Daten bei allg. Fahrzeug- und Personenkontrolle

Hallo!

Mich würde mal interessieren, was die Polizei bei einer allgemeinen Personen- und Fahrzeugkontrolle alles für Daten und Informationen über den Kontrollierten per Funk erhält?

Für eine Antwort schon mal besten Dank im Voraus!

Hallo

Das ist ganz schnell gesagt, nämlich KEINE!
Der Beamte hat deinen Ausweis und gleicht die Daten die darauf stehen mit dem Fahndungsbestand ab. Gibt es keine Übereinkunft, sprich nach dir wird nicht gesucht, dann erhält der Beamte auch keine Daten. Solltest du schon mal einen Ladendiebstahl oder ähnliches begangen haben, so wird dies dem Beamten mitgeteilt. Also, zB: Person hat einen Fall, „Ladendiebstahl, aus 2009“. Diese Auskunft in (") bekommt der Beamte nur auf Nachfrage sofern für die Kontrolle relevant. Tja, und mehr is es net.

Gruß

Glaub ich nicht so einfach.
Die wussten „nur“ anhand von Führerschein und Fahrzeugpapieren, dass ich innerorts umgezogen bin und dass die Adresse auf dem Fahrzeugschein die alte Adresse ist. Auf dem Führerschein steht keine Adresse und auf dem Fahrzeugschein stand lediglich die alte Adresse. Das wäre auf dem Ausweis ersichtlich gewesen, aber den wollten sie nicht.
Vielleicht lags daran, dass ich nicht der Halter war, aber die wussten meine neue Adresse (incl. neue des Halters).

mfg

Hallo

Selbstverständlich hat die Polizei auch die Möglichkeit deine Adresse zu überprüfen. Aber eine Frage noch, bist du mit dem Halter verwandt? Wäre hilfreich zu wissen um nähere Auskunft zu geben.

Gruß

Ja klar, Halter und Fahrer sind Mutter und Sohn.
Mir hat es nichts ausgemacht, dass die das wussten, ich war nur erstaunt, wie schnell die das alles zugeordnet haben.

mfg

Hi,

die Pol kann verschiedene Dinge abfragen. Zum einen kann eine EMA (Einwohnermeldeamt)-Abfrage gemacht werden. Da kann man überprüfen, ob der vorgelegte Ausweis zu der Person paßt usw.
Außerdem kann noch eine Halterabfrage des Fahrzeuges gemacht werden.
Dann kann noch ermittelt werden, ob man „bekannt“ ist und ob ein Haftbefehl anhängig ist. Natürlich kann man dann auch feststellen, ob das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist, sprich als gestohlen gemeldet oder zur amtlichen Stillegung vorgesehen.

Durch diese Angaben kann man feststellen, ob man in der letzten Zeit umgezogen ist. Auch kann man mit den Inforamtionen Rückschlüsse ziehen, ob der kontrollierte Bürger eventuell gewaltbereit ist, oder bewaffnet sein könnte. Z.B. wenn man mit KV oder ähnlichem in Erscheinung getreten ist.

Gruß
Kuddenberg

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In diesem Fall, da du nicht im Fahrzeugschein eingetragen warst, werden sie die Adresse auf dem Fahrzeugschein überprüft haben. Hier wird ihnen dann mitgeteilt, dass dies die alte Adresse ist und wie die neue lautet. Das geht aber auch erst, wenn deine Familie sich umgemeldet hat. Ansonsten gilt noch die alte oder „nach unbekannt verzogen“.

Gruß

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Im Grunde alles was über dich bekannt ist!
Hälst du dich z.B. an einem (für die Polizei) bekannten Drogenverkaufsplatz auf, du wirst kontrolliert, hast aber nichts, kann dennoch der nette Kommentar von den Herren kommen „Oh, Herr Xy, sie hatten ja mal was wegen BTMG…“

Hallo

Diese Behauptung ist schlicht und ergreifend FALSCH. Wenn bei einer Kontrolle nichts strafrelevantes heraus kommt, wird auch nichts gespeichert. Erst wenn es zu einer Anzeige kommt werden Daten gespeichert die später auch wieder abrufbar sind.

Gruß