Hallo,
mal angenommen, die Buchhaltung für Firma x wird seit mehreren Jahren von einem Steuerberater gemacht.
Jetzt entscheidet sich Firma x die monatliche bzw. laufende Buchhaltung selber zu machen und die Daten nur 1 x pro Halbjahr an den Steuerberater zwecks Erstellung evtl. Steuerkorrekturen (u.a. Abschreibungen, etc.) und des Jahresabschlusses zu zusenden.
Hierfür benötigt Firma X zwecks Übertragung der korrekten End-/Anfangsbestände die alten Buchhaltungsdaten. Der Steuerberater weigert sich.
Wem gehören die Daten? Kann Firma X die Herausgabe der Daten und Buchungsunterlagen bestehen?
Kann Firma X vor allem darauf bestehen, die Daten in einer für das interne Buchhaltungsprogramm kompatiblen Form zu erhalten?
Danke
Viele Grüsse