Dateien Firmen PC Passwortschutz

Hallo zusammen,

folgend kurz der Sachverhalt:

Kollege 1 arbeitet im Vertrieb und verkauft dort Dienstleistungen. Er hat diesen Bereich von Kollege 2 übernommen, der diesem wohl nicht so ganz gewachsen war.

Um sich die Arbeit etwas einfacher zu machen erstellt  sich Kollege 1 zu Hause in seiner Freizeit eine Kalkulation als Ecxel-Datei. Mit dieser Datei erstellt er auf der Arbeit Auftragsbezogene Kalkulationen und speichert diese Passwortgeschützt ab, da Kollege 2 Zugriff auf seinen Firmen PC hat. Die Kalkulation wird jedoch zu jedem Auftrag ausgedruckt und in den dazugehörigen Vorgang gelegt, damit jeder Einblicke und Zugriff auf den Ausdruck hat.

Man sollte noch erwähnen, das in der Vergangenheit niemals Kalkulationen in diesem Bereicht erstellt wurden, werder als Datei noch handschriftlich aufs Papier. Es gab keine!
Kalkulationen wurden von Kollege 1 auf freiwilliger Basis erstellt, ohne Anweisung!

Kollege 1 wurde nun entlassen, und wird nun auf geheiß von Kollege 2 von der Geschäftsleitung aufgefordert unverzüglich das Passwort rauszugeben. Sollte er dem nicht nachkommen, würde ein Unternehmen beauftragt die sich dem annimmt. Die Kosten hierfür habe er zu tragen.

Man wirft Ihm zusätzlich vor, das er bereits dadurch seit einer Woche die Weiterarbeit im Unternehmen stört.

Wie ist hier der Sachverhalt?

Muss Kollege 1 das Passwort weitergeben? Reicht es aus das zu jedem Auftrag ausgedruckte Exemplare beiliegen?

Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

Hallo,

meiner Meinung nach (hoffe ich bin richtig wenn ich bitte korrigieren) ist diese Datei geistiges Eigentum von Mitarbeiter 1 und damit hat die Firma kein herausgaberecht.

Wenn sie es haben und nutzen wollen, dann sollten sie dafür auch bezahlen.

Wie gesagt meine Meinung

RS99

Danke für deine Antwort RS99.

Hoffe es findet sich noch jemand der genaueres sagen kann.

Hallo,

die Antwort ist „kommt darauf an“.

In den meisten Arbeitsverträgen steht eine Klausel die sinngemäß sagt: Alles, was während der Arbeitszeit entsteht gehört der Firma und sie hat ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.

Ich würde mal davon ausgehen, das er das Passwort daher rausgeben muss.

Gruß,
Steve

Hallo,

letztendlich läuft es doch auf ein Beweisproblem heraus: Wie will der Mitarbeiter den Beweis dafür antreten, dass er das Template in der Freizeit und nicht in seiner Arbeitszeit erstellt hat?

Es spricht doch zunächst einmal alles dafür, dass man solche Dinge, die der Erleichterung/Optimierung der eigenen Arbeit dienen, auch in der Arbeitszeit (und die kann ja ggf. auch durchaus im „Homeoffice“ erbracht werden), erstellt.

Wie also ganz konkret in diesem Fall das Gegenteil beweisen?

Zudem dürfte hier auch die nötige Schöpfungshöhe für eine Arbeitnehmererfindung, die dann Ausgleichsansprüche auslösen würde, nicht erreicht sein. Es ist vollkommen üblich, und erfordert in Normalfall gerade keine besondere Genialität, die über das typische Qualifikationsprofil entsprechend eingesetzter MA hinausgeht - dass man sich entsprechende Dinge - in der Arbeitszeit auf HW/SW des AG - baut, an denen dann selbstverständlich der AG alle Rechte hat.

Gruß vom Wiz, der als Jurist am Rande des Vertriebs ständig den lieben Kollegen mit der ein oder anderen Excel-Vorlage für dies und jenes hilft, …