Du verteilst an die Berechtigten ihren privaten und
oeffentlichen Schluessel sowie Deinen oeffentlichen.
Um den privaten Schlüssel zu übertragen ist ein gesicherter
Kanal notwendig. Es ist daher zu überlegen, ob sich die
Interessenten ihr Schlüsselpaar selbst erstellen und nur den
Öffentlichen Schlüssel verschicken.
Sicher, ein berechtigter Einwand. Muessen aber z.B. alle Trustcenter auch so machen…
Du verschluesselst die Datei (bzw. Nachricht) mit
Deinem privaten, gefolgt von dem oeffentlichen der
Berechtigten.
Mit einem privaten Schlüssel signiert man. Mit einem
öffentlichen wird verschlüsselt.
Man kann mit einem privaten Schluessel signieren, muss man aber nicht.
Die berechtigten entschluesseln mit ihrem privaten und Deinem
oeffentlichem.
Mit dem privaten Schlüssel wird entschlüsselt, mit dem
öffentlichen die Signatur verifiziert.
Man kann so vorgehen, muss man aber nicht.
Es ist nachgewiesen, dass mit solchen Verfahren sofwahl
Vertraulichkeit als auch Authentizitaet der Datei gesichert
werden koennen.
Nur unter der Bedingung, daß Du einen öffentlichen Schlüssel
zweifelsfrei einer Person zuordnen kannst, ist Authentizität
gewährleistet.
A) Verschluesselt der Absender mit seinem privaten Schluessel, so ist es denkbar unwahrscheinlich, dass eine Modifikation des verschluesselten Textes zu einem Text fuehrt, der ueberhaupt dechiffriert werden kann, die Wahrscheinlichekit, dass dieser Text mit einem anderen oeffentlichen Schluesseln dechiffriert werden kann, ist umso kleiner …
Dieser sichert Authentizitaet, ohne dass Fingerabdruekce der Texte ausgetauscht werden muessen, die ihrerseits komprimmitiert sein koennen.
B) Siehe ganz oben. Aus diesem Grunde wollte ich die privaten Schluessel verteilen bzw. ein Trustcenter in Anspruch nehmen.
Schmeiss es weg, und benutze ein Asymmetrisches
Verschluesselungsverfahren, wie es z.B. in PGP (der
OpenSource-Variante !) implementiert ist.
Fragt sich nur, ob es in diesem Fall wirklich praktikabel ist,
von jedem Interessenten einen PGP-Schlüssel zu fordern.
Ich schlug vor, ihn selbst zu verteilen. Im Rahmen einen Softwareueberlassungsvertrages sicherlich KEIN Problem.
CU
Markus
Im uebrigen, bevor Du schreibst, was „man tut“, guck doch einfach mal in ein schlaues Buch z.B. in Salooma, Cryptography.
mfg Hans