Daten aus dem Liegenschaftskataster

Guten Tag,

ich wollte mich mal erkundinge, welche Daten aus dem Liegenschaftskataster angefordert werden können?

Freue mich über jeden Antwort :smile:

Hallo!

Beim Katasteramt.

Grüße

Hallo

Beim Katasteramt.

„Welche“ war gefragt, nicht „wo“. :wink:

Gruß
smalbop

Hallo

ich wollte mich mal erkundinge, welche Daten aus dem
Liegenschaftskataster angefordert werden können?

Also bei uns ist das eben der elektronische Katasterplanauszug als Plotdatei mit der Lage der Grenz- und Vermessungspunkte sowie der Lage, Nutzung und Geschossigkeit der Gebäude und außerdem natürlich den Flurstückbezeichnungen.

Gruß
smalbop

Hallo,
für eigene Grundstücke wurde es ja schon geschrieben, für andere eher gar nichts, wenn man kein berechtigtes Interesse nachweist.

Cu Rene

Hallo,
das ist bundeslandabhängig. Grundsätzlich ist es in NRW zweigeteilt in das Liegenschaftsbuch (Eigentümerangaben) und die Liegenschaftskarte (die Flurkarte). Beides ist in NRW allerdings gerade auf dem Weg der digitalen Vereinigung :smile: ).

Aus dem Liegenschaftsbuch bekommt man - weitgehend bundeseinheitlich - nur Auskunft, wenn man ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, also z.B. selbst Eigentümer oder Nachbar ist.

Die Liegenschaftskarte ist genaugenommen nicht nur eine Karte sondern auch das zugehörige Datenwerk, das sogenannte Katasterzahlenwerk oder neudeutsch auch als Punktdatei oder Koordinantenkataster bezeichnet.

Während man die Flurkarte in der Regel immer einsehen darf (einige Städte stellen sie sogar ins Internet), darf man aus dem eigentlichen Zahlennachweis (also dem Aufbau und der genauen Lage der Grenzen) ebenfalls nur mit berechtigtem Interesse Auskunft bekommen oder mitunter nur dann, wenn eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann (z.B. wenn man selbst Vermesser ist oder die genauen Daten für eine Bautätigkeit benötigt).

Das ist sehr verkürzt und vereinfacht ausgedrückt und wie geschrieben bundeslandabhängig :wink:

Gruß vom
Schnabel

Hallo

Während man die Flurkarte in der Regel immer einsehen darf
(einige Städte stellen sie sogar ins Internet), darf man aus
dem eigentlichen Zahlennachweis (also dem Aufbau und der
genauen Lage der Grenzen) ebenfalls nur mit berechtigtem
Interesse Auskunft bekommen oder mitunter nur dann, wenn eine
missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann (z.B.
wenn man selbst Vermesser ist oder die genauen Daten für eine
Bautätigkeit benötigt).

Für einen Lageplan bekomme ich natürlich auch die Grenzen aller anderen (fremden) Grundstücke im näheren Umkreis mitgeteilt. Man könnte beliebige Grundstücke auch ausmessen anhand der Grenzpunkte, wenn man einen Theodoliten und genug Langeweile hat. Mit Datenschutz ist also nix, es liegt alles offen vor Augen für jeden, der es unbedingt wissen will. Wohl deshalb kann ich die Grenzpunktkoordinaten jedes Grundstücks in unserem Landkreis im Geoportal im Internet gratis ablesen, wenn ich nur weit genug reinzoome, ebenso kann ich dort Polygone zur Flächenermittlung aufziehen. Es ist nämlich ohnehin schlicht sinn- weil aussichtslos, diese Daten schützen zu wollen. Wer solche Vorschriften erlässt, belegt nur, dass er von der Materie keine Ahnung hat.

Gruß
smalbop

Hallo,

Für einen Lageplan bekomme ich natürlich auch die Grenzen
aller anderen (fremden) Grundstücke im näheren Umkreis
mitgeteilt. Man könnte beliebige Grundstücke auch ausmessen
anhand der Grenzpunkte, wenn man einen Theodoliten und genug
Langeweile hat. Mit Datenschutz ist also nix, es liegt alles
offen vor Augen für jeden, der es unbedingt wissen will. Wohl
deshalb kann ich die Grenzpunktkoordinaten jedes Grundstücks
in unserem Landkreis im Geoportal im Internet gratis ablesen,
wenn ich nur weit genug reinzoome, ebenso kann ich dort
Polygone zur Flächenermittlung aufziehen. Es ist nämlich
ohnehin schlicht sinn- weil aussichtslos, diese Daten schützen
zu wollen.

Ja, ist alles technisch möglich.

Wer solche Vorschriften erlässt, belegt nur, dass
er von der Materie keine Ahnung hat.

Vielleicht liegt hier der Hase im Pfeffer:

„Die Durchführung der Abmarkung ist bevollmächtigten Personen oder Ämtern – den Vermessungsbefugten – vorbehalten, wie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) in Deutschland beziehungsweise den Ingenieurkonsulenten (in Österreich) oder den staatlichen oder kommunalen Vermessungs- bzw. Katasterämtern.“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Abmarkung
Nicht nur im Selbstverständnis der Damen und Herren Grundeigentümer hat die Abmarkung die Wichtigkeit einer Urkunde.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
was meinst Du mit „Wer solche Vorschriften erlässt, belegt nur, dass er von der Materie keine Ahnung hat.“ ? Das klingt etwas überheblich :wink: … Ein grafisch aus einer Weboberfläche abgegriffenes Koordinatenpaar hat mit dem Grenzpunkt einer festgestellten Grenze in etwa soviel zu tun wie eine Googlestreetview-Adresse mit der tatsächlichen Lage des Gebäudes… : nicht viel… Oder machst Du auch erst ein Foto Deines Fensters, um dann darin mit Photoshop auszumessen, wie breit die Gardine sein muss ? :wink:

Einer Liegenschaftskarte sieht man exakt gar nicht an, ob die dort abgebildete Grenze einhundert Jahre alt und/oder im Sinne der Landesüblichen Vermessungs- und Katastergesetze der Bundesländer festgestellt ist oder nicht… Ebensowenig sieht ein „Rechtsnachfolger“ einem Gebäude an, ob in den zuletzt gemessenen Grenzabständen auch schon die neue Wärmedämmung enthalten war.

Und genau deshalb gibt es diesen Schutz: damit nicht jeder „Bauarbeiter“ mit einem antik-musealen Vermessungsgerät wie einem Theodoliten und ohne jeden Bezug zu Alter und Qualität der Grenzsituation auf die Idee kommt, „seine“ Grenzen selber abzustecken…

Dieses Forum hier ist voll mit fehlerhaft stehenden Zäunen und „defekten“ Grenzanbauten. Woher kommt das wohl ? :wink:

Zur Rechtsquelle siehe §12 (4) VermkatG NRW

Gruß vom
Schnabel

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Da hast Du wohl etwas missverstanden…
Es ging mir in meinem Beitrag allein um den Irrglauben von Datenschützern, Grenzpunktkoordinaten und alles, was man aus diesen errechnen kann, seien schützenswerte personen- (bzw. eigentümer-)bezogene Daten. Sie können es schon deshalb nicht sein, weil es überhaupt kein Problem ist, sie vor Ort zu ermitteln. Wenn ich unbedingt möchte, kann ich also etwas auf ganz legalem Wege herauskriegen. Folglich ist eine diesbezügliche Datenschutzforderung etwas für Leute, die von der Materie keine Ahnung haben.

Gruß
smalbop