderer kontrollieren soll …), muss die Bewerbung so sein, dass ich eingestellt werde für den Schreibjob (also fehlerfrei in Rechtschreibung und Layout). Werde ich beruflich nie auch nur einen Stift in die Hand nehmen, dann ist ein Arbeitgeber da vielleicht nicht so pingelig. Aber: Wenn viele Bewerbungen vorliegen, dann zählt der erste Eindruck wesentlich mehr. Und wenn die äußere Form, Rechtschreibung mich kompetent erscheinen lassen, bin ich eher geeignet für den Job.