Nehmen wir an, ich möchte bei Ebay eine Datei verkaufen. Ein Ebook, ein Video, oder was weiß ich.
Dann wäre es das einfachste, ich würde die Datei verkaufen und anschließend per Email versenden.
Das ist aber laut Ebay-Grundsatz verboten.
Ich müßte mir also die Mühe machen, die Datei auf CD zu brennen, in einen Umschlag zu packen, diesen zu adressieren, und dann mit 1,45 Euro Porto zu versenden.
Obwohl es auch, sogar schneller, per Email gehen würde.
Ich müßte mir also die Mühe machen, die Datei auf CD zu
brennen, in einen Umschlag zu packen, diesen zu adressieren,
und dann mit 1,45 Euro Porto zu versenden.
wo ist denn das problem? die CD, der umschlag usw. fällt doch eindeutig unter versandkosten, die du eben derart kalkulieren musst.
kannst dem käufer ja anbieten, die datei per mail billiger (nämlich für null versandkosten) zu verschicken.
Ich müßte mir also die Mühe machen, die Datei auf CD zu
brennen, in einen Umschlag zu packen, diesen zu adressieren,
und dann mit 1,45 Euro Porto zu versenden.
Ich überlege zur Zeit, ob ich in einen Markt einsteige, in dem billige Kurz-Videos und andere Dateien massenweise für 1,- Euro verkauft werden. Da wären die hohen Versandkosten unangemessen, denke ich.
Ich müßte mir also die Mühe machen, die Datei auf CD zu
brennen, in einen Umschlag zu packen, diesen zu adressieren,
und dann mit 1,45 Euro Porto zu versenden.
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Es ist verboten, beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, MiniDiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden. Das schließt Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material ein.
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Verboten natürlich im Sinne von „Ebay erlaubt dass nicht, dass über Ebay zu verkaufen“, das hat nichts mit Gesetzten zu tun.
Ich müßte mir also die Mühe machen, die Datei auf CD zu
brennen, in einen Umschlag zu packen, diesen zu adressieren,
und dann mit 1,45 Euro Porto zu versenden.
…was ebenfalls verboten ist:
er verkauft ja eine DATEI. die CD ist nur „verpackungsmaterial“ dafür oder versandmedium.
und außerdem kostet eine CD im C4-umschlag 90 cent porto.
Es werden aber viele Ebooks und andere Dateien bei Ebay verkauft. Sehr viele sogar. Wenn es nicht erlaubt ist, und überall Abmahn-Anwälte lauern, wie jeder weiß, wie funktioniert denn so was?
tipp: was nix kost’, das taugt nix!
diese denke sitzt tief.
Stimmt. Das habe ich selber gerade jemand anders klar gemacht.
Folgendes Beispiel:
Jemand (ich oder jemand anders) überlegt, ob er sich bei Ebay eine Diamantschneidemaschine für Granitplatten kaufen soll, oder ob eine Flex es auch tut.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder er kauft sich ZUM TESTEN eine solche Maschine und gibt ca. 100 Euro dafür aus, oder er kauft sich für 1 Euro ein Ein-Minuten-Video, wo er sehen kann, wie schnell und sauber so eine Maschine arbeitet.
So ein Ein-Minuten-Video in Hollywood-Qualität produzieren zu lassen und für 49,- Euro zu verkaufen, wäre wohl kaum sinnvoll.
Es werden aber viele Ebooks und andere Dateien bei Ebay
verkauft. Sehr viele sogar. Wenn es nicht erlaubt ist, und
überall Abmahn-Anwälte lauern, wie jeder weiß, wie
funktioniert denn so was?
ein Verstoß gegen die Ebay Richtlinien ist nicht abmahnfähig. Da muss Ebay schon selbst aufpassen. Wenn man die Auktion meldet, wird sie in der Regel aber von Ebay beendet. Ansosnten schert sich Ebay ja nicht groß um Regelverstöße …
Wenn du Geld zu verschenken hast, gib es mir
Hallo,
Entweder er kauft sich ZUM TESTEN eine solche Maschine und
gibt ca. 100 Euro dafür aus, oder er kauft sich für 1 Euro ein
Ein-Minuten-Video, wo er sehen kann, wie schnell und sauber so
eine Maschine arbeitet.
wenn du Geld zu verschenken hast, gib es mir. Wenn man so etwas für 1 Euro verkauft kann man damit kein Geld verdienen:
Es gehen runter:
Umsatzsteuer, dann sind es nur noch 84 Cent.
Verkaufsprovision, 11% vom Verkaufspreis, also 11 Cent, bleiben 73 Cent.
Weitere Kosten lassen wir mal unberücksichtigt.
Um 10 Euro Stundenlohn brutto zu erwirtschaften müsste man pro Stunde 13,7 deratige Filme verkaufen. Selbst wenn das möglich wäre, müsste man in dieser Zeit auch noch die Abwicklung der Auktionen (Einstellen, benachrichtigen, Mails checken, Geldeingang prüfen, versenden) bewerkstelligen.
Von dem nun übriggebliebenem „Gewinn“ muss der Ebayer dann noch Steuern und andere Abgaben zahlen.
Sorry, aber man müßte es nicht 13 mal PRO STUNDE verkaufen, sondern 13 mal insgesamt, um das Geld wieder raus zu haben. Das ist kein Problem bei solchen Maschinen.
Wiedereinstellen ist auch kein Aufwand, man kann bei Ebay Artikel auf Vorrat einstellen, die dann über Monate nach und nach abverkauft werden.
Zahlungseingänge per Paypal zu kontrollieren, ist auch kein Aufwand.
Nur der Versand. Deshalb suche ich ja eine Möglichkeit, es per Email zu versenden. Dann sind es nur ein paar Mausklicks, fertig, dauert keine Minute.
Oder man automatisiert es ganz, das ist softwaretechnisch auf kein Problem.
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Es ist verboten, beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs,
Videobänder, MiniDiscs, Disketten oder andere Arten von
beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits
bespielt oder bedruckt wurden. Das schließt Fotokopien von
urheberrechtlich geschütztem Material ein.
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Das kommt davon, wenn man einfach so drüberfliegt und zwei Sätze miteinander vermischt …
Verboten natürlich im Sinne von „Ebay erlaubt dass nicht, dass
über Ebay zu verkaufen“, das hat nichts mit Gesetzten zu tun.