Daten aus Zeitschriften veröffentlichen

Hi!

Angenommen, jemand bezieht über Jahre und Jahrzehnte bestimmte Fachzeitschriften, in denen in jeder Ausgabe Daten zu besonderen Sachverhalten veröffentlicht werden.

Beispiele:
Eisenbahner-Zeitschrift bringt Daten zu Lokomotiven;
Segel-Zeitschrift bringt Daten zu Segel-Yachten;
Motorrad-Zeitschrift bringt Daten zu Motorrädern; usw.

Darf dieser Jemand diese Daten sammeln, zusammenfassen und selbst veröffentlichen? Oder unterliegen die Daten dem Urheberecht zugunsten der Zeitschrift, in der sie veröffentlicht wurden? Oder reicht eine Nennung der Quelle bei der eigenen Veröffentlichung?

Grüße
Heinrich

Hi,

Oder reicht eine Nennung der Quelle bei
der eigenen Veröffentlichung?

ja: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__51.html

Gruß,
Christian

Hallo Heinrich,

es kommt darauf an, ob du nur einzelne Daten nutzen willst, was kein Problem darstellt, oder ob du ganze Veröffentlichungsreihen fremder Urheber übernehmen willst. D.h. wenn der Zeitschriftenverlag über zwei Jahre mtl. unter der einheitlichen Überschrift „Dieselloks der DB“ vorgestellt hat und du jetzt diese Einzelbeiträge mehr oder weniger unbearbeitet zu einem Buch zusammenfasst, dann könnte dies schon zum Problem werden. Anders wenn es parallel zur Serie über Dieselloks auch noch eine Serie über E-Loks und Dampfloks gegeben hat und du jetzt aus allen drei Serien dir Material für eine Serie „Loks der DB zwischen 1960 und 1970“ zusammensuchst.

Die Grenzen sind da recht fließend. Man sollte eben nur daran denken, dass man schnell mal mit der EU-Datenbankrichtlinie in Konflikt geraten kann, die da in Artikel 1 (2) sagt: „Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Datenbank“ eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind.“ Problematisch ist in diesem Zusammenhang immer der Begriff „systematisch oder methodisch“. D.h. sobald die von dir übernommenen Daten bereits „systematisch oder methodisch“ aufbereitet veröffentlich worden sind und du diese Methodik oder Systematik einfach nur übernimmst, kannst du dir Ärger einhandeln. Schaffst du selbst aber eine neue Methodik oder Systematik („Loks zwischen 1960 und 1970“) ist die Sache wieder unproblematisch, sofern es nur um die reinen Daten geht.

Gruß vom Wiz

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